Echter Name bleibt Pflicht

INTERNET Facebook erringt Etappensieg vor Gericht

KIEL dpa | Facebook darf von seinen Nutzern zumindest vorerst weiter die Anmeldung mit ihren echten Namen verlangen. Das entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht im Streit zwischen dem weltgrößten Online-Netzwerk und dem Kieler Datenschützer Thilo Weichert. Für den Datenschutz in dem sozialen Netzwerk sei hierzulande Irland zuständig, obwohl das Unternehmen in Deutschland auch ein Büro hat. Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung von Facebooks Widersprüchen gegen eine Verordnung Weicherts wieder her. Der Datenschützer will gegen die Beschlüsse von Donnerstag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Weicherts Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein habe seine Anordnung zu Unrecht auf das deutsche Datenschutzrecht gestützt, argumentierte das Gericht. Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie und dem Bundesdatenschutzgesetz finde das deutsche Recht keine Anwendung, wenn personenbezogene Daten durch eine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhoben und verarbeitet würden. Und das geschehe im Fall von Facebook in Irland.

Da das Gericht die Zuständigkeit der Datenschutzbeauftragten in Deutschland für Facebook grundsätzlich infrage stellt, geht die Bedeutung des Urteils über den Streit über die Klarnamenpflicht bei Facebook hinaus. Weichert kritisierte die Entscheidung als „mehr als verblüffend“. (Az.: 8 B 61/12 und 8 B 60/12)