Schwarz-Gelb im Bundesrat: Entscheidet NRW-Wahl den Atomausstieg?
Die Wählerinnen an Rhein und Ruhr könnten am Sonntag auch den Ausstieg aus der Atomenergie verteidigen. Das versprechen SPD und Grüne. Doch die Rechtslage ist komplex.
BERLIN taz | SPD und Grüne wollen bei der Wahl in NRW auch den Atomausstieg verteidigen. Wenn die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat kippt, so argumentieren sie, kann die Bundesregierung die geplante Laufzeitverlängerung vergessen. Anti-Atom-Aktivisten warnen jedoch vor zuviel Euphorie. "Eineveränderte Bundesratsmehrheit wäre zwar ein starkes Signal", argumentiert BUND-Energieexpert Thorben Becker, "aber es lassen sich sicher Wege finden, sie zu umgehen". Auch Jochen Stay von derInitiative Ausgestrahlt sagte zur taz: "Auf die Bundesratsmehrheit allein sollte sich niemand verlassen".
Sicher ist nur: wenn CDU und FDP ihre Mehrheit in NRW verlieren, dann kippt auch der Bundesrat. Derzeit bringen schwarz-gelb regierte Länder 37 von 69 Stimmen zusammen, eine Mehrheit. Ohne NRW wären es aber nur noch 31 Stimmen. Sollte die geplante AKW-Laufzeitverlängerung eine Zustimmung des Bundesrats benötigen, könnte der Bundesrat blockieren.
Doch braucht der "Ausstieg aus dem Ausstieg" wirklich den Segen des Bundesrats? Dafür sprechen zunächst einmal entsprechende Äußerungen von Umweltminister Norbert Röttgen (CDU). Auch NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) sagte Ende März dem Handelsblatt: "Natürlich ist zur Verlängerung der Laufzeiten ein Gesetz notwendig und dafür ist auch eine Mehrheit im Bundesrat nötig." Röttgers und Rüttgers wird unterstellt, dass sie damit gezielt auch schwarz-grüne Signale aussenden.
Ein Papier von Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und seinem damaligen Stuttgarter Kollegen Günter Oettinger (CDU) kam im letzten Herbst dagegen zum Schluss: "Insgesamt spricht mehr dafür, dass derartige Änderungen des Atomgesetzes nicht der Zustimmung des Bundesrats unterliegen." Immerhin wird angeregt, hierzu ein Rechtsgutachten einzuholen.
Tatsächlich ist die Rechtslage verzwickt. Gesetze des Bundestags bedürfen nur dann der Zustimmung der Länderkammer, wenn dies im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Es genügt nicht, dass die Länder irgendwie belastet werden, denn dass sie Bundesgesetze auszuführen haben ist laut Grundgesetz der Normalfall. Zustimmungspflichtig würde eine Änderung zum Beispiel, wenn der Bundestag den Länder Regelungen zum Verwaltungsverfahren vorschreibt (Artikel 85).
Darauf spielte wohl Umweltminister Röttgen an, als er im Spiegel auf zwingend notwendige neue Sicherheitsanforderungen hinwies. Er kann also durch eine entsprechende Gestaltung des Gesetzes die Zustimmungsbedürftigkeit selbst herbeiführen. Er bräuchte dafür allerdings im Kabinett und im Bundestag eine Mehrheit und die dürfte fraglich sein, weil die Atom-Befürworter ja nicht absichtlich ein Eigentor schießen.
Ins Spiel kommt deshalb auch Artikel 87c des Grundgesetzes. Danach ist es zustimmungspflichtig, wenn der Bund die Länder bei der Atomverwaltung seinem Weisungsrecht unterstellt. Diese Auftragsverwaltung ist im Atomgesetz zwar längst angeordnet, würde sich durch die Laufzeitverlängerung also nicht ändern. Atomkritische Juristen wie Cornelia Ziehm von der Deutschen Umwelthilfe verweisen jedoch auf ältere Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Danach könnte die Auftragsverwaltung durch die Änderung des Atomgesetzes eine "wesentlich andere Tragweite" erhalten und die Reform dadurch doch zustimmungspflichtig werden.
Da sich diese Argumentation nur auf eine etwas gewagte Karlsruher Rechtsprechung beruft, ist hier vieles unsicher. So ist schon fraglich, ob dieser besonders länderfreundliche Ansatz auch nach der Föderalismus-Reform von 2006 noch gilt. Schließlich war deren ausdrückliches Ziel, die Zahl der zustimmungsbedürftigen Gesetze zu reduzieren. Außerdem ist unklar, ab wann die bloße Laufzeitverlängerung dem Atomgesetz eine neue Tragweite, eine neue Qualität, verleiht.
Für Cornelia Ziehm liegt die Grenze jedenfalls bei acht zusätzlichen Jahren. Begründung: die Berechnungen, die der ursprünglichen Genehmigung der AKWs zugrundleaen, waren auf eine Laufzeit von 40 Jahren ausgelegt, während die rot-grüne Politik die Laufzeiten zwischenzeitlich auf 32 Jahre verkürzte.
"Falls die Laufzeit nun auf mehr als 40 Jahre verlängert wird, werden vollkommen neue Sicherheitsüberprüfungen notwendig", so Ziehm, "die Atomaufsicht müsste qualitativ und quantitativ massiv aufgestockt werden."
Thorben Becker vom BUND befürchtet jedoch, dass die Bundesregierung die Zustimmungspflichtigkeit schon dadurch umgehen kann, dass sie den Ländern einfach die Mehrkosten für die Atomaufsicht erstattet. Die Atomfreunde werden sich aber hauptsächlich darauf berufen, dass auch das rot-grüne Ausstiegsgesetz 2002 keiner Zustimmung des Bundesrats bedurfte. "Ich sehe nicht ein, warum das jetzt anders sein soll", sagte die Stuttgarter Umweltministerin Tanja Gönner jüngst zu Zeit-Online.
Dem widerspricht aber sogar Ursula Heinen (CDU), die Staatseketärin von Norbert Röttgen, denn damals seien die Länder ja von Aufsichtspflichten entlastet worden. "Bei einer Verlängerung würden die Länder vermutlich belastet, daher ist dann von einer Zustimmungspflicht auszugehen", so Heinen.
Sollte der schwarz-gelbe Atom-Mainstream tatsächlich versuchen, das Gesetz ohne Zustimmung der Länderkammer in Kraft zu setzen, dann könnte der Bundespräsident seine Unterschrift verweigern, wenn er darin einen offensichtlichen Verfahrensverstoß erkennt. Ansonsten könnten einzelne atomkritische Landesregierungen oder ein Viertel der Bundestagsabgeordneten das Bundesverfassungsgericht anrufen. Letztlich müsste dann Karlsruhe entscheiden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürften dann noch viele Landtagswahlen ins Land gehen
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