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Kosten für Atommüll-EndlagerVier Standorte zum Preis von einem

In Gorleben wurden bereits 1,6 Milliarden Euro verbaut, zum Teil ohne Genehmigung. Die Suche nach neuen Endlagerstätten würde hingegen nur 400 Millionen pro Standort kosten.

Schön anzusehen, aber für Atommüll ungeeignet: Salzstock in Gorleben. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Erkundung neuer möglicher Standorte für ein Atommüll-Endlager wäre mit jeweils rund 400 Millionen Euro vermutlich deutlich billiger als die bisherigen Arbeiten im Salzstock Gorleben, für die bis heute 1,6 Milliarden Euro ausgegeben worden sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor.

In einer Hochrechnung früherer Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) schätzt das Bundesumweltministerium die Kosten für oberirdische Untersuchungen auf 50 Millionen Euro, für die untertägige Erkundung auf 250 Millionen sowie für Projektmanagement und Öffentlichkeitsbeteiligung auf 100 Millionen Euro pro untersuchtem Standort.

Die Grünen werten die Antwort als Beleg, dass die Kosten für eine Endlagersuche mit unterirdischen Erkundungen mehrerer Standorte vergleichsweise gering sind. "Mit dem Geld, das bisher in Gorleben versenkt wurde, könnte man vier Standorte parallel erkunden", sagte die atompolitische Sprecherin Sylvia Kotting-Uhl. Die Berechnungen seien "ein Grund mehr, die Endlagersuche möglichst schnell anzugehen und nicht noch mehr Geld sinnlos in Gorleben zu versenken".

Bund und Länder hatten sich kürzlich darauf geeinigt, gemeinsam einen Prozess zu starten, bei dem mehrere mögliche Endlagerstandorte ausgewählt und verglichen werden. Während die Grünen davor aber einen Baustopp in Gorleben fordern, will Umweltminister Norbert Röttgen die Arbeiten dort weiterlaufen lassen.

Zudem werfen die neuen Zahlen die Frage auf, warum die bisherige Erkundung in Gorleben überhaupt so teuer war. Dass die Arbeiten dort bereits seit über 30 Jahren laufen, während die Berechnungen des BfS die Dauer des Auswahlverfahrens mit 18 Jahren ansetzen, erklärt nur einen kleinen Teil der Mehrkosten.

Ohne atomrechtliche Genehmigungsverfahren

Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Initiative Ausgestrahlt und Mitorganisator der Großdemonstration gegen den Castor-Transport am vergangenen Wochenende, sieht die Angaben des Umweltministeriums daher als Beweis, "dass in Gorleben nicht nur erkundet, sondern für Unsummen bereits ein Endlager ausgebaut wird - ohne das dafür nötige atomrechtliche Genehmigungsverfahren". Auf diese Weise versuche die Bundesregierung Fakten zu schaffen und verhindere damit einen objektiven Standortvergleich.

Dass in Gorleben mehr gebaut wird als zu Erkundungszwecken notwendig, hat in der Vergangenheit auch das BfS als offizieller Betreiber der Anlage bestätigt. Aufgrund einer politischen Festlegung seien die Infrastrukturbereiche größer ausgebaut worden, als es für ein reines Erkundungsbergwerk nötig wäre, hieß es in einer Stellungnahme. Dies betreffe etwa die beiden Schächte, die Größe der Salzhalde sowie die Größe der Außenanlage und der Gebäude. Diese seien von vornherein so ausgelegt worden, dass sie im Falle einer Eignung des Salzstockes auch für ein späteres Endlager genutzt werden können.

Die Kosten für die Erkundung und spätere Endlagerung tragen im Wesentlichen die Stromkonzerne, die dafür Rückstellungen bilden müssen. Wie hoch die Gesamtkosten für den Bau eines Endlagers sein werden, lässt sich laut Umweltministerium derzeit nicht seriös schätzen.

