Abkommen gegen die Biopiraterie: Keine Selbstbedienung im Regenwald

Die Pharmaindustrie soll künftig dafür zahlen, wenn sie Organismen zur Herstellung von Medikamenten nutzt. Bisher haben vor allem Entwicklungsländer unter der Biopiraterie gelitten

Die Ausbeutung "traditionellen Wissens" ist künftig ein bisschen besser geschützt. Bild: Faye Pini - Lizenz: CC-BY

BERLIN taz | Die hemmungslose Ausbeutung der genetischen Ressourcen könnte bald der Vergangenheit angehören. Nach langjährigen Diskussionen einigten sich diese Woche in Montréal Vertreter von 194 Staaten in einem "gemeinsamen Verhandlungstext" über den Zugang zur biologischen Vielfalt und damit verbundenen Ausgleichzahlungen.

Pharmafirmen können dann zum Beispiel nicht mehr kostenlos tropische Pflanzen oder Früchte zur Herstellung von Arzneimittel nutzen. Auch "traditionelles Wissen" soll unter das Abkommen fallen.

"Ich bin froh über diesen Verhandlungsdurchbruch", sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) und Leiter der Deutschen Delegation: "Es kann nicht sein, dass die Industriestaaten nach dem Raubbau an der eigenen Natur genetische Ressourcen der Entwicklungsländer für die Produktion etwa von Medikamenten nutzen, ohne diese Länder an den daraus entstehenden Gewinnen fair zu beteiligen", so Flasbarth.

Das Abkommen gegen Biopiraterie steht schon seit 18 Jahren auf der Agenda der UN-Organisation. Vor allem die Industriestaaten sprachen sich fast 15 Jahre gegen ein solches Abkommen aus.

Erst 1998 befassten sich die Vertragsstaaten der Konvention zur biologischen Vielfalt (CBD) erstmals mit dem Abkommen zur kommerziellen Nutzung der biologischen Ressourcen (Agreement on Access and Benefit Sharing, ABS). 2002 wurden zwar Richtlinien verabschiedet, doch sind sie nie umgesetzt worden.

UBA-Präsident Flasbarth geht jetzt davon aus, dass das ABS-Abkommen nächstes Jahr in Nagoya, Japan, endgültig verabschiedet wird: "Nachdem Japan als Gastgeber für die nächste Konferenz für alle überraschend erklärte, dass es einen Abschluss anstrebe, kann ich mir gar nichts anderes vorstellen", so Flasbarth.

Von einem "Durchbruch" will Michael Frein vom Evangelischen Entwicklungsdienst (EED) jedoch nichts wissen. "Noch sind viele Frage offen", sagt Frein, der für den EED die Verhandlungen beobachtete. So sollen krankheitsauslösende Organismen nicht von dem ABS-Abkommen erfasst werden.

Vor allem das deutsche Gesundheitsministerium ist gegen die Aufnahme von pathogenen Organismen. Es blockiere damit eine Einigung, denn ohne die Pathogenen "werden die Entwicklungsländer dem Abkommen kaum zustimmen", so Frein. Auch sei noch nicht sicher, inwieweit das Abkommen völkerrechtlich verbindlich sein werde.

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