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Verwaltungsgericht entscheidetRechte dürfen ins Rathaus

Die Anti-Islam-Populisten von "Pro Deutschland" müssen laut dem Berliner Verwaltungsgericht in Schöneberg einen Raum für ihren Bundesparteitag bekommen.

Wo einst Kennedy redete, wollen jetzt Rechtspopulisten tagen: Das Rathaus Schöneberg Bild: Axel Mauruszat

Die Rechtspopulisten von "Pro Deutschland" können ihren Bundesparteitag im Rathaus Schöneberg abhalten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Bezirk dafür einen Sitzungssaal in dem Gebäude zur Verfügung stellen muss - allerdings nicht wie geplant bereits am kommenden Samstag, sondern erst am 17. Juli. Der Bezirk hat allerdings die Möglichkeit, noch das Oberverwaltungsgericht anzurufen.

Das Bezirksamt hatte gleich mit einer ganzen Reihe von Argumenten versucht, die Veranstaltung zu verhindern. Am 18. Mai hatte es eine Nutzungsordnung für die Bezirksräume beschlossen, wonach diese nur an die Bezirksverbände der Parteien für lokale Veranstaltungen vermietet werden dürfen, nicht aber für Bundesparteitage. Das Gericht ließ das nicht gelten, weil dies erst beschlossen wurde, als der Antrag von "Pro Deutschland" bereits vorlag. Die im Jahr 2005 bundesweit gegründete Partei agitiert gegen Muslime und Migranten und ist bisher vor allem in Köln aufgefallen.

Das Gericht hatte zudem den Eindruck, die Islamkritiker sollten absichtlich ausgeschlossen werden. Dies sei "weder mit dem Gebot der Gleichbehandlung noch dem Gebot der Chancengleichheit für politische Parteien zu vereinbaren", teilte das Gericht am Mittwoch mit. Dieses Prinzip ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz und soll sicherstellen, dass neue Parteien nicht von ihren etablierten Konkurrenten gezielt kleingehalten werden können.

Der Bezirk hatte allerdings auch argumentiert, "Pro Deutschland" sei gar keine Partei. Das Verwaltungsgericht sah das anders: Die Bewegung wolle auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen, sich in Parlamente wählen lassen und habe auch bereits einen gewissen Organisationsgrad. Ob der Bezirk in die nächste Instanz gehen wird, ist unklar - der zuständige Stadtrat Bernd Krömer (CDU) war am Mittwoch für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Der Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bezirksparlament Tempelhof-Schöneberg, Jörn Oltmann, ist "empört über die Veranstaltung" der Rechtspopulisten im Rathaus. "Wenn es dabei bleibt, werden wir uns mit Sicherheit überparteilich unterhalten, um gemeinsamen Protest zu organisieren." "Pro Deutschland" richte sich gegen die Demokratie und sei "auf das Schärfste zu bekämpfen".

Die Rechtspopulisten hatten sich das Schöneberger Rathaus gezielt ausgesucht, weil dort John F. Kennedy 1963 seine berühmte "Ich bin ein Berliner"-Rede gehalten hatte. Die Entscheidung des Gerichts feiert die Organisation als "schallende Ohrfeige für die kommunalpolitischen Größen". Und fabuliert bereits, der Parteitag an diesem Ort werde sie "dem Einzug ins Rote Rathaus entscheidend näherbringen". (VG 2L 72.10)

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2 Kommentare

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  • HL
    Hans Lotus

    Ein sehr weises Urteil des Gerichts und absolut gem. unserem Grundgesetz.

     

    Bezeichnend und entlarvend wie die Grünen hier etwas von "gegen die Demokratie" und "überparteilichen, gemeinsamen Protest" fabulieren.

     

    Eine völlig absurde Meinung kann man doch leicht ertragen und ignorieren. Nur eine Meinung, vor der man Angst hat, wird so scharf bekämpft.

  • R
    roterbaron

    "dem Einzug ins Rote Rathaus entscheidend näherbringen"

     

     

    Wer's glaubt wird seelig.

     

    Ich freue mich schon.

    NPD und PRo Deutschland (wobei das ja auch blödsinn ist müsste ja PRo Berlin heissen, wenn se konsequent wären) nehmen sich gegenseitig die Stimmen weg.

     

    Ich wette auf max. 2 %. Wer geht mit?