piwik no script img

AUTOBRANDSSTIFTUNGStaatsanwaltschaft brennt noch

Behörde legt Revision ein, nachdem 22-Jährige auch in zweiter Instanz freigesprochen wurde

In dem Fall der von dem Vorwurf der Autobrandstiftung freigesprochenen Alexandra R. hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das hat am Mittwoch ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der taz bestätigt. Damit geht das Verfahren nun zum Kammergericht. Bei einer Revision wird allerdings - anders als bei einer Berufungsverhandlung - der Prozess nicht noch einmal komplett aufgerollt, sondern lediglich auf Rechtsfehler geprüft.

Das Landgericht hatte die 22-Jährige in der vergangenen Woche freigesprochen. Die Richter bestätigten damit ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom vergangenen November. "Der Angeklagten ist die vorgeworfene Tat nicht sicher nachzuweisen", begründete der Vorsitzende Richter den Freispruch. Das Gericht ging davon aus, dass sie Opfer einer Verwechslung geworden ist. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und sechs Monate Haft gefordert, die Anwältinnen hatten auf Freispruch plädiert. Die Freigesprochene hatte zuvor bereits fünf Monate in Untersuchungshaft verbracht.

Die Anwältinnen hatten während ihres Plädoyers an die Staatsanwältin appelliert, auf eine Revision zu verzichten und ihr den "Albtraum einer dritten Instanz" zu ersparen. Die Staatsanwaltschaft hatte keine objektiven Beweise wie Fingerabdrücke oder DNA-Spuren in der Hand und stützte sich lediglich auf eine "Indizienkette". Anwältin Martina Arndt hatte das im Anschluss mit den Worten kommentiert, die Staatsanwalt habe "jedes Maß an Objektivität" verloren.

Patrick Technau von der Soligruppe bezeichnete die Revision als "skandalös und in keinster Weise nachzuvollziehen". Die Staatsanwaltschaft ziele darauf ab, R. und ihr Umfeld zu kriminalisieren.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

3 Kommentare

 / 
  • S
    Svenne

    Oh Mann Klaus, das musst du jetzt aber noch mal erklären.

    Wann und wo hat sich denn die DDR zum Büttel einer Soli-Gruppe gemacht?

    Und, wo hat sich das Naziregime jemals dem Druck der Straße gebeugt?

  • G
    guapito

    Mir scheint als könnte sich da jemand einfach nicht damit abfinden falsch zu liegen.

    Diese Staatsanwaltschaft verbeisst sich so in die Sache, dass mir der Eindruck entsteht sie wollen einen persönlichen Krieg führen.

    Kann die mal jemand einfach in den Arm nehmen?!

  • K
    klaus

    Wieso kriminialisieren?

     

    Wer krimninell wird muß auch zur Rechenschaft gezogen werden. Bestimmt nun der "druck" der Straße und die "Soli" Gruppe was in diesem Staat recht und richtig ist.

     

    Das hatten wir in Deutschland schon mal

     

    1933-45 in Gesamtdeutschland und 1945 - 90 in Ostdeutschland