Ausbildung im Ausland: Mehr Abschlüsse werden anerkannt
Eine Gesetzesänderung, die am 1. April in Kraft tritt, erleichtert die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen. Doch nicht alle profitieren von ihr.
Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen wird künftig leichter. Das liegt an der ab April bundesweit geltenden Änderung des „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes“ (BQFG). Die sichert Menschen, die im Ausland eine Berufsausbildung gemacht oder studiert haben, zu, innerhalb von drei Monaten zu erfahren, ob ihr Abschluss in Deutschland anerkannt wird – oder welche Qualifikationen ihnen dazu noch fehlen.
Bisher war die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für EinwanderInnen meist ein langwieriger und mühsamer Prozess. Das neue Gesetz geht nun nicht mehr von einer notwendigen „Gleichartigkeit“, sondern einer festzustellenden Gleichwertigkeit der Qualifikationen aus. Zudem gilt es für alle, die in Deutschland leben – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Auch Menschen mit ausländischem Wohnsitz können ihren Berufsabschluss hier anerkennen lassen, um sich um einen Job in Deutschland zu bewerben.
Für viele der Berliner EinwanderInnen, die teils seit langem auf die Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Berufsabschlüsse warten, biete das Gesetz dagegen keine neuen Hoffnungen, sagt der Berliner Rechtsanwalt Markus Burkert, der als Experte für Ausländer- und Arbeitsrecht auch Mitarbeiter von Behörden schult. Denn es ändert wenig an der Voraussetzung, schriftliche Nachweise über die erworbene Berufsqualifikation zu erbringen. Wer solche Dokumente nicht vorweisen könne, habe „keine verbesserten Chancen“, so Burkert: „Es werden Berufsabschlüsse anerkannt, nicht Berufserfahrungen.“ Überdies betreffe das BQFG nur Berufe, deren Ausbildung bundeseinheitlich geregelt sei. Gerade in Berlin gesuchte Berufsgruppen wie etwa ErzieherInnen seien deshalb von der erleichterten Anerkennung ausgenommen. Denn deren Ausbildung regelt ein Landesgesetz.
Das Gesetz sei deshalb eher „eine Regelung für Neuzuwanderer als für Altfälle“, sagt der Anwalt. Da Anträge auch stellen kann, wer nicht in Deutschland wohnt, schaffe dies eine neue Zuwanderungschance für Fachkräfte. Wer aber etwa als Flüchtling mit langjähriger Berufserfahrung als Koch oder Automechaniker nach Deutschland kommt, ohne einen Berufsabschluss schriftlich nachweisen zu können, hat auch mit dem neuen Gesetz keine Chance. Solchen Fällen hilft Gerald Speckmann vom Projekt „QSinova“, das Berufsqualifizierungsmaßnahmen und Sprachförderung für EinwanderInnen anbietet, die zwar über Berufserfahrungen, aber nicht über nachweisbare Abschlüsse verfügen.
Beratungen notwendig
Vieles spreche dagegen, dass die Änderung des BQFG „einer breiten Masse weiterhilft“, meint er. Es werde „lange Zeit beanspruchen, die neuen Möglichkeiten bekannt zu machen und flankierend die nötigen Qualifizierungsangebote zu entwickeln“, so Speckmann. Beratungs- und Qualifizierungsangebote seien als Projekte aber „zeitlich begrenzt“, ebenso das IQ-Netzwerk. Eine „gute Absicht“ sieht Speckmann deshalb in der Gesetzesänderung, die aber den Menschen, mit denen er arbeitet, „wenig hilft“. Auch wer sich mit schriftlichen Nachweisen um Berufsanerkennung bemühe, könne nicht sicher sein, dass er für eventuell nötige Nachqualifizierungen tatsächlich eine passende Maßnahme finde: „Und dann wird er vom Jobcenter vielleicht doch wieder schnell in einen Hilfsjob vermittelt.“ Betroffene sollten die Beratungen der zentralen Erstanlaufstelle für die Anerkennungen wahrnehmen. www.netzwerk-iq.de
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