IN ALLER KÜRZE

Wohnungslose ziehen aus

In Zukunft soll es für wohnungslose Menschen in Bremen nur noch Notunterkünfte, aber keine stationären und teilstationären Übergangswohnheime mehr geben. Noch im Laufe dieses Jahres soll das Übergangswohnheim im Jakobushaus zugunsten einzelner Wohnungen geschlossen werden, und auch wohnungslose Frauen werden in Zukunft in eigenen Wohnungen ambulant betreut. Derzeit gibt es schon 16 Plätze für dieses „intensiv betreute Wohnen“, es soll aber auf 54 Plätze ausgeweitet werden.

Geld für Post-Doc-Stellen

Die Uni Bremen bekommt 1,2 Millionen Euro von der Europäischen Union für die Finanzierung sogenannter Post-Doc-Stellen. Diese werden von Wissenschaftlern besetzt, die nach ihrer Promotion weiter forschen möchten. Die Universität schießt 1,6 Millionen Euro hinzu. Insgesamt sollen damit in den nächsten fünf Jahren 18 Post-Docs nach Bremen gelockt werden. Ab sofort können sich junge Wissenschaftler auf die erste Stelle bewerben.

Klage wegen Lehman-Pleite

Die Zivilkammer des Bremer Landgerichts hat die Klage einer Anlegerin gegen die Targobank abgewiesen. Die Bank hatte der Klägerin zu einer Geldanlage in Höhe von über 50.000 Euro in Lehman-Zertifikate geraten, die durch die Lehman-Pleite dann nahezu wertlos wurden. Die Frau klagte auf Rückabwicklung des Geschäfts, weil sie bei der Targobank ausdrücklich klargestellt habe, dass sie nur eine absolut sichere Anlage für die Altersvorsorge erwerben, keine Wertpapierprodukte amerikanischer Banken zeichnen wolle. Nach der Beweisaufnahme konnte die Kammer jedoch nicht feststellen, dass die Klägerin falsch beraten worden war.

Schmerzensgeld für Kind

Mit einem Vergleich endete ein Rechtsstreit zwischen einem 9-jährigen Jungen und einem 78-jährigen Ladeninhaber vor dem Bremer Landgericht. Der Junge hatte den Mann auf Schmerzensgeld verklagt und sich auf psychische Probleme berufen, an denen er seit Juni 2011 leidet. Der damals 7-Jährige hielt sich mit Freunden vor dem Geschäft des Mannes in einer Bremer Einkaufspassage auf. Sie wurden mit vorgehaltener Schreckschusspistole und folgenden Worten von ihm aufgefordert, seinen Ladenbereich zu verlassen: „Ich schieß euch weg, wenn ihr jetzt nicht verschwindet.“ Vor Gericht hat sich der Beklagte entschuldigt, die Parteien einigten sich auf eine Schmerzensgeldzahlung von 7.500 Euro.

Tunnel-Bauplan bleibt

Bremerhaven will trotz des Baustopps am Zeitplan für den Hafentunnel festhalten. Das Verwaltungsgericht Bremen hatte Mittwoch entschieden, dass die Stadt erst mit den Bauarbeiten beginnen darf, wenn über Klagen gegen das Projekt im Eilverfahren entschieden sei (die taz berichtete). Damit der Tunnel noch bis zum Jahr 2016 fertig wird, will Bremerhaven nun den Zeitverlust mit Ausnahmegenehmigungen für Baumfällarbeiten entlang der geplanten Trasse aufholen.  (taz)