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9 Kommentare

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  • S
    Sebas

    @ Paradoxfrosch: Mal ganz abgesehen von Ihrem Umgangston: Für die rechtlichen Grundlagen und Quellenangaben zur Kosteneinteilung der Endlagerung würde ich Sie auf den sehr guten post von JanG vom 05.12. 11:05 Uhr verweisen. Das Atomgesetz selbst kann z.B. über die Seiten des Bundesumweltministeriums heruntergeladen werden (auf http://www.bmu.de/atomenergie_ver_und_entsorgung/downloads/doc/2667.php gibt es einen Link zum Download des gesamten Gesetzes als pdf, außerdem gibt es noch eine Sammlung der entsprechenden Verordnungen, wenn Sie auf der Seite www.bmu.de auf der linken Seite bei "Themen" "Atomenergie * Strahlenschutz" anwählen. Ich hoffe, das war selbst für Sie detailliert genug).

    Außerdem habe ich zur Geologie auch auf die Bundesanstalt für Geowissenschaften (da googeln für Sie offensichtlich zu viel Arbeit bedeutet: http://www.bgr.bund.de) verwiesen. Da können Sie sich beim Themengebiet "Endlagerung radioaktiver Abfälle" gerne ein bisschen umsehen. Ansonsten kann ich nur sagen, ich habe ja genug Stichworte gegeben, selber suchen macht schlau.

     

    @Andi: Auch wenn die wikipedia ja von vielen als DAS Medium zur Recherche gesehen wird sollte man bei so emotionalen bzw. politischen Themen da vorsichtig sein, da jeder - unabhängig von Fachwissen und auch mit politischer Intention - da posten kann. Da sind meiner Meinung nach die einschlägigen Ämter und Gesetzte doch bessere Quellen.

    Asse und Morslaben sind eigene Themen, für die mir im Moment leider die Zeit fehlt - vielleicht komme ich heute Abend noch dazu.

    Nur kurz zu zwei Kritikpunkten: Es wird ja auch im wiki-Artikel schon angeschnitten, aber die Kosten für den Schutz der Transporte kann man tatsächlich nicht den Energieversorgern zurechnen. Tatsächlich findet hier eine Subventionierung der Atomkraftgegner statt: Wenn Sie, ich oder sonstwer durch eine illegale Aktion (wie Schottern, Blockede von Schienen oder Strassen) vorsätzlich einen Polizei- oder Feuerwehreinsatz verursachen werden die Kosten dafür sowie die Kosten für stehende Züge / Autos, gesperrte Strassen usw. dem Verursacher voll in Rechnung gestellt. Bei den Demonstranten passiert das nicht, sondern der Steuerzahler muss den Einsatz bezahlen. Das sehe ich als Subvention.

    Das andere ist die Behauptung, die Energiekonzerne würden über die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe Gewinne auf Kosten der Steuerzahler erzielen: Da die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ja zu 95,5% von den Energiekonzernen bezahlt wird, ist das natürlich Quatsch. Damit bezahlen sich ja die Konzerne selbst, da frage ich mich, wo der Gewinn ist. Allenfalls verringert das ganze den Verlust, aber das ist ja durchaus legitim.

    Bei den vernachlässigbar wärmeentwickelnden Abfällen werden zwar vom Staat ca. 35% der Kosten bezahlt, was dem Aufkommen aus Krankenhäusern und Forschung entspricht, allerdings tun die Konzerne ja etwas für den Staat, der ja auch einlagern muss. Ich sehe das nicht als unmoralischer als das Verhalten einer privaten Baufirma, die ein staatliches Gebäude oder eine Strasse baut und dann dem Staat (also den Steuerzahlern) eine Rechnung schickt.

