Personalräte atmen auf

MITBESTIMMUNG In Schleswig-Holsteins öffentlichem Dienst sollen Beschäftigte wieder mitreden dürfen

Kehrtwende – nach Hamburg nimmt auch Schleswig-Holstein Änderungen bei der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zurück, die zuvor CDU-geführte Landeskabinette eingeführt hatten. Um den Entwurf eines Mitbestimmungsgesetzes, den die Regierungskoalition aus SPD, Grüne und SSW vorgelegt hat, geht es heute bei einer Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtags.

Erklärtes Ziel der Novelle ist es, die von der CDU 2011 aus „Kostengründen“ demontierte Mitbestimmung wieder auf alten Stand zu bringen. Damals verschlankte Personalratsgremien sollen wieder vergrößert, eingeschränkte Weiterbildungsmöglichkeiten für Personalräte erweitert werden.

Die Personalratsgremien seien von Schwarz-Gelb „auf eine kaum noch arbeitsfähige Restgröße“ verkleinert und die Mitbestimmungsrechte derart „amputiert“ worden, klagt Uwe Polkaehn vom DGB Nord, der die Initiative „nachdrücklich begrüßt“. Ihm pflichteten gestern zahlreiche Personalräte bei, darunter jener der Lübecker Uni, des Innenministeriums, der Polizei oder auch der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der Stadt Kiel, Dirk Lerche.

Dieser bestritt, dass kleinere Personalräte Kosten sparen helfen. Vielmehr seien die Belastungen für die verbliebenen Gremienmitglieder unerträglich geworden und die Arbeitsbedingungen so ineffektiv, sagte er, dass das „Zeit und Geld“ koste.

Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Petra Nicolaisen sah es anders. Sie bemängelte, dass die Vergrößerung der Mitbestimmungsgremien zusätzliche Freistellungen von Personalräten bedeute – die aber bislang nicht finanziert seien.

Im Herbst vergangenen Jahres hatte in Hamburg der SPD-Senat das dortige Personalvertretungsgesetz novelliert. Auch an der Elbe wurde damit wieder zurückgedreht, was ein CDU-geführter Senat im Jahr 2005 aus Arbeitnehmersicht an Rechten beschnitten und eingeschränkt hatte.  MAC