Machtkampf zwischen Stadt und Aktivisten: Blockierer geben noch nicht auf
Occupy will bleiben: Die Aktivisten kündigten passiven Widerstand gegen die Räumung ihres Camps an. Die Stadt Frankfurt versucht, die Proteste zu verhindern.
FRANKFURT/ M. taz | Sie werden nicht gehen, zumindest nicht freiwillig. Die Anhänger der Occupy-Bewegung in Frankfurt haben angekündigt, passiven Widerstand gegen eine mögliche Räumung ihres Camps am Mittwochmorgen zu leisten. Die Stadt Frankfurt hatte zuvor im Zuge des Pauschalverbots der Blockupy-Proteste auch das Occupy-Lager für die Zeit vom 16. bis zum 20. Mai untersagt.
„Wir wenden uns gegen diese unsägliche Verbotspolitik“, sagte Occupy-Aktivist Thomas. Demonstrativ traten Occupisten und Blockupy am Montag in einem Occupy-Zelt vor der Europäischen Zentralbank gemeinsam vor die Presse. „Wenn die Stadt die Räumungsandrohung nicht zurücknimmt, beginnt Blockupy bereits am Mittwochmorgen mit der Verteidigung des Camps durch eine massenhafte Sitzblockade“, so Christoph Kleine von Blockupy.
Somit scheint die Stadt mit ihrer Verbotspolitik erneut zur Ausweitung der Proteste beizutragen. Zwar räumt Kleine ein, dass das Verbot manche Menschen von einer Teilnahme an den Aktionen abschrecke. Doch es gibt auch weiteren Zulauf: Das Komitee für Grundrechte hat für den 17. Mai eine Versammlung am Frankfurter Paulsplatz angemeldet. Dort will die Bürgerrechtsorganisation „für das uneingeschränkte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“ demonstrieren.
Entscheidung zum Protestverbot steht noch aus
Die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichtes, ob die Proteste verboten bleiben, lag bis Redaktionsschluss nicht vor. Es ist aber gut möglich, dass eine endgültige Entscheidung erst kurz vor Beginn der Proteste vom Bundesverfassungsgericht getroffen wird. Unabhängig von den richterlichen Beschlüssen werde Blockupy stattfinden, so Kleine: „Denn Grundrechte leben davon, dass Menschen sie ausüben.“
Die Frankfurter Polizei verschickte am Wochenende an über 400 Teilnehmer der M31-Demo vom März schriftliche Aufenthaltsverbote für die Innenstadt. Dies betreffe die Zeit der Proteste und richte sich nur an Personen, die am 31. März festgenommen worden seien, so ein Polizeisprecher.
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