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Urteil zu Schacht KonradKein Recht auf Langzeitsicherheit

In dem Gerichtsurteil zum Schacht Konrad sehen AKW-Gegner den "Türöffner für eine Endlagerung zu Lasten späterer Generationen".

Atomkraftgegner sind entsetzt, von den Plänen für Schacht Konrad. Bild: dpa

SALZGITTER taz | Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für ein atomares Endlager in der ehemaligen Eisenerzgrube Konrad in Salzgitter sorgt bei Atomkraftgegnern für Entsetzen. Denn damit habe Karlsruhe die Fragen der Langzeitsicherheit eines atomaren Endlagers der gerichtlichen Überprüfung entzogen.

Noch am Donnerstagabend versammelten sich am Tor des Schachts Konrad über hundert enttäuschte Aktivisten der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad. Aber nicht nur dort löst das Gerichtsurteil Widerspruch aus. Auch an anderen Endlagerstandorten ist deutlich Kritik zu hören. "Das ist der Türöffner für eine Endlagerung zu Lasten späterer Generationen", sagte der Sprecher der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, Wolfgang Ehmke. Die ganze Geologie werde damit bei Klagen gegen ein Endlager ausgeklammert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass das Atommülllager Schacht Konrad nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die Gefahr von Schäden für spätere Generationen könne nicht mit Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden.

"Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht der Rechtsweg bei Fragen der Langzeitsicherheit eines Atommüllendlagers nicht offen", sagte Wiltrud Rülle-Hengesbach, Anwältin von Landwirt Walter Traube, der in Karlsruhe gegen die Genehmigung des Endlagers gekämpft hatte. Diese Feststellung sei das Schlimmste der gesamten Entscheidung. Anwohner eines Endlagers könnten sich vor Gericht nur gegen Gefahren während des Versenkens des Atommülls wenden. "Alles, was nach der Schließung des Bergwerks während des eigentlichen Endlagerbetriebs passiert, muss das Gericht bei einer Klage gegen die Genehmigung nicht überprüfen", so Rülle-Hengesbach.

Schon das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte vor drei Jahren in seinem Schacht-Konrad-Urteil Kritik an der Langzeitsicherheit der Atommüllkippe mit dem Satz zurückgewiesen: "Die heute Lebenden können auch ein Recht auf den Schutz künftiger Generationen oder Institutionen nicht gerichtlich geltend machen." Das Bundesverfassungsgericht hat in der ausführlichen Begründung, mit der es Traubes Beschwerde erst gar nicht annahm, diese Feststellung nun bestätigt. Rügen der Langzeitsicherheit beträfen Umstände, "aus denen sich eine Verletzung seiner Rechte [des Klägers; die Red.] nicht ergeben könne", heißt es in der Karlsruher Entscheidung.

Nach Meinung der Dortmunder Anwältin Rülle-Hengesbach wäre es angesichts der gescheiterten Endlagerversuche in Morsleben und im Atommülllager Asse aber gerade "Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes gewesen, hier über den Tellerrand hinauszugucken". Die Anwältin erwägt nun, mit der Konrad-Klage vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu ziehen. Der Gerichtshof dort kann allerdings nur Kritik aussprechen oder Strafgelder verhängen und staatliche Entscheidungen nicht direkt korrigieren. JÜRGEN VOGES

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5 Kommentare

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  • D
    Dirk

    Wenn niemand gegen etwas klagen kann, das erst nach seinem/ihrem Tod eintreten wird, braucht man nur einen unsterblichen Klaeger. Das sind zum Beispiel Gemeinden, Zweckverbaende (z.B. Verseuchnung des Trinkwassers im einzugsgebiet) oder Kapitalgesellschaften, die sich gegen einen Schaden an ihrem Eigentum in 50.000 Jahren zur wehr setzen... .

  • J
    Jens

    @Praktische Vernunft: "Jetzt hilft nur noch Gewalt?" dann fang bei Dir an....

    ...Wieviele Produkte besitzt Du, in deren Entstehungsprozessen oder deren Nachnutzung, Abfälle anfallen, die ENDEGELAGERT in Sondermülluntertagedeponien liegen (s.u. von Andreas). Auch in der "konventionellen" Technik/Anwendung fallen radioaktive Stoffe an, die endgelagert werden müssem (z.B. in Konrad)...

     

    zu "Fehlleistungen" der Asse könnte dieses Buch für Dich interessant sein: "Das Märchen von der Asse"

  • PV
    Praktische Vernunft

    Das alte Problem des Restrisikos ist schon in der 50ern abschliessend entscheiden worden, klar, keine Atomkraft ohne Endlagerung. Aber witzig ist es doch, dass, was aus praktischer Vernunft nicht ausschliessbar ist, menschliche Fehlleistungen usw, Wasser im Salzstock, Temperaturerhoehungen, in der Entscheidung ungekehrt wird. Bei praktisch vernuenftiger Betrachtung soll es nicht vorkommen. Wenn wir schon eine Schicksalsgemeinschaft sind, wollen wir doch mitentscheiden. Immerhin wissen wir jetzt Bescheid. Jetzt hilft nur noch Gewalt?

  • A
    axel

    Muss denn jetzt ne Verfassungs(achnee wir haben ja ein Grundgesetz)änderung her?

    Na klar, was soll ich denn meinem Sohn erzählen, wenn Konrad wie die Asse absäuft... Deine Kinder müssen halt damit leben, dass sie keine Grundrechte haben...

     

    Armes Deutschland

  • A
    Andreas

    Ein guter Tag für die Endlagerung...

     

    .... denn sonst könnte man gegen jegliche andere Form der "konventionllen" Endlagerung in Süddeutschen Untertagedeponien vorgehen, da diese ja nur für ca. 10.000 Jahre "Sicherheit" bieten und deren gelagerter Müll keine Halbwertszeit hat...

     

     

    Man sieht also die Scheinheiligkeit einiger BIs und Umweltkonzerne und der abscheulichen Politik angeblicher Grüner!