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Nachzug von ausländischen EhegattenOhne Deutsch kein Visum

Nachziehende Ehegatten müssen Deutsch können – selbst wenn sie Analphabeten sind. Laut Gericht besteht kein Recht auf Einreise, wenn ein Zusammenleben auch im Ausland möglich ist.

Der Nachzug von ausländischen Ehegatten hängt auch in Zukunft vom erfolgreichen Bestehen eines Deutschtests ab. Bild: dpa

FREIBURG taz | Der Nachzug von ausländischen Ehegatten hängt auch in Zukunft vom erfolgreichen Bestehen eines Deutschtests ab. Eine umstrittene Neuregelung von 2007 fand gestern den Segen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Die Richter hielten das Gesetz nicht für verfassungswidrig. Für Härtefallregelungen wurden hohe Hürden aufgestellt.

Geklagt hatte das türkische Ehepaar Adem und Nurten P. Sie heirateten Anfang der 1990er-Jahre in der ostanatolischen Provinz Agri nach religiösem Brauch und hatten zusammen vier Kinder. 1998 ging Adem P. als Asylbewerber nach Deutschland und heiratete dort eine deutsche Frau. Die Beziehung zu Nurten P. pflegte er aber weiter. Seine deutsche Frau ließ sich 2006 scheiden, als Nurten P. ein fünftes Kind erwartete. Nun heiratete Adem P. die Mutter seiner Kinder standesamtlich und wollte sie nach Deutschland holen.

Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, weil ein Ehegattennachzug seit August 2007 nur möglich ist, wenn sich "der Ehegatte zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann."

Die Regelung sollte die Integration der nachziehenden Ausländer erleichtern und Zwangsehen erschweren. Nurten P. spricht aber kein Wort Deutsch.

Ihr Anwalt, der Berliner SPD-Politiker Hans-Georg Lorenz, hielt schon das Gesetz für verfassungswidrig, weil es den Schutz der Ehe verletze. Außerdem ist es für Lorenz eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, wenn zwar von türkischen, thailändischen und kosovarischen Ehegatten ein Vorabsprachtest verlangt wird, während Gatten aus den USA, Japan oder Honduras hiervon befreit sind. "Das ist eine unzulässige soziale Selektion", kritisierte Lorenz.

Doch die Klage hatte in Leipzig keine Chance. Das Grundrecht auf Ehe ermögliche keine Einreise nach Deutschland, wenn ein Zusammenleben auch im Ausland möglich ist, erklärten die Richter. Und die Ungleichbehandlung nach der Herkunft hielt das Gericht ebenfalls nicht für verfassungswidrig. Aus außenpolitischen Erwägungen dürften bestimmte Ausländer beim Ehegattennachzug bevorzugt werden.

Anwalt Lorenz hatte vor allem auf eine Härtefallregelung gehofft, denn Nurten P. ist Analphabetin, und als solche habe sie in Ostanatolien keine Chance, Deutsch zu lernen. Doch auch hier hatten die Kläger keinen Erfolg. Die Richter hielten eine Härtefallregelung zwar für denkbar. Doch auch eine Analphabetin müsste dann zumindest mündliche Deutschkenntnisse nachweisen. Darauf könne nur verzichtet werden, wenn der Spracherwerb im Heimatland "unmöglich" sei. In der Türkei gebe es jedoch Goethe-Institute und Sprachkurse, auch die Deutsche Welle sei zu empfangen. "Ein Sprachkurs in der Türkei mag zwar schwer zu organisieren sein, unmöglich ist er aber nicht", sagte Marion Eckertz-Höfer, die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts.

Damit dürften TürkInnen, die größte Gruppe nachziehender Ehegatten, generell keine Chance auf eine Härtefallregelung haben. Mal abgesehen davon, dass bei den Sprachtests ein Drittel der Prüflinge durchfällt, die deshalb kein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommt.

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17 Kommentare

 / 
  • MC
    Müslum Cengiz

    @Checker: Nicht nach der Logik der taz. Hier ist alles erst mal gut, wenn es irgendwie "Multikulti" ist. Je mehr Analphabeten-Mongolen, desto besser.

     

    Schönen Abend noch!

  • H
    HamburgerX

    Ein vollkommen richtiges Urteil. Die Heiratsmigration aus der Türkei, inbesonders aus bildungsfernen Schichten dort, ist zu einer großen Integrationsbelastung für Deutschland und die Steuerzahler geworden.

  • P
    pitt

    das ist unser weltoffenes christlich verseuchtes deutschland, ehegatten dürfen ihre Männer oder Frauen nicht besuchen wenn sie nicht deutsch können. so verklemmt wars nur bei hitler. gute nacht germany !!!

