Öffentlicher Raum muss bleiben

Auch ein Dauer-Camp behindert das Recht auf Stadt

Von UWE RADA

Schön war das mit der Strandbar in Mitte. Im Liegestuhl fläzen, mit den Zehen im Sand wühlen und den Schiffen zugucken. Bis es wegmusste, das „Strandbad Mitte“ am Monbijouplatz. Der Bezirk baute an der Spree einen öffentlichen Uferweg. Das Strandbad war eine private Nutzung. Seitdem stehen die Liegestühle auf dem sterilen Uferweg. Wer hat recht? Was ist öffentlich und was privat?

Linke Widersprüche

Seitdem die Stadt im Interesse von Investoren, Bauherren und Projektentwicklern aufgemöbelt wird, ist der öffentliche Raum zur Kampfzone geworden. Nicht nur Linken gilt er als Argument zur Verteidigung der Stadt gegen privates Kapital – und als nichtkommerzielle Variante zur gängigen Lesart von „Urbanität“.

Und ganz zu Recht brachte die linke Szene den Hinweis auf den öffentlichen Raum auch gegen „Sicherheitsstrategien“ etwa der Bahn in Stellung, die im Grunde nichts anderes bedeuteten als die Vertreibung unerwünschter Personen aus der Innenstadt. Immer galt der Grundsatz: Die Stadt gehört allen.

Wem aber gehört der Oranienplatz? Ist nicht auch ein Flüchtlingscamp eine Privatisierung öffentlichen Raums? Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mag das strittige Thema nicht so gerne diskutieren. Lieber verlängert der Bürgermeister eine Aufenthaltsgenehmigung für das Flüchtlingscamp, als dass er die Frage abwägt, wie lange sich eine politische Demonstration verstetigen darf, ohne den freien Zugang zu einer öffentlichen Grünfläche zu verwehren.

Dabei wäre die Debatte wichtig. Sonst wird es in Zukunft schwer, die Stadt gegen die Interessen der Investoren zu verteidigen. Sonst könnte es nämlich bald heißen: In Kreuzberg haben die Flaneure nichts mehr zu suchen – und am Ku’damm die Flüchtlinge.