  • J
    JanG

    @Paradoxfrosch

    Prinzipiell haben Sie wohl Recht, aber ein wenig googlen ist nicht zu schwer und auch wenn Sie meinen Kommentar aufmerksam gelesen hätten, hätten Sie sich den Ihren sparen können. Aber sei's drum, ich möchte mir die Mühe machen, und Ihren Durst nach Quellen (;-)) löschen:

     

     

    zur Frage, wieviele Kosten für Gorleben anfielen, verweise ich auf Punkt 3.3 unter folgendem Link:

     

    http://www.bmu.de/atomenergie_ver_und_entsorgung/endlagerung_/allgemeines/doc/2738.php

     

     

    zur Eignung von Gorleben:

    Hydrogeologische Betrachtungen:

    http://www.schweizerbart.de/publications/detail/artno/186047100

     

    Geologie des Deck- und Nebengebirges

    http://www.schweizerbart.de/publications/detail/artno/186047200

     

    über- und untertägigen Erkundung des Salinars

    http://www.schweizerbart.de/publications/detail/artno/186047300

     

     

    Die Problematik der Wirtsgesteine habe ich bereits angesprochen und verweise wieder auf meine Artikel, dort finden Sie auch ausreichend Quellen.

     

    Salz:

    http://www.kerngedanken.de/2011/04/wirtsgesteine-im-vergleich-teil-i-salzstein/

     

    Ton und Granit:

    http://www.kerngedanken.de/2011/04/wirtsgesteine-im-vergleich-teil-ii-ton-und-granit/

  • P
    Paradoxfrosch

    @sebas: Na Sie oberschlaues Fachwissen- und Faktenbürschchen, wie wär's mit ner Quellenangabe, sonst ist Ihr ellenlanger Text für'n Ars*h.

  • J
    JanG

    @Andi

    schauen Sie außerdem mal bitte in die Diskussion des von Ihnen verlinkten Artikels, unter den Punkt "Kosten" wird das ebenfalls nochmal richtiggestellt. Werde mich auch mal dranmachen, den Artikel zu überarbeiten.

  • J
    JanG

    @Andi

    Hier muss ich widersprechen, da steht bei Wikipedia offensichtlich Unsinn und ich möchte auf die Gesetze verweisen: Konkret heißt es in den §§ 21a und 21b AtG, dass entsprechend dem Verursacherprinzip die Erzeuger bzw. Ablieferer radioaktiver Abfälle gesetzlich verpflichtet sind, die gegenwärtigen und zukünftigen Kosten für die Endlagerung (Errichtung und Betriebskosten) zu tragen. Das umfasst auch sämtliche Kosten, die bis zur Ablieferung an ein Endlager oder eine Landessammelstelle anfallen, also zum Beispiel Kosten für die Konditionierung oder die Zwischenlagerung. Als Erzeuger bzw. Ablieferer werden wiederum alle Einrichtungen verstanden, die mit radioaktiven Substanzen zu tun haben: das sind natürlich die Kernkraftwerke, aber auch Krankenhäuser, Universitäten oder Schulen etc. Genauer werden diese Einrichtungen in den §§ 6, 7 und 9 des Atomgesetzes spezifiziert.

     

    Explizit wird darauf hingewiesen, dass auch alle zukünftigen Kosten mit bedacht werden müssen. Nun sind aber diese nur schwer abzuschätzen: von der ersten Planung und Erkundung, über den Erwerb und den Unterhalt der nötigen Grundstücke bis zur Errichtung des Endlagers, dessen Betrieb und die endgültige Stilllegung sowie dessen Rückbau können gut und gerne 70 oder 80 Jahre ins Land gehen. Wer will hier schon genau sagen können, was das kosten soll. Umgedreht besteht immer die Gefahr, dass wenn man dann in 80 Jahren mit einer Rechnung kommt, niemand mehr da ist, dem man diese zeigen könnte.

     

    An dieser Stelle kommt ein anderes Regelwerk ins Spiel: die Verordnung über Vorausleistungen für die Einrichtung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, kurz: die Endlagervorausleistungsverordnung – EndlagerVlV. Auf der Grundlage von § 21b AtG wird durch diese Verordnung vorgeschrieben, wie und in welchem Maße die unter den §§ 6, 7 und 9 AtG genannten Einrichtungen Vorauszahlungen zu leisten haben. Dadurch wird gewährleistet, dass anlagenbezogene Forschung und Entwicklung sowie der Erwerb von Grundstücken und Rechten, die Planung und Erkundung aber auch die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen durchgeführt werden kann.

