Kommentar Sorgerecht für unverheiratete Väter: Ein Rechtsweg zum Kind
Bisher haben unverheiratete Väter keine Möglichkeit, das Sorgerecht für ihr Kind einzuklagen. Der Gesetzgeber geht hier von einem falschen Mutterbild aus. Das muss geändert werden.
E in unverheirateter Vater, dessen Partnerin kein gemeinsames Sorgerecht will, kann daran bisher nichts ändern. Das geht so nicht. Dass unverheiratete Mütter zunächst das Sorgerecht haben, ist zwar in Ordnung. Schließlich muss der Vater die Vaterschaft erst mal anerkennen - und dann auch seine Elternrolle. Aber wenn er das tut, muss er auch die Möglichkeit des Sorgerechts haben.
Heide Oestreich ist Redakteurin im Inlandsressort der taz.
Das deutsche Kindschaftsrecht vertritt bisher, das Sorgerecht sei sozusagen qua Geburt besser bei der Mutter aufgehoben. In hoffnungslosem Juristendeutsch hat das Verfassungsgericht formuliert: "Die Mutter ist die einzige sichere Bezugsperson, die das Kind bei seiner Geburt vorfindet." Dies rechtfertige das alleinige Sorgerecht. Das ist süß, aber von einem Muttermythos getragen, von dem die Realität dann doch weit entfernt ist. Ob die Mutter eine "sichere Bezugsperson" ist, wird das Kind nämlich erst noch herausfinden. Vielleicht ist ja der Vater die viel sicherere Bezugsperson - oder beide machen das prima. Warum sollen sie dann nicht gemeinsam Entscheidungen für das Kind treffen, auch im Fall einer Trennung?
Politik und Karlsruhe gehen davon aus, dass ein Sorgerecht, das vom Vater erst erstritten werden muss, dem Kind nichts nützt. Dann müsse es nämlich weitere endlose Konflikte um alle wichtigen Entscheidungen aushalten. Aber vielleicht ist der Konflikt ja gar nicht so groß? Vielleicht ist der Mutter nur, etwa vom Jugendamt, geraten worden, den für sie einfacheren Weg zu gehen. Denn der Vater hat ja keinerlei Handhabe dagegen. Das aber ist wirklich ungerecht. Väter müssen Gerichte davon überzeugen können, dass auch sie gut für ihr Kind Sorge tragen können.
Warum manche Frauenverbände dabei schlecht über ihren Schatten springen können, liegt wohl auch an Begründungen, wie sie ein Vater in Karlsruhe für seine Klage angab: "Was bekommt mein Kind für ein merkwürdiges Vaterbild, wenn ich bei allen wichtigen Fragen nichts zu sagen habe?" Da spricht mehr verletzte männliche Eitelkeit als Sorge um ein Kind. Väter brauchen einen Rechtsweg zu ihrem Kind. Dann können manche vielleicht auch ihr Selbstbild wieder auf Normalmaß schrauben.
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