Gefährdeter Lebensunterhalt

Arbeitsagentur schließt Jobvermittlung für Hochschüler. Besonders hart trifft es ausländische Studenten, die auf das Angebot angewiesen sind. AStA warnt, durch Studiengebühren werde Bedarf noch steigen. Auch die Wissenschaftsbehörde protestiert

von Eva Weikert

In Zeiten von Studiengebühren und Berufsorientierung des Studiums gibt die Hamburger Arbeitsagentur ihre Studentenjobvermittlung auf. Das Angebot solle zum Januar eingestellt werden, so Sprecher Knut Böhrnsen gestern zur taz. Vom Uni-AStA über die Landeshochschulkonferenz bis zum Senat stößt dieser Plan auf heftigen Widerstand.

Bei der Anlaufstelle am Nagelsweg sind rund 1.600 Studierende registriert. Im Angebot sind insbesondere Tagesjobs. Die Mehrzahl der Suchenden sind Studenten aus Nicht-EU-Ländern, die auf dem freien Arbeitsmarkt schlechtere Chancen haben: Unter anderem dürfen sie hier mit 90 Tagen im Jahr nur sehr begrenzt arbeiten. Über die studentische Jobvermittlung der Agentur erhielten sie „häufig die einzige Chance, ihren Lebensunterhalt zu sichern“, so der AStA.

Setzt Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) seinen Gesetzentwurf zu Studiengebühren durch, sind gerade ausländische Studenten auf eine Möglichkeit angewiesen, Geld zu verdienen. Denn Nicht-EU-Bürger sollen keinen Anspruch auf ein Studiendarlehen erhalten. Laut Susanne Amon von der Abteilung Internationales der Uni kommen aber „visapflichtige Studenten oft mit schmalem finanziellen Sockel von zu Hause“.

Die Agentur erklärt die Schließung mit einem „betriebswirtschaftlichen Ansatz“. Seit diesem Jahr habe sie den Auftrag, „für nachweisliche Integration zu sorgen“, so Böhrnsen. Dazu zähle allein die Versorgung von Arbeitslosen, also Beitragzahlern. Studierende aber gehörten nicht dazu. Heinz Oberlach, Sprecher der Zentrale in Nürnberg, sagt, „wie in Unternehmen“ seien dieses Jahr erstmals zwischen den Regionaldirektionen und den einzelnen Agenturen Zielvereinbarungen mit Vermittlungsquoten geschlossen worden.

Der Anwalt des AStA, Joachim Schaller, sieht die Agentur indes weiterhin in der Pflicht: „Die Arbeitsvermittlung ist eine Sozialleistung, auf die auch Studierende einen Anspruch haben.“ Dabei sei unerheblich, ob Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehe.

Die Landeshochschulkonferenz protestiert „entschieden“ gegen die Abwicklung der Jobvermittlung. Auch Drägers Behörde zeigt sich über die Pläne „sehr verärgert“. Die Jobvermittlung sei für Studenten wichtig, so Sprecherin Sabine Neumann, um sich die „Lebenshaltungskosten zu verdienen und Praxiserfahrung zu sammeln“. In einem Brief an Agentur-Chef Rolf Steil hatte Gottfried Vogt vom Hochschulamt der Behörde schon im November gedroht, „um schwerwiegende Auseinandersetzungen zu vermeiden“, müsse sein Amt „dringlich“ in die Beratungen einbezogen werden. Gestern nun kündigte Steils Sprecher ein Treffen „mit allen Beteiligten“ für nächsten Donnerstag an.