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stimme zu:
anstatt einen tatsaechlichen dialog zwischen eingesessenen, meist sekulaeren und hinzugekommenen, oft religioesen menschen zu fuehren wird diese debatte vor gericht getragen.
schlimm.
je schwaerzer und weisser wir malen, desto schwieriger wird das verstaendnis, weil viele sich fuer entweder schwarz oder weiss entscheiden...
mein gott (oder wer oder was auch immer), lasse doch beten.
Wenn der Schüler wirklich ein gutes Verhältnis zu seiner angeblichen Gottheit hätte, bräuchte er dieses angeblich gute Verhältnis nicht durch so viele Gebete beteuern. Das ist genau so wie in manchen Christenhäusern, wo in allen Räumen an allen Wänden irgendwelche Heiligenbilder und Kultgegenstände herumhängen, als ob ohne diese andauernde Erinnerung es passieren könnte, dass die Bewohner schnell vergessen, woran sie angeblich so fest glauben.
Es ist schon besser, wenn Schulen zur Vernunft und zum eigenständigen individuellen Gedenken ermutigen.
Diesem Schüler sei das von der taz nachhaltig verteidigte Buch von Michael Schmidt-Salomon mit dem Titel "Wo bitte geht's zu Gott?" empfohlen.
Die Debatte um die Grenzen Deutschlands erinnern an historische Debatten um nationale Souveränität – und zeigt: Grenzen sind soziale Konstrukte.
Kommentar Beten in der Schule: Kein Thema für die Justiz
Das Problem mit Gebeten an Schulen sollte nicht per Gerichtsurteil gelöst werden. Schule sollen auch einen toleranten Umgang vermitteln. Dazu gehört, nicht immer gleich vors Gericht zu ziehen.
Soll ein Schüler muslimischen Glaubens in der Schule sein Gebet verrichten dürfen? Das Berliner Verwaltungsgericht hat im vergangenen Jahr diese Frage positiv beantwortet: Er darf – außerhalb der Unterrichtszeiten und so, dass er andere mit seinem Gebet nicht stört. Am Donnerstag nun kippte das Oberwaltungsgericht Berlin dieses Urteil.
Das Gericht folgte damit der Argumentation der Berliner Schulverwaltung: Das öffentlich verrichtete Gebet könne an den multireligiösen Schulen den Schulfrieden stören. Dem Schüler einen besonderen Raum für das Gebet zur Verfügung zu stellen, könnten Schulen aber nicht leisten – zumal diese Forderung dann auch den Angehörigen anderer Religionen erfüllt werden müsse.
So weit, so gut. Man mag sich tatsächlich fragen, ob private Religionsausübung im Sozialraum Schule, die als Institution weltanschaulicher Neutralität verpflichtet ist, etwas zu suchen hat.
Alke Wierth
ist Redakteurin für Migration und Bildung bei taz-Berlin.
#In Berlin geht diese Neutralität so weit, dass Religionsunterricht nicht als reguläres Schulfach erteilt, sondern als freiwillige Unterrichtsstunde von den Religionsgemeinschaften selbst angeboten wird.
Gleichzeitig baut Berlin gerade die Mehrheit seiner Schulen zu Ganztagsschulen um. Für muslimische SchülerInnen, die die religiöse Vorschrift des täglich fünfmaligen Gebets einhalten möchten, ergibt sich daraus tatsächlich ein Problem.
Es ist ein praktisches Problem in der Vielfalt einer Einwanderungsgesellschaft: Und genau vor diesem Hintergrund ist der Prozess um das Schulgebet auch eine Farce. Schule, die Kindern ja gerade auch das demokratische Zusammenleben, den toleranten Umgang vermitteln soll, muss solche Fragen anders als per Gerichtsurteil lösen können.
Dass der Prozess in Berlin der erste dieser Art 50 Jahre nach Beginn der Einwanderung von Muslimen ist, lässt immerhin hoffen, dass die meisten Schulen das auch können.
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Kommentar von
Alke Wierth
Kolumnistin taz.stadtland