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Das soll so schlimm sein an Embryonenselektion? Wenn man allen Embryonen gleiche Rechte zuschreibt, ist es doch am ethischten den Embryo mit den besten Genen auszusuchen, denn der hat die größte Wahrscheinlichkeit auf ein glückliches erfülltes Leben. Die alternaive ist doch durch Zufall die Natur entscheiden zulassen. Die Natur hat aber kein Gewissen (99% aller Arten sind ausgestorben und behinderte Kinder sterben).
Und wir erleben wieder einen Angriff christlicher Elemente auf unser Rechtssystem. Diese Christen können es nicht lassen, ihre Weltsicht auch anderen über zu stülpen. Und dafür sind ihnen alle Mittel recht.
Wie wäre es denn, daß diejenigen, denen ihr Glaube diverse medizinische Möglichkeiten verbieten die dann ganz einfach nicht anwenden. Damit wird die eigene Integrität gewahrt.
Und alle anderen können so verfahren wie sie wollen.
So einfach ist das. allerdings erfoordert das ein Mindestmaß an Toleranz. Aber es geht immer um mehr, nämlich um Macht und Kontrolle der Gedanken und des Tun.
Frau Haarhoff, Sie schreiben, dass es für Paare (...) "schwer erträglich" sei etc.... Nun, für mich ist schwer erträglich, wie wenig Fachkenntnis in Ihren Artikel einfließt. HIER geht es um PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK, d.h. um Diagnstik an in vitro erzeugten Embryonen, dies ist in der Regel bei kinderlosen Paaren der Fall, nicht um Paare mit Totgeburten oder ähnlichem. Solche Sachen DÜRFEN nicht vermischt werden. Ich bin erschüttert.
Bayern rühmt sich, die Bezahlkarte besonders restriktiv umzusetzen. Bald könnten die Behörden Geflüchteten bundesweit das Leben so schwer machen.
Kommentar Präimplantationsdiagnostik: Es ist nicht Daniel Bahrs Schuld
Daniel Bahr für eine Rechtsverordnung anzugreifen, die bloß ein beschlossenes Gesetz umsetzt, ist billig. Die Verordnung zeugt hingegen von Respekt für die Eltern.
Seit einem Jahr weht durch die deutsche Humangenetik und Reproduktionsmedizin ein Hauch europäischer Normalität: Damals, im Juli 2011, beschloss der Bundestag mit fraktionsübergreifender Mehrheit, die Präimplantationsdiagnostik in engen Grenzen zuzulassen.
Doch was tun die PID-Kritiker? Sie versuchen, das Votum des Parlaments durch die Hintertür wieder auszuhebeln. Nachdem sie das Gesetz nicht verhindern konnten, probieren sie es nun mit Attacken auf die Rechtsverordnung, die bloß die praktische Umsetzung regelt. Das ist nicht nur ein merkwürdiges Demokratieverständnis. Sondern schwer erträglich für Paare, die Tot- und Fehlgeburten hatten und nun Rechtssicherheit brauchen, um eine Gendiagnostik durchführen lassen zu dürfen, die das Wiederholungsrisiko zumindest senkt.
Man kann dem Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vieles vorwerfen. Etwa, dass es ein langes Jahr brauchte für diese Verordnung. Etwa, dass auch er nicht zu lösen vermag, woran Ethikkommissionen gemeinhin kranken: an fehlender demokratischer Legitimation. Aber ihn für die Inhalte der Rechtsverordnung an sich anzugreifen und damit deren Ablehnung zu begründen, ist billig.
Es ist nicht Bahrs Schuld, dass die Definition dessen offen bleibt, was eine schwerwiegende Erbkrankheit sei. Das Parlament hat bewusst auf einen Krankheitenkatalog verzichtet, weil das Empfinden dessen, was zumutbar sei, individuell verschieden ist.
Der tatsächliche Verdienst dieser Verordnung geht so fast unter: Sie macht Menschen, die Leid erfahren haben, nicht erneut zu Bittstellern gegenüber Ärzten oder Ethikkommissionen. Sondern sie gewährt ihnen Anspruch auf Wissen und Diagnostik, sofern geltendes Recht eingehalten wird. Es wird nicht mehr von Dritten bewertet, ob Eltern psychisch wie sozial in der Lage sind, ein behindertes Kind großzuziehen. Was zählt, ist die Entscheidung der Eltern. Das zeugt von Respekt.
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Kommentar von
Heike Haarhoff
Redakteurin im Inlands- und im Rechercheressort
Heike Haarhoff beschäftigt sich mit Gesundheitspolitik und Medizinthemen. Nach einem Freiwilligen Sozialen Jahr in einem Kinderheim bei Paris ab 1989 Studium der Journalistik und Politikwissenschaften an den Universitäten Dortmund und Marseille, Volontariat beim Hellweger Anzeiger in Unna. Praktika bei dpa, AFP, Westfälische Rundschau, Neue Rhein Zeitung, Lyon Figaro, Radio Monte Carlo, Midi Libre. Bei der taz ab 1995 Redakteurin für Stadtentwicklung in Hamburg, 1998 Landeskorrespondentin für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern und von 1999 bis 2010 politische Reporterin. Rechercheaufenthalte in Chile (IJP) und den USA (John McCloy Fellowship), als Stipendiatin der Fazit-Stiftung neun Monate Schülerin der Fondation Journalistes en Europe (Paris). Ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis der Bundesarchitektenkammer (2001), dem Frans-Vink-Preis für Journalismus in Europa (2002) und dem Wächterpreis der deutschen Tagespresse (2013). Derzeit Teilnehmerin am Journalistenkolleg "Tauchgänge in die Wissenschaft" der Robert Bosch Stiftung und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.