     

    Im Rahmen dieser Verordnung wird ferner festgelegt, wer, wann und in welchem Umfang die Kosten zu tragen hat. Die Kostenverteilung ist in § 6 Abs. 1 EndlagerVlV spezifiziert: für die EVU’s gilt beispielsweise eine Beteiligung von 64,4% für Abfall mit vernachlässigbarer Wärmewirkung (der Abfall, der in Schacht Konrad endgelagert wird) und ein Anteil von 96,5% der Kosten bei hochradioaktiven wärmeentwickelnden Abfall. Die restlichen Prozentpunkte verteilen sich auf weitere Einrichtungen die mit Materialien zu tun haben, bei denen radioaktiver Abfall zu befürchten ist. Auch die Zahlungsweise wird festgelegt (§ 4 EndlagerVlV): auf der Grundlage der für das Kalenderjahr vorgesehenen Maßnahmen wird für jede Anlage einzeln ein Kostenkatalog erstellt und die entsprechenden Gebühren erhoben.

     

    @Sebas:

    Ich bin ebenfalls Physiker und als solcher schon recht lange in der Endlagerforschung tätig. Ich betreibe seit einiger Zeit einen Blog auf dem ich unter anderem über diese Themen schreibe und so dem interessierten Laien fachliche Informationen auf populärwissenschaftlicher Art und Weise zu vermitteln versuche. Gerade die Problematik der Wirtsgesteine habe ich in zwei Artikeln beschrieben; falls es interessiert, hier finden Sie diese:

    http://www.kerngedanken.de/2011/04/wirtsgesteine-im-vergleich-teil-i-salzstein/

     

    Eine Sammlung der populärwissenschaftlichen Artikel sind hier zu finden:

    http://www.kerngedanken.de/category/popart/

  • A
    Andi

    @Sebas:

    Ihre Darstellung ist unrichtig. Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Radioaktiver_Abfall#Kosten

    zahlen die Kraftwerksbetreiber nur einen kleinen Teil der anfallenden Entsorgungskosten. Die 1,6 Milliarden sind lediglich Kosten für die Erkundung! Die Entsorgung ist nochmal ein anderes Thema und das zahlen dann wohl doch die Bürger.

  • S
    Sebas

    @ Espacio: Dass Sie nicht wussten, dass die Kernkraftwerksbetreiber die Endlagerung bezahlen ist keine Ausnahme. Von den Umweltorganisationen aber auch von der Presse wird ja immer behauptet, dass die Endlagerung vom Steuerzahler finanziert würde - obwohl für findige Leute zum Beispiel schnell raus zu finden ist, dass z.B. von den 1600 Mio. €, die bisher in Gorleben investiert wurden bereits jetzt 1525 Mio. € von den Betreibern bezahlt wurden (von den übrigen 75 Mio. - etwas weniger als 5% der Kosten - bleibt ein Großteil tatsächlich beim Staat für die Einlagerung z.B. von Brennelementen von Versuchsreaktoren).

    Vielleicht sollte das einem mal zu denken geben, wie wir von der Anti-Atom-Fraktion informiert werden, nachdem die immer wieder gebrachte Behauptung, der Steuerzahler würde die Entsorgung bezahlen, ja definitiv nicht mal ein Irrtum sondern eine bewusste Lüge der "allguten" Greenpeace, BUND IPPNW usw. ist. Und das ist nur eine von dutzenden Falschinformationen aus der Ecke.

     

    Zum Thema: Bei der neuen Endlagersuche an mehrern Standorten bleibt allerdings sehr wohl das Risiko, dass wir auf den Kosten sitzen bleiben. Das war auch der Grund, warum in den 70er Jahren nur die Erkundung eines Standortes beschlossen wurde und warum CDU/CSU und FDP bis vor kurzem gegen eine Erkundung mehrer Standorte waren(*).