  • P
    Piet

    @ TOM:

     

    Ich habe ein erschreckendes Frauenbild!?

     

    Oh Göttin - was mach' ich jetzt bloß?

     

    Bitte helfen Sie mir!

  • T
    TOM

    An Piet: Der Kommentar blieb stehen, sollte wohl Schwung in die Diskussion hier bringen. Erschreckend aber welches Frauenbild du offen zur Schau trägst. Ich bin froh darüber eine MUTTER zu haben und keine Gebärmaschine

  • Y
    Yardim

    Hey Leute,

     

    dieses Urteil diskriminiert hier lebende Türken unmissverständlich. Was hier abläuft ist mittelalterlich. In der Demokratie haben alle hier Lebenden die gleiche Rechte, oder herrscht in der BRD keine Demokratie? Fragt euch selber warum behandelt das sogenannte Rechtsstaat die Menschen vor dem Gesetz so unterschiedlich?

    Außerdem Türkinnen und Türken sind seit Anfang 60 er Jahren hier, arbeiten und zahlen Steuern. Sie haben der Aufschwung einen sehr starken Beitrag geleistet. Darum haben sie die Anerkennung selbst ausgearbeitet. Sie werden immer noch mit sog. Ausländerrecht verwaltet, die von der Nazizeit stammt. Deutsche Staat sollte,wie die USA endlich ein Einwanderungsland werden, dann können hier lebende Migranten auch sagen: Ich bin ein "Deutscher". Übrigens ist es ein Menschenrecht, dass jemand heiratet, wen man will und wo und wie man leben will.

    Ohne Anerkennung auf Dauer kann es keine Integration geben.

  • T
    Tttttttt

    Um das Problem der Sprachkenntnisse für den Familiennachzug darzustellen ist dieses Bespiel wirklich enorm schlecht gewählt, da die Leser dadurch nicht das wahre Problem erkennen. Ich denke auch, dass es wirklich hiflreich ist Deutsch zu sprechen, wenn man hier leben möchte, aber wer sagt denn, dass sich ein/e Amerikaner/in der wegen seiner Familie nach Deutschland zieht nicht Deutsch können sollte, denn es ist sehr unwahrscheinlich, dass er nur mit Englischkenntnissen einen Job bekommen wird. Das Problem ist weiterhin das Goethe-Institute ein Prüfungsmonopol haben und sich Geld in die leeren Kassen bringen können indem sie viele Prüflinge durchfallen lassen. Es sollte definitiv Härtefälle geben, denn Deutschkurse sind zum Beispiel auch sehr teuer (z.B. an Goethe-Institute)und deswegen ist es manchmal schon schwierig einen Deutschkurs im Heimatland zu besuchen.

    Darüber hinaus sind viele der Kommentare die abgegeben werden wahnsinnig klischeebehaftet und hören sich an wie aus dem rechten Spektrum.

  • SS
    @ so und so

    Blöde Parole! Und hier passt noch nicht mal.

  • B
    Bernd

    etwas mysteriös das Ganze: Ein Türke heiratet in seinem Heimatland und bekommt mit seiner Frau Kinder. Nach 4 Kindern und 8 Jahren wird er dann politisch verfolgt oder fühlt sich zumindest so und beschließt, seine Familie im Stich zu lassen und in der BRD Asyl zu beantragen. Hier steht einer weiteren Heirat mit einer Deutschen dann nichts im Wege, auch nicht, daß er schon verehelicht ist. Nach weiteren 8 Jahren und hoffentlich mind. 3 Jahren "Ehe" mit der Deutschen (Bleiberecht!) wird diese "Ehe" nicht angefochten oder annulliert, sondern er möchte dann im Wege der Familienzusammenführung "seine Familie" aus der Türkei nachholen und versucht dies einzuklagen; wer die Kosten dafür trägt, will ich gar nicht eruieren, da diese Bevölkerungskreise ja alle Advocard haben. Geld hat er für seine Familienheimfahrten verbummelt und politisch verfolgt ist er auch nicht mehr, weil diese sonst ja nicht hätten stattfinden können. Gibt es dort wirklich nur ein sprachliches Problem?

  • SU
    So und so

    Kein Mensch ist illegal.

  • P
    Piet

    Richtig entschieden.

     

    Das fehlte noch, daß gerissene islamische Machos mit solchen Tricks ihre integrationsresistenten Gebärmaschinen in unsere Sozialsysteme einschleusen.

  • M
    Maik

    Na endlich! Bravo! Schon wieder hat sich eine Deutsche für eine Einbürgerungsheirat hergegeben. Na hoffendlich hat sie sich das wenigstens bezahlen lassen. Und dann nach der Scheidung schnell die echte "Ehefrau" nachkommen lassen.

