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BKA-Gesetz und JournalistenGefährliche Informanten

Das BKA-Gesetz gefährdet den Kontakt von Journalisten zu Personen aus der Terrorszene, nicht aber zu klassischen Missstandsinformanten. Wie die umstrittene Novelle ihre Arbeit noch berührt.

Auch der DJV konnte einen absoluten Schutz von Medienvertretern vor Terrorabwehrermittlungen nicht durchsetzen. Bild: dpa

Journalisten- und Verlegerverbände sehen die Pressefreiheit und den Informantenschutz bedroht, wenn am 1. Januar das novellierte BKA-Gesetz in Kraft tritt, das am Montag vom Bundespräsidenten unterzeichnet wurde. Die taz informiert darüber, welche Befürchtungen berechtigt und welche übertrieben sind.

Weshalb ist der Informantenschutz wichtig?

Informanten sind typischerweise Menschen aus Behörden, Unternehmen oder Verbänden, die der Presse über Missstände aus ihrem Bereich berichten. Ohne Informanten könnte die Presse viele Skandale nicht aufdecken. Die Wächterfunktion der Medien hängt auch davon ab, dass sie ihre Informanten nicht verraten müssen. Journalisten haben im Strafprozess deshalb ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Gefährdet das BKA-Gesetz den Informantenschutz?

Die neuen Befugnisse des Bundeskriminalamts betreffen nur die Abwehr internationaler Terrorgefahren. Das BKA hat nicht die Aufgabe, zu verhindern, dass Behördenmitarbeiter brisante Interna den Medien verraten. Das novellierte BKA-Gesetz gefährdet also nicht den Kontakt der Presse zu klassischen Missstandsinformanten, sondern nur den Kontakt zu Personen, die Interna aus der Terrorszene und über künftige Anschläge kennen.

Wird das Zeugnisverweigerungsrecht damit eingeschränkt?

Im Strafprozess kann der Journalist auch weiterhin die Aussage verweigern. Zur Abwehr von Gefahren für Gesundheit, Leben und Freiheit anderer Menschen muss er dem BKA aber Auskunft geben. Solche Auskünfte dürfen später jedoch nicht in Strafprozessen verwendet werden.

Droht dem Journalisten tatsächlich Beugehaft, wenn er die Auskunft verweigert?

Laut Gesetzentwurf droht ihm höchstens ein Zwangsgeld bis zu 1.000 Euro.

Kann das BKA künftig per Onlinedurchsuchung auf die Computer von Journalisten und Redaktionen zugreifen?

Nein. Die heimliche Ausspähung darf sich nur gegen die Terrorverdächtigen selbst richten, nicht gegen Journalisten, mit denen sie Kontakt haben. Eine Ausnahme gilt nur für die Computer von Journalisten, die selbst als terrorverdächtig gelten.

Kann das BKA die Telefone und Räume von Journalisten abhören, um an Informationen von deren Terrorinformanten zu gelangen?

Nein. Das BKA darf nicht gezielt gegen die Telefonanschlüsse und Räumlichkeiten von Journalisten vorgehen. Zwar darf die Wohnung von "Kontakt- und Begleitpersonen" eines Terrorverdächtigen verwanzt werden, doch der Begriff "Kontakt- und Begleitperson" ist im Gesetz so eng definiert, dass Journalisten damit in der Regel nicht gemeint sind - außer sie sind so eng in die Terrorszene verwickelt, dass sie sogar von geplanten Anschlägen wissen.

Was ist, wenn das Telefon eines Verdächtigen abgehört wird und dieser dann einen Journalisten anruft?

Dann muss das BKA abwägen, ob die Gefahrenabwehr oder die Pressefreiheit vorgeht. Gleiches gilt, wenn der Journalist die verwanzte Wohnung eines Verdächtigen aufsucht. Auch dort ist er nicht sicher.

Kann das BKA die Wohn- und Arbeitsräume eines Journalisten durchsuchen, um Recherchematerial über bevorstehende Anschläge sicherzustellen?

Ja. Auch dies ist grundsätzlich möglich. Aber auch hier muss das BKA die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme prüfen.

Muss der Staat nicht stets die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren?

Stimmt. Eigentlich handelt es sich um eine Selbstverständlichkeit. Die Journalistenverbände ärgern sich zu Recht, dass Medienvertreter nicht absolut vor Terrorabwehrermittlungen geschützt sind - wie Pfarrer, Strafverteidiger und Abgeordnete.

Warum gibt es diese Unterschiede?

Das ist eine politische Entscheidung des Bundestags, die er erstmals 2007 bei der Novellierung der Strafprozessordnung traf. Doch bei allem Unverständnis für das Zwei-Klassen-Recht muss man auch sehen, dass Journalisten bis 2007 gar nicht ausdrücklich vor Telefonabhörmaßnahmen geschützt waren. Ihre Situation hat sich in den letzten Jahren also nicht verschlechtert, während sich der Schutz für Pfarrer, Abgeordnete und Strafverteidiger allerdings deutlich verbessert hat. Die Verbände von Journalisten, Ärzten und Anwälten fordern für sich nun die gleichen Verbesserungen ein - tun dabei aber so, als ob sie heute schlechter als früher behandelt werden.

