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Noch sind sie unbewaffnet.
Aber die Konstrukteure haben das mit Sicherheit berücksichtigt.
Eine Einsatzbegründung werden sie immer zur Hand haben.
Am Ende werden sie uns noch weißmachen, sie überwachten das korrekte Verhalten der Beamten gegenüber Demonstranten.
Der Kommentar ist sehr zielorientiert, ein wenig mehr Objektivität hätte diesem mehr Glaubwürdigkeit gegeben. Es wäre sinnvoller gewesen, zu problematisieren, ob eine vertikale Perspektive/ oder Überwachung einen Grundrechtseingriff darstellt. Ich denke, es wird schwierig sein, bei einer "Obendraufsicht" auf verletzte Persönlichkeitsrechte eines einzelnen Demonstranten zu verweisen. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung würde ich einen rechtskundigen Redakteur schon zu trauen. Das Thema ist spannend und sollte nicht mit so viel Plattheit begegnet werden.
Ich unterstütze den Drohneneinsatz uneingeschränkt. Schwerkriminelle die versuchen eine Entgleisung von mit Gefahrgut beladenen Zügen herbeizuführen müssen auf jeden Fall überwacht werden.
Seit ihren Erfolgen bei den Landtagswahlen im Osten werden wieder Forderungen nach einem Parteiverbot der AfD laut. Wäre das eine gute Idee?
Kommentar Drohne über Castor-Transpor: Das fliegende Auge
Die Polizei hat aufgerüstet. Vermutlich werden Drohnen bald zum Alltag bei Kundgebungen gehören. Aber wie viel Kontrolle müssen Bürger bei der Ausübung ihrer Grundrechte dulden?
Es hat schon etwas von Science-Fiction: Hoch über den Köpfen von Demonstranten fliegt ein unbemannter Flugkörper, eine Drohne, und überträgt Bilder ins Polizeilagezentrum. Doch bei den jüngsten Castortransporten im Wendland war dies bereits Praxis - ohne Ankündigung und ohne Kennzeichnung. Angeblich wusste nicht einmal der Einsatzleiter Bescheid.
Die Polizei wiegelt nun ab. Es seien aus der Luft lediglich die Absperrgitter kontrolliert worden. Das Innenministerium sprach lange Zeit sogar nur von Testflügen. Das passt aber durchaus zusammen. Wahrscheinlich war das Fotografieren der Polizeiabsperrungen nur ein Test der Technik unter Einsatzbedingungen. Vermutlich werden Drohnen bald zum Alltag bei unübersichtlichen Großkundgebungen gehören.
Nun wissen aber auch die Demonstranten immerhin, dass die Polizei mal wieder aufgerüstet hat. Im neuen Hannoveraner Versammlungsgesetz wird zwar gefordert, dass auf Demos in der Regel offen gefilmt werden muss. Doch hilft dies auch nicht weiter, Vermummung ist ja bei Strafe verboten. Wer sich auf der Kundgebung nicht filmen lassen will, müsste also zu Hause bleiben.
Das polizeiliche Filmen auf Demonstrationen hat offensichtlich einen Einschüchterungseffekt, der mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Und die Menschen sorgen sich zu Recht. Gerade im Wendland wurden von der Polizei immer wieder präventive Dateien über Anti-Atomkraft-Aktivisten angelegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Fall aus Bayern vorläufig entschieden, dass Kameras anlasslose Lagebilder nicht speichern dürfen. Der Vorschlag ist gut gemeint, aber weltfremd. Die Demonstrationsteilnehmer sehen der Kamera ja nicht an, ob sie Bilder speichert oder nicht. So kann eine Einschüchterung nicht vermieden werden. Kameraeinsätze müssen auf konkrete Gefahrenlagen beschränkt werden. Wer einfach nur demonstriert, muss sich nicht filmen lassen.
Das Problem der Drohne ist also ein ganz allgemeines - jenseits der technischen Faszination. Wie viel Kontrolle müssen die Bürger bei der Ausübung ihrer Grundrechte dulden?
Ermutigt der Staat zur Einmischung oder schreckt er eher ab? Ob dann eine Drohne über der Demo kreist oder der altbekannte Hubschrauber, ist Nebensache.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).