Facebook kündigt Änderungen an: Wer solche Freunde hat
Wenn Nutzer dies zulassen, durchstöbert Facebook die Adressbücher und lädt deren Freunde per E-Mail ein. Deutsche Datenschützer drängen darauf, das zu ändern.
Andreas H. war die Sache peinlich. Der Blogger aus der Schweiz hatte sich vor zwei Jahren näher mit Facebook beschäftigt und dem Online-Netzwerk Zugriff auf sein Konto beim E-Mail-Dienst Google Mail erteilt. Ergebnis: Über 800 Anfragen an Leser gingen plötzlich automatisch per E-Mail heraus. Die Empfänger wurden gefragt, ob sie nicht vielleicht Facebook-Mitglied werden wollten, weil ja dort nun auch Andreas H. zugange sei. Kontakte aus vier Jahren Netzpublizistik erhielten die Anfrage, was H. dann zu einem Mea culpa in seinem Blog veranlasste. Er haben zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, seine Leser zu belästigen, schrieb er, Facebooks Vorgehen habe ihn schockiert.
Diese Geschichte ist nur ein Beispiel für die Nachlässigkeit, mit der das mittlerweile größte Social Network der Welt manchmal mit sensiblen Nutzerdaten umgeht. Datenschützer kritisieren Funktionen wie den sogenannten "Friend Finder" schon seit langem: Damit nutzt Facebook den Zugriff auf die Daten seiner Mitglieder, um noch mehr Nutzer zu werben - "Netzwerkeffekt" nennt man das. Die Schreiben sind meist so verfasst, dass sie auf den ersten Blick aussehen, als hätte sie das Mitglied persönlich geschrieben. Selbst Menschen, die bislang nie etwas mit Facebook zu tun hatten - und das bewusst so halten - werden kontaktiert.
Das wird sich möglicherweise bald ändern. Wie der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe unter Berufung auf den Hamburger Landesbeauftragten für den Datenschutz, Johannes Caspar, berichtet, will Facebook das "Friend Fiender"-Verfahren verändern. Ziel sei eine transparentere Kontrolle über die vom Mitglied importierten Adressen. Ein zentrales Adressbuch soll es erlauben, diejenigen Personen auszuwählen, die eingeladen werden dürfen. Daneben werde es Warnungen geben, bevor Facebook das eigene Adressbuch übertragen bekommt und selbst Einladungen verschickt. Der Nutzer werde künftig ausdrücklich darauf hingewiesen, welche "Nebenwirkungen" eine Datenfreigabe haben kann.
"Facebook muss einblenden, dass der Nutzer nur Kontakte einladen soll, die er persönlich kennt und die seiner Meinung nach eine Einladung wollen", sagte Caspar dem "Spiegel". Das eingeladene Nochnichtmitglied müsse ebenfalls informiert werden, warum es diese E-Mail erhalte. Gleichzeitig sei es darüber in Kenntnis zu setzen, dass solche und ähnliche Nachrichten gesperrt werden können. Allerdings musste Caspar laut "Spiegel" einräumen, dass Facebook auch künftig nicht an einem "Opt-in"-Verfahren teilnimmt, bei dem E-Mails nur mit einer entsprechenden Erlaubnis an Nichtmitglieder gehen. "Wir hätten es besser gefunden, wenn ohne Zustimmung der Betroffenen überhaupt keine Adressen gespeichert werden", sagt Caspar. Bislang sei unklar, ob die Änderung nur in Deutschland oder auch in anderen Ländern gelten wird.
Der Datenschutzbeauftragte hatte im vergangenen Sommer ein mit bis zu 300.000 Euro belegtes Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet. Caspar sah dabei insbesondere die von Facebook vorgenommene Speicherung der Adressbücher als problematisch an. Zwar hätten auch andere soziale Netzwerke eine derartige "Friend-Finding"-Funktion. Dort würde die Informationen aber nicht dauerhaft abgelegt. "Die Kontaktvorschläge, die Facebook in den Freundschaftseinladungen unterbreitet, geben durchaus Anlass zu der Vermutung, dass die aus den Adressbüchern der Nutzer erhobenen Daten auch zur Erstellung von Beziehungsprofilen von Nichtnutzern dienen", sagte Caspar damals. Bei mehreren Millionen Mitgliedern allein in Deutschland sei das "eine beunruhigende Vorstellung".
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte kritisierte zudem den Versand von E-Mails an Nichtmitglieder grundsätzlich. Er stelle möglicherweise eine "unzulässige Direktwerbung" dar. "Zu der Problematik der Nutzung von Daten Dritter haben uns in den letzten Monaten viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern erreicht", erläuterte Caspar im Sommer zur Begründung des Bußgeldverfahrens.
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