    Der Grund ist, dass wir immer noch in einem Rechtsstaat leben, in dem auch Energieversorger noch ein gewisses Maß an Grundrechten haben. Die Versorger müssen zwar ein GEEIGNETES ("das best geeignete" ist so wie zu sagen "das beste Auto" - für wen, nach welchen Kriterien?) Endlager bezahlen, aber so lange nichts gegen Gorleben spricht eben auch kein weiteres. Sonst könnte man sie ja auch ruinieren, in dem man z.B. fordert 10.000 Standorte müssten für je 500 Mio. € untersucht werden.

    Das wäre so, als wollte jemand ein Haus bauen, und der Gemeinderat weiß eben nicht, wo sie das Neubaugebiet ausweisen wollen. Also muss man 5 Häuser bis zum Rohbau hinstellen und dann wird entschieden, welche 4 man abreissen muss und wo der teure Baugrund zu wertlosen Acker wird. Natürlich muss in so einem Fall der Staat für die Kosten der Willkür aufkommen und nicht der Häuslebauer. (Wenn der Häuslebauer nicht einfach auf jeglichen Bau verzichten kann, aber die Kernkraftwerksbetreiber können das ja nicht).

     

    (*) Noch eine Anmerkung zu der bisherigen Opposition der CDU/CSU und FDP gegen eine neue Suche: Der Grund war nie, dass die Südländer das nicht im eigenen Land haben wollen, sondern dass es in Bayern und BaWü einfach keine geeigneten Formationen gibt - auch Herr Kretschmann weiß das, darum kann er leicht nobel daherreden. Die immer wieder angeführten Opalinustonvorkommen bei Ulm z.B. sind laut Aussage der Bundesanstalt für Geowissenschaften (mir bitte nichts glauben sondern lieber selber googlen) an der dicksten Stelle maximal 80m mächtig. Selbst bei einer Einlagerung in Ton würde es wohl wieder Niedersachsen treffen, wo neben Salzlagern auch Tonvorkommen von großflächig mehr als 500m Mächtigkeit sind. Ich bin zwar auch nur Physiker und kein Geologe und es gibt sicher auch noch andere Kriterien die ich nicht kenne, aber die Sicherheit gegen Wassereinbruch scheint mir bei einer 500m dicken Formation schon mal deutlich besser als bei 80m.

    Die Granitvorkommen im Bayerischen Wald sind größtenteils zerklüftet (anders als die in Skandinavien), deshalb ist eine Eignung hier auch mehr als zweifelhaft.

    Leider haben die Umweltorganiosationen, Rot/Grün und die meisten Medien durch Verschweigen dieser Fakten und durch die falsche Darstellung der Gründe für die Ablehnung (für Espacio: Schon wieder eine) eine Stimmung gemacht, vor der auch die Union jetzt eingeknickt ist. Zum Schaden für Deutschland und die Steuerzahler, die wohl auf den Kosten von mindestens 1,5 Mrd. € sitzen bleiben werden (sieh oben; aber dann hat man ja wenigstens wieder das Feindbild "Der Staat zahlt für die Endlagersuche"). Kein Problem, schließlich ist es ja nicht so, dass Deutschland ein paar Billionen Schulden hätte oder wir gerade in einer europaweiten Schuldenkrise stecken würden.

     

    Sorry für den langen post, aber leider lassen sich nur Lügen leicht in wenigen Sätzen verlitteln, Fachwissen und Fakten brauchen da schon mehr.

  • E
    Espacio

    Dass die Erkundungskosten von den Atomkraftwerksbetreiber aufgebracht werden wußte ich nicht und finde es gut. Bisher war ich davon ausgegangen, dass all die Kosten vom Staat getragen werden und nur die Gewinne von den Betreiber einkassiert werden. Wie bei den Banken. Gut, es gibt doch manchmal ein wenig Anstand...

  • I
    IhrName

    Naja, suchen heißt aber nicht, dass das dann auch schon fertig eingerichtet ist.