Abschiebung in letzter Minute gestoppt

Drei Schwestern aus Ex-Jugoslawien dürfen „bis auf weiteres“ in Bremen bleiben. Morgen hätten sie ausreisen sollen

Bremen taz ■ Der Termin für die Abschiebung stand bereits fest. Der Flug war gebucht – morgen, 13.05 Uhr ab Düsseldorf. Reiseziel: Pristina im heutigen Serbien-Montenegro. Mit an Bord: Zejushe (25), Remize (23) und Lindita (20) Demelezi aus Bremen.

Gestern hat die zuständige Innenbehörde die Abschiebung „bis auf weiteres ausgesetzt“, verkündete ihr Sprecher Markus Beyer. Es müsse erst noch geprüft werden, ob alle Regularien eingehalten worden seien, so Beyer. Akuter Handlungsbedarf bestehe jedoch nicht.

Die drei Frauen waren bereits 1988 aus dem damaligen Jugoslawien nach Deutschland geflohen, gemeinsam mit ihren Eltern Halim und Mirwete Demelezi. Beide genießen heute Abschiebeschutz, ebenso wie ihre zwei minderjährigen Kinder, weil der Familienvater an chronischer Lungen-Tuberkulose leidet. Die Familie gehört der Volksgruppe der Albaner an, stammt aber aus einem Gebiet, dass heute zu Mazedonien gehört. Entsprechend ungeklärt ist die Frage, welche Staatsangehörigkeit die Demelizis eigentlich haben: Serbien-Montenegro – sagen die Passpapiere der Behörde.

„Die geplante Abschiebung der drei Töchter in den Kosovo ist rechtlich bedenklich“, so Britta Ratsch-Menke von der Ökumenischen Ausländerarbeit Bremen e.V., „da die Familie vor ihrer Flucht in Mazedonien lebte. Die drei Töchter seien zwar volljährig, hätten aber im ehemaligen Jugoslawien keinerlei Anlaufpunkt, so Ratsch-Menke.

Das sei zwar eine besondere Härte, erkennt auch die Innenbehörde an, ein Abschiebehindernis sah sie bis gestern jedoch nicht. Eine Ausreise sei zumutbar, so das Argument, ein schriftlicher Nachweis für die Unterstützung des kranken Vaters liege nicht vor.

Lindita Demelizi könnte im kommenden Jahr ihr Abitur machen. Ihre Schwester Zejushe, Mutter einer zweijährigen Tochter, war erwerbstätig, ehe sie in Mutterschaftsurlaub ging. Ramize arbeitet in der Küche eines Krankenhauses. Seit 2001 bezieht sie keine Sozialhilfeleistungen mehr, dennoch fällt sie nicht unter die so genannte Altfallregelung. „Die Abschiebung der drei verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention“, sagt Ratsch-Menke. mnz