Fahrradclub ADFC will strengere Grenzwerte: Kampf gegen Radler im Rausch
In Münster und anderswo geraten betrunkene Radler ins Visier der Polizei. Der ADFC fordert eine Senkung des Grenzwerts auf 1,1 Promille und deftige Geldbußen.
BERLIN taz | Wer betrunken ist, sollte nicht mehr Auto fahren – diese Erkenntnis ist weit verbreitet und akzeptiert. Anders ist es mit: Wer betrunken ist, sollte nicht mehr Fahrrad fahren – diese Erkenntnis ist noch nicht immer und überall akzeptiert.
Zwar nimmt die Zahl der alkoholbedingten Unfälle mit Personenschaden seit Jahren ab, aber der Anteil derer, die von Radfahrern verursacht werden, steigt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) schlägt vor, die Promillegrenzen für Radfahrer zu senken: von derzeit 1,6 auf 1,1.
Bislang gelten Radfahrer ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille als „absolut“ fahruntüchtig. Polizei und Verkehrssicherheitsverbände halten dies für zu hoch und wollen die Promillegrenzwerte für Fahrradfahrer an die für Autofahrer angleichen. Für diese gilt jetzt schon: Ab 0,5 Promille müssen sie Bußgeld zahlen.
Diese Forderung hält der ADFC für nicht angemessen; er plädiert für die Einführung eines neuen Grenzwerts von 1,1 Promille. Das bedeutet: Radfahrer, die mit mehr als 1,1 Promille erwischt werden, müssten ein Bußgeld zahlen. Der ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn hält dabei die Hälfte der für Autofahrer vorgesehenen Buße für angemessen, also 750 Euro.
3.500 Radfahrer sind 2010 unter Alkoholeinfluss verunglückt
Die Auswertung der amtlichen Verkehrsunfallstatistik zeigt laut Huhn, dass die Zahl der unter Alkoholeinfluss verunglückten Radfahrer – also Getötete und Verletzte – seit 15 Jahren nicht gestiegen ist, obwohl mehr Radler unterwegs sind. Seit 2005 ist die Zahl gesunken, und zwar auf knapp 3.500 im Jahr 2010.
Langfristig ist aber die Zahl der alkoholisierten Pkw-Fahrer bei Unfällen mit Personenschaden noch stärker gesunken, nämlich von rund 30.000 auf unter 10.000 pro Jahr. Dadurch ist der relative Anteil der Radfahrer an sämtlichen Alkoholunfällen erheblich gestiegen. Und in Münster waren zuletzt fünf von acht Radlern, die tödlich verunglückten, betrunken.
„Wir müssen den Radfahrern zeigen, dass es auch für sie Grenzen beim Alkoholkonsum gibt“, fordert Huhn. Dennoch dürfe man Radler nicht mit Autofahrern gleich setzen. Fahrrad zu fahren, sei weniger anspruchsvoll, als ein Auto zu führen. Zudem seien Autos für andere Verkehrsteilnehmer viel gefährlicher als Fahrräder.
Unterschiedliche Schwellenwerte für Fahrrad und Kraftfahrzeuge seien auch deshalb sinnvoll, um nicht die Einstellung zu fördern, bei gleicher Sanktion könne man angetrunken bequemer und sicherer mit dem Auto statt mit dem Fahrrad fahren. 0,5 Promille für Radfahrer fänden derzeit keine gesellschaftliche Mehrheit. Huhn: „Diese Akzeptanz – verstanden als Befolgung aus Einsicht – ist aber besonders wichtig bei einem Delikt, das schwer zu kontrollieren ist.“
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