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Interview über Gegendemo zu "Pro Köln""Eine neue Protestkultur"

Die Organisatoren des Bündnisses gegen "Pro Köln" sind mit ihrer Strategie des Abpfeifens zufrieden. Reiner Schmidt über die Gegendemo und die Angst der Polizei vor Protestkultur.

"Mehr als 5.600 Beamte einzusetzen für eine anderthalbstündige Veranstaltung von 200 Leuten wirkt schon reichlich absurd." Bild: ap
Pascal Beucker
Interview von Pascal Beucker

Reiner Schmidt

Der 62-Jährige ist einer der Organisatoren des "Bündnisses gegen ,Pro Köln'". Der pensionierte Gesamtschullehrer ist außerdem Mitglied der "Interventionistischen Linken", eines Netzwerks linker Gruppen und Bündnisse.

taz: Herr Schmidt, welche Bilanz ziehen Sie nach den Demonstrationen gegen den sogenannten Anti-Islamisierungskongress?

Reiner Schmidt: Insgesamt ziehe ich eine positive Bilanz: Die Proteste gegen den "Anti-Islamisierungskongress" waren erfolgreich, sowohl der des Gewerkschaftsbündnisses "Köln stellt sich quer" als auch unserer. Das Häuflein von "Pro Köln" hat sich hingegen lächerlich gemacht. Erfolgreich war auch die Protestform, die wir propagiert haben. Das "Abpfeifen" auf dem Barmer Platz hat funktioniert - trotz des erschwerten Zugangs. Es wurde kräftig gepfiffen, es war laut und die Hetzreden der "Pro Köln"-Funktionäre und ihrer europäischen Gäste waren in weiten Teilen nicht zu hören.

Allerdings war der Gegenprotest diesmal deutlich kleiner als im September. Woran lag es?

Von vornherein gab es diesmal in allen Protestspektren nur eine regionale und keine bundesweite Mobilisierung. Das schafft auch so eine Protestszene nicht, dass sie alle sechs, sieben Monate so eine gewaltige Anstrengung hinlegt. Doch wenige waren wir trotzdem nicht.

Die Polizei sagt, dass es nicht zu Ausschreitungen gekommen sei, habe an ihrer brillanten Einsatzstrategie und ihrer starken Präsenz gelegen. Ist das so?

In der Tat gab keine größeren Auseinandersetzungen und Ausschreitungen, was gut ist. Aber das hat seinen Preis gehabt. Entgegen ihren Vorankündigungen hat die Polizei das Versammlungsrecht problematisch eingeschränkt. Denn zu dem gehört auch, dass die Polizei bei einer Versammlung unter freiem Himmel auch Kritikern den Zugang möglich machen muss. Stattdessen hat sie jedoch Protestierer ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr auf den Platz gelassen, teilweise in Zusammenarbeit mit "Pro Köln"-Funktionären.

Halten Sie das große Polizeiaufgebot für gerechtfertigt?

Mehr als 5.600 Beamte einzusetzen für eine anderthalbstündige Veranstaltung von 200 Leuten wirkt schon reichlich absurd. Im letzten Jahr hatten wir zur Blockade aufgerufen, also passivem Widerstand. Diesmal ging es um Infiltration, um die "Pro Köln"-Veranstaltung von innen heraus "abzupfeifen". Beides sind ja relativ niedrigschwellige Aktionsformen. Aber offenkundig hat die Polizei Schwierigkeiten, mit Formen des zivilen Ungehorsams umzugehen. Darum hat sie im Vorfeld auch Bilder von möglichen Krawallen gemalt, die zu keinem Zeitpunkt stimmten.

Wegen des "Abpfeifen"-Aufrufs haben Sie jetzt eine Anzeige am Hals. Rechnen Sie mit einem Strafverfahren?

Mein Anwalt befürchtet, dass es zu einem Verfahren kommen wird. Es scheint so, dass ein Exempel statuiert werden soll. Ich finde es jedoch fatal, wenn auf diese Weise versucht würde, zivilen Ungehorsam zu delegitimieren. Es handelte sich um die Propagierung einer neuen Protestkultur und nicht um den Aufruf zu Gewalttaten. Das darf nicht kriminalisiert werden.