Neu ist doch aber, dass das BKA überhaupt präventiv ermitteln kann?

Ja, allerdings waren vorher die Landeskriminalämter für die präventive Terrorabwehr zuständig. Und in den Landesgesetzen ist der Schutz der Journalisten teilweise noch schlechter als im BKA-Gesetz.

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5 Kommentare

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  • RM
    Robert Metzler

    die forderungen des innenministeriums und der polizei auf mehr überwachungsmöglichkeiten des "bürgers" wird schön langsam unerträglich und wird zur gefährlicher spaltung der gesellschaft führen,und zwar zwischen der mittlerweile dekadenten "oberklasse",die ihre position durch überwachung absichern will, und diese des steuerzahler-bürgers,die ohnehin schon genug ausgebeutet wird. aufpassen,das sich hier nicht eine neue RAF-ähnliche bewegung bildet,um die dekadente oberklasse zu (ver)jagen.

  • A
    antifaunited

    Willkommen im totalitären überwachungsstaat, in dem jeder Bürger ein potenzieller Terrorist, kinderschänder oder sonstiges ist, denn die unschuldsvermutung ist damit auch beseitigt. Glücklicherweise gibt es (noch) kein Gesetz, das mir vorschreibt, das Trojanerfreundliche "Betriebssystem" Vista zu benutzen. Noch, wohlgemerkt, denn unser Bundesstasischnüffelminister Mielke, ähm Schäuble bringt auch noch fertig, das die pösen terroristen microschrott installieren sollen. Schonmal jemand auf die idee gekommen, das die ausgebildeten terroristen vielleicht auf ganz anderen wegen als über handys, pc, tefelon kommunizieren oder wird jetzt wieder die story von der "Sauerlandzelle" ausgegraben? bei denen muss ich ja sagen, das die überwacher ziemlich blöde waren oder wieso ließen die sich die reifen zerstechen? zumal die typen ja auch förnlich darum bettelten, verhaftet zu werden! Selbst dann, wenn jetzt wieder das Thema kinderporno rausgeholt wird, zieht das nur bei dummen bildlesern, denn die produzenten dieser abscheulichen filme werden weiter milliarden verdienen. wie sagte zierke? 3-4 online-durchsuchungen pro jahr. ich glaub der hat die millionen dahinter vergessen.

     

    Liebe widerständler, es hilft nicht nur TOR, sondern auch OperaTOR und alternative Betriebssysteme, die dem Bundestrojaner von vornherein sagen: "Du kommst hier nicht rein!" denn wie wollen die das ding verbreite als über internet? zumindest müssten sie dann in die wohnung eimndringen.

     

    2009: Bürgerrechte, Menschenrechte, Grundgesetz beseitigt unter dem Vorwand von hahnebüchenen theorien! Danke Deutschland!

  • IN
    Ihr Name Solitaire100

    Wieso ist das Abhören von Abgeordneten verboten? Hat man Angst, dass diese sich der Korruption schuldig machen? Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Bundesregierung noch immer die Empfehlungen der UNO nicht in entsprechende Gesetze umgesetzt hat. Und ist es nicht zusätzlich so, das der Begriff " Terror" lediglich ein weitreichender Begriff ist, der nicht exakt formuliert ist? Wir dürfen getrost davon ausgehen, dass mal wieder die Damen und Herren in der roten Robe das letzte Wort haben werden.

  • A
    Amos

    Es ist doch ganz offensichtlich, was hier abgeht.

    Haben wir hier in Deutschland Terrorismus?! Nein!

    Warum also das Volk ausspionieren wie bei der Stasi?

    Das System verabschiedet sich auf krummen Wegen

    allmählich von der Demokratie.Das konnte nicht ausbleiben. Wenn das Kapital schon fast absolutistische Macht hat und bald der größere Teil der Bevölkerung arm ist, muss man die Freiheit einschränken; zumindest den Menschen

    angst einjagen. Demokratie Ade! Warum die 'Schwarzkittel' nicht davon betroffen sind, kann

    sich wohl jeder selbst ausrechen.

  • FM
    Frank Miener

    Dann muss das BKA abwägen, ob die Gefahrenabwehr oder die Pressefreiheit vorgeht. Gleiches gilt, wenn der Journalist die verwanzte Wohnung eines Verdächtigen aufsucht. Auch dort ist er nicht sicher.

     

    Aber ist ist schon klar, welches Interesse dann überwiegen wird, oder? "Cicero" lässt grüßen. Im Zweifel wird's gemacht, dann berichtet, dann geklagt und die Aufklärung verläuft schon im Sande.