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Keine Verstaatlichung in DeutschlandBundesregierung glaubt noch an Markt

USA, Island und Großbritannien verstaatlichen Banken, Deutschland nicht. Traut sich die Bundesregierung nicht?

Noch immer nicht vom Staat gekauft: die Hypo Real Estate. Bild: dpa

ACHT VERKEHRSREGELN

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat gemeinsame Regeln der westlichen Industrieländer für die internationalen Finanzmärkte zur Debatte gestellt.

1. Verpflichtung der Banken, innovative Instrumente in ihre Bilanzen aufzunehmen: mehr Transparenz.

2. Einführung von genau quantifizierten Liquiditätspuffern.

3. Manager sollen für Fehlentscheidungen haften.

4. Gehalt- und Prämiensysteme auf dem Prüfstand: Einführung eines internationalen Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Geschäftsführung.

5. Stärkung der Frühwarnkapazitäten der G 7 durch engere Kooperation von IWF und dem Forum für Finanzstabilität (FSF).

6. Verbot von Leerverkäufen (Short Selling).

7. Mehr Verantwortung der Banken dadurch, dass sie ausgegebene Kredite nicht mehr vollständig verbriefen können.

8. Engere Zusammenarbeit der nationalen Finanzaufsichtsbehörden.

BERLIN taz Das schlimme Werkzeug aus der Folterkammer des Kommunismus erfreut sich neuerdings großer Beliebtheit. Viele Politiker, denen man es nie zugetraut hätte, können mittlerweile der Verstaatlichung von Banken etwas abgewinnen. Selbst EU-Kommissar Günter Verheugen, der einst der liberalen FDP angehörte, schließt diese Möglichkeit nicht mehr aus. In den USA, in Island und in Großbritannien haben die Regierungen bereits Banken sozialisiert.

Auch Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn fordert die "intelligente Verstaatlichung". Seine Überlegung: Wenn der Staat etwas zugunsten der Privatwirtschaft leistet, also eine Bank rettet, muss er auch eine Gegenleistung einfordern. Dabei gehe es um Gerechtigkeit. Wenn der Staat heute die Kohlen aus dem Feuer hole, meint auch der grüne Finanzpolitiker Alexander Bonde, müsse er sich künftig an den eventuellen Gewinnen einer geretteten Bank beteiligen können.

Die Bundesregierung verfolgte bislang einen anderen Weg. Sie nimmt die Not leidenden Institute nicht in ihre Obhut und beschränkt sich bei der Unterstützung auf Darlehen und Bürgschaften. Das bedeutet aber nicht, dass die Manager und Aktionäre der strauchelnden Institute ungeschoren davonkämen. Die Bundesregierung übt durchaus politischen Einfluss aus - auf indirektere Art als durch Verstaatlichung.

Ein Beispiel ist die Münchener Bank Hypo Real Estate (HRE). Zwar wird über die Einzelheiten noch verhandelt, grundsätzlich sieht der Rettungsplan aber so aus: Die Privatinstitute wie etwa die Deutsche Bank gründen eine sogenannte Zweckgesellschaft, eine Art Hypo-Not-Bank. Aus privaten und Bundesbank-Mitteln gibt diese Zweckgesellschaft der HRE einen Kredit von maximal 50 Milliarden Euro. Zur Sicherheit verpfändet die HRE ihr Vermögen an die Zweckgesellschaft. Der Bund bürgt für die Kredite.

Überlebt die angeschlagene Bank, zahlt sie die Kredite irgendwann zurück, und alles ist gut. Überlebt sie nicht, verkaufen die Gläubiger, darunter die Bundesbank, das HRE-Vermögen und refinanzieren ihren Kredit auf diese Weise. Das heißt aber auch: Die heutigen Anteilseigner der Hypo Real Estate, darunter der US-Fonds Flowers, wären quasi enteignet. Sie stehen mit ihrem gesamten HRE-Anteil im Risiko und verlieren im Extremfall ihren kompletten Aktienwert. Die Privaten zahlen also erheblich - nicht nur der Staat.

Außerdem übt die Bundesregierung, obwohl sie die HRE nicht verstaatlicht, schon jetzt einen entscheidenden Einfluss aus. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) erklärte unlängst öffentlich, dass er mit Georg Funke, Chef der Hypo Real Estate, nicht mehr zusammenarbeiten wolle. Wenige Tage später trat Funke zurück. Dass die Politik so deutlich über die Besetzung eines privaten Bankvorstandes befindet, kommt selten vor.

Zutreffend bleibt trotzdem: Die Politik führt die gefallene Bank am langen Zügel. Das hat Vorteile und Nachteile. Der Vorteil: Wer nicht direkt beteiligt ist, muss kein Bargeld auf den Tisch legen, sondern kann sich auf eine Bürgschaft beschränken. Der Nachteil: Wer keine Anteile besitzt, bekommt später keine Gewinnbeteiligung - wenn es denn einen Gewinn geben sollte.

Die Grundsatzentscheidung aber liegt tiefer. "Der Liberalismus ist in Deutschland noch nicht so erschüttert wie in Großbritannien oder den USA", heißt es in Frankfurter Bankenkreisen. Man wolle zunächst einmal sehen, ob der private Sektor selbst in der Lage sei, eine Bank zu retten. HANNES KOCH

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