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Streit um Hartz IV und MietenRot-Rot ist sich nicht grün

Sozialsenatorin Bluhm (Linke) will die Mietobergrenze für Hartz-IV-Empfänger erhöhen. Ihren SPD-Kollegen wirft sie vor, die Maßnahme durch falsche Berechnungsgrundlagen zu blockieren.

Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke) hat einen Entwurf vorgelegt, nach dem die Mietunterstützung für Hartz-IV-Empfänger durch die Jobcenter noch vor der Wahl steigen könnte. Im Senat sei aber "derzeit keine Einigung möglich", so Bluhm am Donnerstag. Während sie eine Erhöhung für alle Bedarfsgemeinschaften plane, wolle die SPD den maximalen Zuschuss zu den Unterkunftskosten für Einpersonenhaushalte sogar senken. Grund seien unterschiedliche Berechnungsgrundlagen.

Die Unterstützung für Einpersonenhaushalte liegt in Berlin derzeit bei maximal 378 Euro. Obwohl die Mieten laut Mietspiegel seit 2009 um 7,9 Prozent gestiegen sind, sind die Richtwerte für Einpersonenhaushalte seit 2008, die für Zwei- bis Fünfpersonenhaushalte sogar seit 2005 nicht angepasst worden. Steigen die Mieten über den Richtwert, müssen Betroffene die Differenz entweder selbst zahlen oder in günstigere Gegenden umziehen. Statistiken belegen, dass es so zur Verdrängung ärmerer Menschen in Randbezirke kommt (taz vom 14. 7. 2011).

Daher müssten die Richtwerte für alle Haushaltsgruppen steigen, erklärte der Staatssekretär für Soziales, Rainer-Maria Fritsch (Linke) - im Falle der Einpersonenhaushalte auf 390 Euro. Die SPD-geführten Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Finanzen legten bei ihrer Neuberechnung jedoch Wohnungen zugrunde, die den Bedarf nicht decken, kritisierte Fritsch. Dadurch kämen sie bei Einpersonenhaushalten sogar auf eine Senkung des Höchstbetrags auf 370 Euro. Erst ab einem Dreipersonenhaushalt solle die Unterstützung steigen.

Bluhm äußerte "komplettes Unverständnis, dass man sich nicht auf dieses sehr gute Konzept einigen kann". Es sei ein wichtiger Schritt, um die "Mischung in den Kiezen" zu erhalten, und mit Mehrkosten von 6,6 Millionen Euro auch verkraftbar.

Mathias Gille, Sprecher von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD), sieht im Senat dagegen keine Differenzen: "Die Ressortzuständigkeit liegt allein bei Frau Bluhm." Zu den unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen wollte er, wie auch die Senatsverwaltung für Finanzen, nichts sagen.

Ülker Radziwill, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, sagte dagegen: "Der Senat in Gänze ist aufgefordert, nach Lösungen zu suchen." Sie sei dafür, die Unterstützung nur in betroffenen Bezirken zu erhöhen, etwa in Friedrichshain-Kreuzberg. Bluhm schloss das aus: "Es wird einheitliche Richtwerte für Gesamtberlin geben." Darin zumindest sei sich der Senat einig.

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2 Kommentare

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  • T
    Tom_

    Nicht bedacht wird, dass der die selbe Lage auch Alte, Kranke und Behinderte trifft, die auf die Grundsicherung für Rentner angewiesen sind. Die KdU sind meist gleich hoch. Hier ist jeder Umzug eine sehr schwere Belastung, die sogar zum Tod führen kann.

  • EW
    Eva Willig

    Die Vorschläge der Linken sind ein Anfang, aber auch nur bedingt rechtens. Seit über einem Jahr gibt es keinen Richtwert für die Kosten der Unterkunft (KdU) mehr in Berlin. Das Landessozialgericht hat damals die AV-Wohnen kassiert. Es herrscht seitdem Richterrecht. Mit der letzten Hartz-Deform wurden die KdU komplett kommunalisiert. Hier bewegt sich auch die Linke auf dünnem Eis, denn eigentlich müsste jeder Bezirk erst einmal ermitteln welche Wohnungen er in welchem Segment auf seinem Terrain hat, nicht eignet und welche zur Vermietung anstehen.

     

    Im Gesetz steht ausdrücklich, dass die soziale Durchmischung erhalten bleiben soll und es steht NICHT im Gesetz, dass es einfachste Lage oder einfachster Standard sein muss!!!

     

    Die SPD sollte dringlichst ihr S überprüfen, denn ihre Vorschläge sind weder sozial, noch demokratisch. Ihre Vorschläge sind ausgrenzend und menschenverachtend und zutiefst von dem Vorurteil geprägt, dass die Verharzten verharzt bleiben und keine Chance mehr haben, je wieder in die Arbeitswelt zurückzukehren.

     

    Sollte die SPD am 1.9.11 in der letzten AH-Sitzung, für die bis heute keine Tagesordnung veröffentlicht ist, diese Rechtsverordnung durchdrücken, wird die Rechtsunsicherheit der Verharzten weiter anhalten, da es wieder dauert, bis das Landessozialgericht oder das Verfassungsgericht die Verordnung wieder kassiert.

     

    Das einzig Positive ist, dass die Maßnahme der Arbeitsbeschaffung beim Sozialgericht dient.

     

    Der wahre Skandal ist, dass jetzt schon über 35.000 Verharzte rechtswidrig von den Jobcentern nur den nicht mehr gültigen Richtwert überwiesen bekommen und aus dem rechtswidrigem, ungenügenden Regelsatz etwas abzwacken, um nicht auch noch ihre Wohnung zu verlieren.

     

    Wenn das Abgeordnetenhaus in seiner letzten Sitzung noch etwas Positives bewirken will, dann erläßt es eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung.

    Wir sehn uns auf der "Steigende Mieten Stoppen"-Demo