piwik no script img

Kommentar zu den WasserbetriebenNiedrige Preise, Ahoi!

Kommentar von Sebastian Heiser

Die Wasserverträge aus dem Jahr 1999 waren eine teuflische Konstruktion.

D as Verfahren des Bundeskartellamts ist der beste Weg, das Berliner Wasser endlich billiger zu machen. Wenn die Behörde wie am Montag angekündigt die Preise per Verfügung deutlich senkt, profitieren die Verbraucher davon sofort. Und sie müssen nicht über einen Umweg doch noch zahlen.

Das war nämlich die teuflische Konstruktion in den Wasserverträgen, mit denen die schwarz-rote Koalition im Jahr 1999 die Hälfte der Wasserbetriebe an private Konzerne verkaufte: Die Käufer erhielten eine Gewinngarantie, im Gegenzug stiegen die Wasserpreise kräftig an. Und in den lange geheimen Verkaufsverträgen wurde festgelegt: Sobald das Land Berlin die Gewinngarantie antastet, muss es den Konzernen einen Ausgleich direkt aus dem Landeshaushalt zahlen. Der damalige Senat versuchte so, auch künftige Senate dauerhaft zu binden – egal, welche Koalition zwischenzeitlich von den Wählern eine Mehrheit bekommt.

Späte Einsicht

Doch die vertragliche Gewinngarantie bindet nur das Land Berlin. Wenn dagegen das Bundeskartellamt die Preise per Verfügung senkt, muss das Land keinen Ausgleich zahlen. Das Verfahren ist damit der effektivste Weg, nicht nur die Preise der Wasserbetriebe, sondern auch ihre überhöhten Gewinne zu senken. Und ohne diese Gewinne sinkt auch der Preis, zu dem Berlin die Wasserbetriebe zurückkaufen kann: Den Verkauf der Hälfte des Unternehmens zu diesen Konditionen hält nämlich inzwischen zum Glück keine politische Partei mehr für richtig.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • JB
    jane blond

    Ein sehr interessanzter und überzeugender Kommentar!

     

    Da zeigt sich mal wieder wie extrem wichtig die Transparenz ist. Also die Offenlegung der Verträge, die der Senat macht.

     

    Am Beispiel der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe, die der rot-schwarze Senat 1999 vornahm, sieht man, dass man leider davon ausgehen muss, dass der Senat nicht die Interessen der Bevölkerung vertritt, sondern die Interessen einzelner Unternehmer und Lobbyisten. Handelte es sich am bei der Wasserbetriebe-Teilprivatisierung um Korruption?

     

    Ungalublich, dass es Frau Fugmann-Haesing, die an dem Verschachern des öffentlichen Eigentums zum Schaden der Bevölkerung als SPD_Finanzsenatorin maßgeblich beteiligt war, im September 2011 gewagt hat, bei der Wahl zum Abgeordneetenhaus wieder anzutreten!

     

    Zum Gück haben viele engagierte BürgerInnen dafür gesorgt, dass ihr verheerendes Wirken wieder ins Bewusstsein der Leute kam - und sie wurde nicht wieder ins Abgeordnetenhaus gewählt.

     

    Der Volksentscheid zur Offenlegung der Wasserverträge war ein voller Erfolg - hauptsächlich dank ehrenamtlich agierender BürgerInnen.

     

    Es ist eine Schande wie wenig es jetzt im Sonderausschuss zu den Wasserverträgen im Sinne des Volkswillens voran geht.

     

    Das Kartellamt ist die einzige Hoffnung jetzt endlich angemessene, viel billigeres wasser zu bekommen.

  • SF
    Sigrun Franzen

    Bezüglich Ausgleichspflicht des Landes Berlin:

    Ob das Land Berlin den privaten Anteilseignern Veolia und RWE gegenüber ausgleichspflichtig oder nicht ausgleichspflichtig ist für entgangene Gewinne, weil das Bundeskartellamt eine Preissenkungsverfügung erlässt, ist meines Wissens nicht hundertprozentig klar und eindeutig.

  • AF
    Argumente für eine Rückabwicklung

    Vielen Dank für den Kommentar. In der Tat enthalten die Wasserverträge mit der Renditegarantie in §23.7 eine "teuflische Konstruktion". Kein Wunder, dass sie geheim gehalten wurden.

     

    Ein Hinweis wäre mir in diesem Zusammenhang sehr wichtig. In der Öffentlichkeit wird die Debatte oftmals auf die Trinkwasserpreise reduziert. (Die noch teureren Abwasserpreise sind ja noch gar nicht mitbedacht). Tatsächlich geht es aber bei der Diskussion um viel mehr:

     

    Es geht auch um

    - die Trinkwasserqualität (die seit der Privatisierung schlechter geworden ist und die sich aller Voraussicht nach weiter verschlechtern wird)

    - das Erhalten von Wasserschutzgebieten (versus Aufgabe, Verkauf und Bebauen. Z.B. Jungfernheide)

    - ein gutes Grundwassermanagement (Stichwort: nasse Keller)

    - um demokratische Kontrolle (versus korruptive Verbindungen)

    - um Transparenz bei der Bewirtschaftung

    - um volkswirtschaftliche Aspekte (Stichwort: Abbau v. Arbeitsplätzen u.a. durch mangelnde Investitionstätigkeit; prekäre Arbeitsverhältnisse)

    - gegen den Einfluss der Wasserkonzerne auf Wissenschaft und Forschung (Stichwort: Kompetenzzentrum Wasser. Wer bestimmt, was geforscht wird)

    und noch einiges mehr....

     

    Aktiennotierte Konzerne arbeiten nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung. Sie sind sogar per Aktiengesetz dazu verpflichtet. Und das verträgt sich auf Dauer nicht mit Nachhaltigkeit und Qualität.

     

    Es sind nicht also nur die Preise, die eine schnelle Rückabwicklung der Verträge wünschenswert erscheinen lassen.