URTEIL GEGEN WINZER
: „Bekömmlich“ in Weinwerbung ist verboten

MAINZ/LEIPZIG | Für Wein darf nicht mit den Begriffen „bekömmlich“ wegen „sanfter Säure“ geworben werden. Dies verstoße gegen europäisches Recht, das gesundheitsbezogene Angaben für alkoholische Getränke verbietet, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag mit. Eine Winzergenossenschaft aus der Pfalz wollte juristisch erreichen, dass sie ihre Weine der Rebsorten Dornfelder sowie Grauer und Weißer Burgunder unter der Bezeichnung „Edition Mild“ und dem Hinweis auf „sanfte Säure“ vermarkten darf. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im September entschieden, dass diese Angaben auf den geringen Säuregehalt und die leichtere Verdauung abzielten, aber die Gefahren des Alkoholkonsums verschwiegen und daher unzulässig seien. Die Richter in Leipziger bestätigten nun dieses Urteil. (dpa)