INTERVIEW: PASCAL BEUCKER

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15 Kommentare

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  • D
    Dennis

    Dass sein Vorgehen bestraft werden KANN und evtl. WIRD, ist ja nun evident. Ich muss jedoch dagegen halten: Sollten Veranstalungen unter rechtlichem Schutz stehen, deren Organisatoren intolerante, menschenverachtende Parolen verbreiten und sich damit verfassungsfeindlich zeigen (was auch auf der Internetpräsenz von "Pro Köln" bzw. den "Arbeitsgruppen" - ich habe mir bisher nur "Christen pro Köln" angesehen - recht deutlich wird)? Damit stellt sich mir auch die Frage, weshalb eine solche Veranstaltung à la "Anti-Islamisierungskongress" von "Pro Köln" zugelassen wird.

  • M
    Migrant

    Man kann wirklich nur hoffen, dass Herr Schmidt verurteilt wird. Es verstößt eindeutig gegen das Versammlungsgesetz, genehmigte Veranstaltungen zu stören. Man kann zu Pro Köln stehen wie man will. Ebenso muss es in einer Demokratie erlaubt sein, auch Gegendemonstrationen zu veranstalten. Das Infiltrieren, Niederbrüllen oder Verhindernwollen von legalen Veranstaltungen gehört jedenfalls nicht dazu und hat mit demokratischer Streitkultur und Meinungsvielfalt überhaupt nichts zu tun. Aber dass Linksfaschisten wie Herr Schmidt ein Problem mit abweichenden Meinungen haben, zeigt nur dessen zutiefst antidemokratische Gesinnung

  • JS
    Jacek Szczerba

    Man kann nur hoffen, dass Herr Schmidt verurteilt wird, es kann nicht sein, dass Herr Schmidt und seine Schlägertrupps anderen Menschen ihre, durch die Verfassung, garantierte Rechte wegnehmen.

  • S
    Sven

    § 21 VereinsG

    Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • DW
    Dominik Walter

    Leider ist der Interviewer, Herr Beucker, voreingenommen - er hat selbst zum "Abpfeifen" aufgerufen. Das kann er ja machen, sollte dann aber niemanden interviewen, der ihm in dieser Frage so nahesteht. So wird nun von Herrn Schmidt kritisiert, dass auch Kritiker von "Pro Köln" nicht mehr auf den Platz durften. Stimmt - ich war ein solcher Kritiker, der aus Neugier - nicht Sympathie - einige Redner des Kongreses hören wollte. Aber anders als Schmidt und Konsorten war ich friedlich und habe niemanden genötigt. Herr Schmidt und seine "no pasaran"-Ideologen sind dafür verantwortlich, dass auch Kritiker nicht durchkamen - Herr Beucker ist leider nicht in der Lage, dies aufzudecken. Schade.

  • D
    Dennis

    Dass sein Vorgehen bestraft werden KANN und evtl. WIRD, ist ja nun evident. Ich muss jedoch dagegen halten: Sollten Veranstalungen unter rechtlichem Schutz stehen, deren Organisatoren intolerante, menschenverachtende Parolen verbreiten und sich damit verfassungsfeindlich zeigen (was auch auf der Internetpräsenz von "Pro Köln" bzw. den "Arbeitsgruppen" - ich habe mir bisher nur "Christen pro Köln" angesehen - recht deutlich wird)? Damit stellt sich mir auch die Frage, weshalb eine solche Veranstaltung à la "Anti-Islamisierungskongress" von "Pro Köln" zugelassen wird.

