Karlsruhe prüft Flashmobs

ARBEITSKAMPF Der Einzelhandel geht wegen einer Ver.di-Spontandemo vors Verfassungsgericht

BERLIN apd | Der Einzelhandel zieht gegen Flashmob-Aktionen in Arbeitskämpfen vor das Bundesverfassungsgericht. Das gezielte Lahmlegen von Geschäften durch das massenhafte Zurücklassen vollbeladener Einkaufswagen oder eine Blockade der Kassen sei kein zulässiges Instrument einer Tarifauseinandersetzung, erklärte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) am Montag in Berlin. Das Bundesarbeitsgericht hatte derartige Aktionen im September für zulässig erklärt.

Die Klage richtete sich gegen die Gewerkschaft Ver.di, die in einem Arbeitskampf eine einstündige Aktion organisiert hatte, bei der etwa 40 Personen eine Einzelhandelsfiliale blockierten. Der Flashmob ließ volle Einkaufswagen zurück und bildete lange Warteschlangen an den Kassen, wo dann lediglich Artikel für minimale Beträge gekauft wurden. Das Bundesarbeitsgericht empfahl den Einzelhändlern, sich gegen solche Aktionen mit der vorübergehenden Schließung des Ladens zu wehren oder Flashmobbern Hausverbot zu erteilen. Nach Auffassung des HDE würde dies zu unhaltbaren Zuständen führen.