EU will gegen Zinsmanipulierer vorgehen: Auch Bankern soll Gefängnis drohen
Die EU-Kommission will Zinsmanipulierer künftig mit hohen Geld- und Haftstrafen abschrecken. Die unterschiedlichen Regelungen in den EU-Mitgliedsstaaten bieten vielfältige Schlupflöcher.
BRÜSSEL dapd | Nach dem Barclays-Skandal will Brüssel strenger gegen betrügerische Banker und Zins-Saboteure vorgehen: Wer Libor, Euribor oder andere für Finanzgeschäfte maßgebliche Referenzsätze manipuliert, soll dafür ins Gefängnis wandern können. Am Mittwoch will die EU-Kommission ihre im Oktober vorgestellte Gesetzesinitiative gegen Marktmissbrauch entsprechend ergänzen.
„Die jüngsten Skandale haben gezeigt, dass die Vorschläge auf dem Tisch nicht ausreichen, um Zinsmanipulationen zu verhindern“, so Kommissionssprecherin Pia Ahrenkilde-Hansen.
Über den modifizierten Vorschlag aus Brüssel müssen dann wieder die nationalen Regierungen und das Europäische Parlament beraten.
Libor und Euribor sollen widerspiegeln, wie viel Zinsen Banken für Kredite ihrer Konkurrenten zahlen. Inzwischen ermitteln aber verschiedene Behörden und Staatsanwaltschaften gegen große Banken, allen voran die britische Barclays, weil diese die Zinssätze jahrelang manipuliert haben sollen, um ihre echten Refinanzierungskosten zu verschleiern und auf Kosten privater Kunden zusätzliche Zinsgewinne einzustreichen.
Bislang unterscheiden sich die Rechtssysteme der 27 Mitgliedstaaten teils erheblich. In einigen Ländern dürfen die Behörden nicht im erforderlichen Umfang ermitteln, in anderen sind für manche Arten von Insidergeschäften und Marktmanipulationen gar keine strafrechtlichen Konsequenzen vorgesehen.
Drakonische Geldstrafen
Da Finanzgeschäfte längst grenzüberschreitend ablaufen, bieten sich betrügerischen Bankern so verlockende Schlupflöcher.
Der neue Brüsseler Vorschlag für die EU-Verordnung sieht vor, dass Geldbußen überall mindestens so hoch sein sollten wie der aus dem Marktmissbrauch geschlagene Gewinn, die Obergrenze muss mindestens doppelt so hoch sein. Für Übeltäter soll das maximale Bußgeld nicht unter 5 Millionen Euro liegen, bei Unternehmen ein Zehntel des Jahresumsatzes betragen.
Außerdem soll die Richtlinie dahingehend aktualisiert werden, dass Zinsbetrüger mit Gefängnisstrafen und einem Eintrag ins Vorstrafenregister rechnen müssen. Da es sich um eine Richtlinie und nicht um eine Verordnung handelt, würden die strafrechtlichen Konsequenzen jeweils von den einzelnen Mitgliedstaaten definiert werden.
Leser*innenkommentare
Siegfried
Gast
"Da es sich um eine Richtlinie und nicht um eine Verordnung handelt, würden die strafrechtlichen Konsequenzen jeweils von den einzelnen Mitgliedstaaten definiert werden."
...was übersetzt heißt: Die Finanzverbrecher können aufatmen, denn nichts wird ihnen passieren!!!
Man sollte die Mitglieder der EU-Kommission mal näher unter die Lupe nehmen. Vielleicht klärt sich dann schnell auf, warum das Ganze zu einer Richtlinie verkommt.
Westberliner
Gast
Es ist schon sehr bemerkenswert, dass Banker, die massenweise Kunden betrügen und Manipulationen vornehmen, nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Andererseits landen sogenannte "Schwarzfahrer" bei der BVG, die "erwischt" wurden und die Strafe nicht zahlen, im Gefängnis.
Die Richter und Staatsanwälte, für wen sind sie da? Für die Kapitalisten und für ihren Staat. Sie verurteilen uns nach ihren Gesetzen, denn wer das Geld hat die Macht und wer die Macht hat, hat das Recht.
noisette
Gast
ich lach mich tot und glaub nix vonwegen irgendein banker geht in den knast...
und selbst wenn: sehr vllt. geht irgendwann mal irgendein allzu debiler banker in den knast, des lieben frieden willens, aber den besten zeitpunkt für tiefgreifende veränderungen hat die politik/die "herrscher"-da sind sie wieder- mit voller absicht längst verstreichen lassen...
eine krähe hackt der andren kein auge aus
stichwort nonnenmacher, der lebt heut bestimmt vom feinsten, die richtigen freunde braucht man