  • M
    Migrant

    Man kann wirklich nur hoffen, dass Herr Schmidt verurteilt wird. Es verstößt eindeutig gegen das Versammlungsgesetz, genehmigte Veranstaltungen zu stören. Man kann zu Pro Köln stehen wie man will. Ebenso muss es in einer Demokratie erlaubt sein, auch Gegendemonstrationen zu veranstalten. Das Infiltrieren, Niederbrüllen oder Verhindernwollen von legalen Veranstaltungen gehört jedenfalls nicht dazu und hat mit demokratischer Streitkultur und Meinungsvielfalt überhaupt nichts zu tun. Aber dass Linksfaschisten wie Herr Schmidt ein Problem mit abweichenden Meinungen haben, zeigt nur dessen zutiefst antidemokratische Gesinnung

  • JS
    Jacek Szczerba

    Man kann nur hoffen, dass Herr Schmidt verurteilt wird, es kann nicht sein, dass Herr Schmidt und seine Schlägertrupps anderen Menschen ihre, durch die Verfassung, garantierte Rechte wegnehmen.

  • S
    Sven

    § 21 VereinsG

    Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • DW
    Dominik Walter

    Zum Kommentar von "Dennis" ist sagen, dass es im Sinne des Rechtsfriedens nicht Ausgabe jedes einzelnen sein kann, zu entscheiden, ob eine Demonstration gegen die Verfassung verstößt. das ist Sache der Justiz. Wer die Frage nach Gewissensentscheidungen und zivilem Ungehorsam so niedrig hängt wie die Gegendemonstranten und sie nach Lust und Laune auslegt, übt faktisch Selbstjustiz. Da fällt mir Kant ein: Handle so, dass die Masime Deines Handels allgemeines Gesetz werden kann. §21 VereinsG trägt dem Rechnung.

  • DW
    Dominik Walter

    Leider ist der Interviewer, Herr Beucker, voreingenommen - er hat selbst zum "Abpfeifen" aufgerufen. Das kann er ja machen, sollte dann aber niemanden interviewen, der ihm in dieser Frage so nahesteht. So wird nun von Herrn Schmidt kritisiert, dass auch Kritiker von "Pro Köln" nicht mehr auf den Platz durften. Stimmt - ich war ein solcher Kritiker, der aus Neugier - nicht Sympathie - einige Redner des Kongreses hören wollte. Aber anders als Schmidt und Konsorten war ich friedlich und habe niemanden genötigt. Herr Schmidt und seine "no pasaran"-Ideologen sind dafür verantwortlich, dass auch Kritiker nicht durchkamen - Herr Beucker ist leider nicht in der Lage, dies aufzudecken. Schade.

  • D
    Dennis

    Dass sein Vorgehen bestraft werden KANN und evtl. WIRD, ist ja nun evident. Ich muss jedoch dagegen halten: Sollten Veranstalungen unter rechtlichem Schutz stehen, deren Organisatoren intolerante, menschenverachtende Parolen verbreiten und sich damit verfassungsfeindlich zeigen (was auch auf der Internetpräsenz von "Pro Köln" bzw. den "Arbeitsgruppen" - ich habe mir bisher nur "Christen pro Köln" angesehen - recht deutlich wird)? Damit stellt sich mir auch die Frage, weshalb eine solche Veranstaltung à la "Anti-Islamisierungskongress" von "Pro Köln" zugelassen wird.

  • M
    Migrant

    Man kann wirklich nur hoffen, dass Herr Schmidt verurteilt wird. Es verstößt eindeutig gegen das Versammlungsgesetz, genehmigte Veranstaltungen zu stören. Man kann zu Pro Köln stehen wie man will. Ebenso muss es in einer Demokratie erlaubt sein, auch Gegendemonstrationen zu veranstalten. Das Infiltrieren, Niederbrüllen oder Verhindernwollen von legalen Veranstaltungen gehört jedenfalls nicht dazu und hat mit demokratischer Streitkultur und Meinungsvielfalt überhaupt nichts zu tun. Aber dass Linksfaschisten wie Herr Schmidt ein Problem mit abweichenden Meinungen haben, zeigt nur dessen zutiefst antidemokratische Gesinnung

  • JS
    Jacek Szczerba

    Man kann nur hoffen, dass Herr Schmidt verurteilt wird, es kann nicht sein, dass Herr Schmidt und seine Schlägertrupps anderen Menschen ihre, durch die Verfassung, garantierte Rechte wegnehmen.

  • S
    Sven

    § 21 VereinsG

    Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.