Kommentar Beschneidungen: Männer kennen keinen Schmerz
Politisch ist einiges in Schieflage geraten. Die Unversehrtheit des Kindes ist dem deutschen Bundestag egal. Weil man den Schmerz des Jungen nicht ernst nimmt.
D u bist für das Kopftuch, aber gegen Beschneidungen“, sagte kürzlich kopfschüttelnd der Kollege Daniel Bax – als sei das ein Paradox. Daraufhin verfasste er einen Leitartikel, in dem er die Bundestagsresolution für eine straflose Beschneidung kleiner Jungen lobte.
Deren Gegner seien Menschen, die mit „zu viel Fremdheit ein Problem haben“, seien es Minarette, Kopftücher oder andere „Bräuche“ – wie die Beschneidung. In den Augen meines Kollegen bin ich, platt gesprochen, von der Fraktion der Islamversteher („Kopftuch ist okay“) zu der der Islamhasser mit antisemitischem Touch („Beschneidung ist falsch“) übergetreten.
Wirklich? Ich habe eher den Eindruck, als sei im Moment religionspolitisch einiges in Schieflage geraten. Ergebnis: Eine Mehrheit des Bundestages beeilt sich, eine Körperverletzung an Kindern zu legalisieren. Bei der Abwägung der Religionsfreiheit gegen die körperliche Unversehrtheit geben sie der Religionsfreiheit den Vortritt. Das ist ein unglaublicher Vorgang. Mit demselben Argument könnte man die Genitalverstümmelung an Mädchen legalisieren. Bei der wir uns aber im Gegenteil größte Mühe geben, sie weltweit zu ächten.
ist Inlandsredakteurin mit einem besonderen Fokus auf Geschlechterpolitik.
Die Verletzung des Jungen bei der Beschneidung sei damit nicht vergleichbar, heißt es. Er könne im Gegenteil zu dem Mädchen keine dauerhaften Verletzungen und Einschränkungen erleiden. Das aber stimmt nicht. Verwachsungen und Entzündungen drohen. Und eine verhornte Eichel ohne Schutz ist weniger sensibel als die Eichel samt Vorhautgewebe.
Das ist sicherlich weniger furchtbar als die weibliche Genitalverstümmelung. Aber es ist ebenfalls ein schmerzhaftes Risiko, ein Eingriff in die Unversehrtheit des Jungen, die in extremen Fällen zum Verlust des Penis oder auch zum Tod führen kann, in harmloseren aber ebenfalls so schiefgehen kann, dass er keinen Geschlechtsverkehr ohne Schmerz erlaubt.
Schmerz der Beschneidung ist ein unmittelbarer Eingriff
Die Unversehrtheit des Kindes aber ist dem deutschen Bundestag offenkundig egal. Warum? Weil man den Schmerz des Jungen nicht ernst nimmt. Männer kennen keinen Schmerz. Sie ertragen auch den Eingriff in ihre Intimzone, ohne zu klagen. Wer wollte noch mal neue, sensible Männer? Anscheinend nur zahlreiche Schwule in den USA, die auf der Suche nach Sexualpartnern vor allem nach Unbeschnittenen Ausschau halten.
Haben die deutschen Christen und Atheisten das Recht, über die „Bräuche“ ihrer Minderheiten, Juden und Muslimen, den Stab zu brechen? Nein, sagt Daniel Bax. Diese Gruppen sollen lieber interne Debatten führen. Das kann als Standpunkt nicht ausreichen. Denn ebenso wie die Religionsgemeinschaften stehen auch die Kinder unter besonderem Schutz des Staates, und zwar auch die, die einer Minderheit angehören.
Man kann Minarette, Kopftücher und Körperverletzungen nicht in einen Topf werfen. Minarette tun niemandem weh. Kopftücher können abgesetzt werden. Aber der Schmerz der Beschneidung ist ein unmittelbarer Eingriff. Ohrfeigen sind verboten, aber Organe zerschneiden ist erlaubt? Die Beschneidung ist nicht nur ein „Brauch“.
Was aber tun mit dem religiös so eindeutigen Diktat des partiellen Menschenopfers, das Gott Abraham abverlangte und das auch Muslime als Zeichen des männlichen Bundes mit Allah praktizieren? Von der mindestens genauso apodiktischen Drohung mit Parallele zum Holocaust, dass jüdisches Leben dann in Deutschland nicht mehr möglich sei, sollten wir noch einmal in Ruhe zurücktreten. Ins Gespräch kommen. Die innerjüdische und innermuslimische Debatte bekannt machen. Und dann: Alternativen suchen. Weniger wegschneiden, später schneiden mit Einwilligung des Patienten, Ersatzrituale finden.
Dafür braucht es Zeit und eine gesellschaftliche Debatte. Die Regierung täte also gut daran, die Debatte nicht abzuwürgen mit einem Schnellschussgesetz. Stattdessen könnte in das Gesetz ein Moratorium eingebaut werden: Vorerst wird nicht bestraft, aber wir müssen uns in den nächsten Monaten und Jahren etwas überlegen. Mit dieser Zumutung müssen religiöse Minderheiten in Deutschland leben. Wenn sie die Debatte völlig abblocken, negieren sie ein fundamentales Menschenrecht. Das geht nicht. Denn die Religionsfreiheit wiegt viel – aber keinesfalls mehr als das Recht, ein vollständiger Mensch zu bleiben.
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