Sänger sagt Konzert in Mexiko ab: Mexikos Staatsfeind Manu Chao
Wer sich in politische Angelegenheiten des Staates Mexiko einmischt, so sagt das Gesetz, kann des Landes verwiesen werden. Nun wurde auch gegen Sänger Manu Chao ermittelt.
Ausländische Menschenrechtsbeobachter, die in Mexiko aktiv sind, kennen ihn bestens: den Paragrafen 33. Wer sich in politische Angelegenheiten des Staates einmischt, so sagt das Gesetz, kann des Landes verwiesen werden. Immer wieder werden internationale Aktivistinnen und Aktivisten auf dieser Grundlage abgeschoben. So beispielsweise im Mai 2006 nach Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Bürgern in der Gemeinde San Salvador Atenco. Die mexikanischen Behörden wiesen damals mehrere Frauen aus, die festgenommen worden waren, unter ihnen auch eine Deutsche. Da zwei Demonstranten starben und, nicht zuletzt, weil auch die Ausländerinnen während ihrer Festnahme von Beamten sexuell misshandelt wurden, hat der Einsatz für scharfe Kritik vonseiten mexikanischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen gesorgt.
"Das, was in Atenco passierte, war ein Akt des Staatsterrorismus", erklärte der Sänger Manu Chao nun vergangenen Dienstag auf einer Pressekonferenz in Guadalajara. Der französisch-spanische Musiker nutzte das renommierte 24. Internationale Filmfestival in der zentralmexikanischen Stadt, um an die Polizeiaktion zu erinnern. Er forderte die Freilassung von Beteiligten, die zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden waren. Die Folge: Manu Chao wurde selbst Ziel von Ermittlungen, weil er gegen den Paragrafen 33 verstoßen haben soll. Nach Informationen der Tageszeitung La Jornada hatte das Innenministerium bereits von der Einwanderungsbehörde die Unterlagen über Manu Chaos Einreise angefordert, um den Fall zu prüfen.
Kurzerhand sagte der globalisierungskritische Sänger daraufhin sein Konzert in Guadalajara ab. Er befürchtete, dass er dort festgenommen werden und es auf dem Festival zu einer gewaltsamen Eskalation kommen könnte. "Ich hoffe, dass ihr meine Entscheidung versteht", ließ er seine Fangemeinde wissen. Von dem Gesetz habe er nichts gewusst. Am Freitag gab sich das Innenministerium plötzlich versöhnlich. Die Behörde habe nie erwogen, den Musiker zu sanktionieren. Man lege großen Wert darauf, dass in Mexiko die Pressefreiheit gewahrt bleibe, ließ das Ministerium wissen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!