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1989:
rot-grüner Senat lässt besetzte Häuser räumen.
die ehemals linke taz schreibt heute wie ein parteiorgan der grünen
traurig ist das
das diese Vorkommnisse unter einem grünen Senator toleriert werden, hätte sich vor 12 Jahren noch kein Grünen-Wähler vorstellen können. Das ist aber nur ein Indiz dafür, das die Grünen sich immer mehr für Klientelpolitik, Machtgewinn und -erhalt interessieren als für Umweltschutz, Friedenspolitik und die so notwendigen echten Reformen.
Schneller als fast alle anderen im Bundestag und Landtagen vertretenen Parteien, nämlich innerhalb der ersten Legislaturperiode unter Fischer haben sich die Grünen mit den gängigen Macht- und Korruptionsarregements arrangiert.
Erst wenn der letzte Junkie aus der Schanze verjagt, der letzte St. Pauli-Fan seine Schneidezähne eingebüsst hat, der letzte Schanzenparkbesucher vom Wachdienst belästigt wurde, wird auch die taz vielleicht mal merken, dass es mit den GRÜNEN keinen Deut besser wird als mit Ole allein.
Wie kann man ernsthaft auf die Idee kommen, mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht regieren zu wollen? Das BSW ist eine rein destruktive Kraft.
KOMMENTAR POLIZEIGEWALT: Grüner Senator muss einschreiten
Nicht mal unter CDU-Hardlinern hat es sowas gegeben - umso mehr muss ein grüner Justizsenator handeln
Dass in Hamburg 99 Prozent der Anzeigen gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt im Sande verlaufen, ist statistisch belegt und nicht neu: entweder stellt die Staatsanwaltschaft die Verfahren ein oder kann den Prügelpolizisten nicht ermitteln. Auch gehört es zum Repertoire anwaltlicher Erfahrung, dass jemand, der einen Polizisten anzeigt, mit einer Retourkutsche rechnen muss.
Die neue Masche allerdings, nach der die Abteilung für Beamtendelikte der Hamburger Staatsanwaltschaft jetzt vorgeht, löst Entsetzen aus - nicht nur in Juristenkreisen. Denn eine Anzeige wegen falscher Anschuldigung wird jeden, der das Opfer polizeilicher Gewalt geworden ist, davon abschrecken, das polizeiliche Handeln im Nachhinein überprüfen zu lassen.
Wohlgemerkt: Es ist nicht der Hamburgs konservativer Innensenator, der sich diesen Trick zum Schutz übergriffiger Beamten einfallen ließ - sondern die Staatsanwaltschaft, die sich ja eigentlich für Rechtsstaatlichkeit einsetzen sollte. Noch befremdlicher macht die Sache, dass sich derlei unter der Regentschaft des grünen Justizsenator Till Steffen zuträgt. Nicht mal unter seinen CDU-Hardliner-Amtsvorgängern Roger Kusch und Carsten Lüdemann hat es eine solche Praxis gegeben.
Also: Handeln Sie, Herr Steffen - und stellen sie diese Praxis wieder ab.
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Kommentar von
Kai von Appen
Hamburg-Redakteur
Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung
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Kai von Appen