Flüssiges Erbgut

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss,“, heißt es in der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), die seit Oktober 2000 in Kraft ist. Die Richtlinie schafft einen europaweiten Ordnungsrahmen für den Schutz der Oberflächengewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Auf Grundlage des jetzigen Forschungsstandes müssen bis zum Jahre 2009 Programme erstellt werden, um bis 2015 den „guten ökologischen Zustand“ zu erreichen. Für die Gewässerqualität sind die Bundesländer verantwortlich, die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erarbeitet den Rahmen. Im Münsterland entweichen nach Angaben des staatlichen Umweltamts pro Jahr knapp 13.000 Tonnen Stickstoff. Hauptquelle ist die Massentierhaltung und die Verwendung tierischer Exkremente als Dünger. Die Stickstoffbelastung des Bodens ist mit über 28 kg pro Hektar doppelt so hoch wie im bundesdeutschen Durchschnitt. Über Auswaschung gelangt der Stickstoff ins Grundwasser. Knapp 60 Prozent der Emissionen seien der Schweineproduktion zuzuschreiben, heißt es im Bericht des staatlichen Umweltamtes Münster. RUP