URTEIL ZU TV-LIVESTREAMING
: Nur mit Zustimmung

LUXEMBURG | Fernsehsendungen dürfen nur dann per Livestream über das Internet verbreitet werden, wenn der TV-Sender damit einverstanden ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Dass die Sendungen gleichzeitig im Fernsehen liefen, ändere daran nichts. Britische Fernsehsender hatten gegen das Unternehmen TV Catchup Ltd geklagt, das frei zugängliche Fernsehsendungen in Echtzeit über das Internet verbreitete. (dpa)