    Mal im Ernst, was sollen wir mit ner Analphabetin die kein deutsch kann? Wieder nur ne Handaufhalterin für unsere nette soziale Hängematte.

    Gut das da endlich mal´n Gericht Härte gezeigt hat. Sollte Pflicht für Gerichte werden.

  • MM
    mit Majo

    "1998 ging Adem P. als Asylbewerber nach Deutschland und heiratete dort eine deutsche Frau..." Wie viele Außländer sich mit diesem praktischen Trick hier dauerhaft niederlassen, um dann später noch eine Frau oder einen Mann von sonstwoher nach Deutschland zu schaffen samt Anhang, das wäre noch eine interessante Recherchearbeit gewesen, die in dem Artikel leider nicht zu finden ist ? Wenigstens sind die Deutschen Gerichte noch in der Lage und Willens so einem Treiben einen Riegel vorzuschieben. Die Politik interessiert es schon lange nicht mehr, wer sich hier so alles dauerhaft und mit zweifelhaften Methoden und Absichten einrichtet.

  • Z
    zalog

    Mit der Geschichte von Adem P. hat die TAZ das richtige Beispiel beschrieben, weswegen die gesetzlichen Regelungen richtig und sinnvoll sind. Die Heirat mit der Deutschen war sicher wahre Liebe.

     

    Ohnehin stellt sich mit immer die Frage, wie man einen Beitritt der Türkei zur EU befürworten kann, gleichzeitig aber meint deren Bewohner würde ein Asylrecht in Deutschland zustehen.

  • S
    Silke

    Die Entscheidung des Gerichts ist doch durchaus nachvollziehbar!

    Ich finde es selbstverständlich, dass man, wenn man in ein anderes Land zieht, die Sprache lernt.

    Ich habe auch türkisch gelernt und bin in der Lage, mich in Istanbul zu verständigen, obwohl ich hier nur vorübergehend wohnen werde und für meine Arbeit kein Türkisch brauche.

    Gerade für eine Analphabetin aus Ostanatolien wäre es umso wichtiger, die deutsche Sprache zu lernen, wenn sie denn tatsächlich nach Deutschland gehen und dort ihre Kinder aufziehen möchte - ohne das wird sie auch in Deutschland völlig hilflos und abhängig von ihrem Mann sein, dem sie ja nicht sonderlich wichtig zu sein scheint, wenn er mal eben anderweitig heiratet.

    Ausgerechnet hier einen "Härtefall" zu wittern, hieße nur, gegen Integration, dafür aber für weitere Ghettoisierung und soziale Benachteiligung von Ausländern zu arbeiten.

  • US
    Ulrich Stauf

    In der Tat ist das Urteil bezüglich der Gleichbehandlung nachzugswilliger Ehegatten problematisch und ebenfalls die Bevorzugung bestimmter Ausländer beim Ehegattennachzug. Aber es gibt auch genügend Gründe, warum das Gericht so argumentiert haben dürfte:

    Es ist allseits bekannt und durch Untersuchungen zweifelsfrei nachgewiesen, dass ein Großteil hier lebender Türken ihre Ehegatten aus der Türkei "bezogen" und sich nicht auf dem hiesigen "Heiratsmarkt" bedient hat. Ursache bei vielen Türken dafür sind die archaischen Vorstellungen von Familie, Stellung der Frau usw., nach denen auch hier in Deutschland weitergelebt wird. Dieses aber ist mit Integration in die hiesige Gesellschaft definitiv nicht vereinbar. Sie fördern geradezu die (Weiter)Entwicklung von Parallelgesellschaften und führt von Integrationsproblemen wie mangelnde Sprachkenntnisse über Unterdrückung von Frauen, "Ehren"morden usw. zu Konflikten, die in keiner Gesellschaft, auch nicht in der unserer, gewollt sein können.

    Aus diesen Gründen ist die Rechtsprechung m.E. nicht angreifbar, auch wenn sie ergebnisorientiert begründet worden ist.

  • C
    Checker

    Nur damit ich das richtig verstehe: da heiratet ein Türke in der Türkei eine Türkin und hat mit ihr 4 Kinder. Dann kommt der Kollege nach Deutschland, heiratet hier eine Deutsche. Überraschenderweise hat er mit der Deutschen keine Kinder, reist aber fröhlich zu seiner ersten Gattin um ein weiteres Kind zu zeugen, woraufhin sich die deutsche Gattin verständlicherweise scheiden lässt. Und nun ist diese türkische Großfamilie der Meinung, aufgrund dieser abgekarteten Sache Bleiberecht in Deutschland zu haben? Ja, sag mal, geht's denn noch? Ob die Frau Deutsch spricht oder nicht ist doch völlig unerheblich, hier will jemand durch Tricksereien seine Familie staatlich versorgen lassen.