Kommentar Kässmanns Alkoholfahrt: Nicht der Einzelne entscheidet

Obwohl Käßmann eine Person des öffentlichen Lebens ist, haben nicht Einzelne zu entscheiden, ob Details aus ihrem Privatleben der Presse zugespielt werden.

Niemand würde bestreiten, dass Margot Käßmann eine Grenze überschritten hat. Sie hat ihr und das Leben anderer aufs Spiel gesetzt, indem sie angetrunken durch die Innenstadt Hannovers geheizt ist. Außerdem war sie als Landesbischöfin, EKD-Ratsvorsitzende und Mutter ein Vorbild für die, die zu ihr aufschauten. Dieses Bild ist durch die nächtliche Alkoholfahrt angekratzt.

Für Hysterie aber gibt es keinen Anlass, denn wirklich passiert ist - Gott sei dank? - nichts. Erstaunlich aber ist, wie schnell die Boulevardpresse von dem Vorfall Wind bekommen hat. Gerade mal zwei Tage waren vergangen, da wusste Bild zu berichten, wie es bei der Polizeikontrolle in Käßmanns Auto gerochen und welchen Atemalkoholwert die Bischöfin hatte. Der Verdacht liegt nahe, dass hier Beamte geplaudert haben. Damit überschritten sie, genau wie Käßmann es tat, eine Grenze.

Obwohl Käßmann eine Person des öffentlichen Lebens ist, haben nicht Einzelne zu entscheiden, ob Details aus ihrem Privatleben der Presse zugespielt werden. Denn Prominente sind nicht besser oder schlechter als andere Verkehrssünder. Allein offizielle Sprecher der Polizei sollten abwägen, wann öffentliches Informationsbedürfnis befriedigt werden muss.

Nur weil eine Landesbischöfin ihre Grenze überschreitet, darf dies nicht dazu verführen, aus Sensationsgier selber zu weit zu gehen.

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