piwik no script img

Ethikrat diskutiert religiöse BeschneidungOhnmacht im Diskussionssaal

Bei der Sitzung des Ethikrats zur Beschneidung gab es einen großen Andrang. Das Gremium hält Beschneidungen für zulässig – unter Auflagen.

Beschneidung? Ja, aber nur mit Erlaubnis beider Eltern und vom Arzt – so der Schluss des Ethirates. Bild: dpa

BERLIN taz | Als Leo Latasch, Direktoriumsmitglied des Zentralrats der Juden, das Video der Beschneidung eines kleinen Jungen vorführte, fiel eine Zuschauerin in Ohnmacht. Eigentlich wollte Latasch zeigen, wie schnell und harmlos der Eingriff sei.

Doch als das Kind während des Vorgangs zu brüllen begann, musste die geschwächte Frau aus dem überfüllten, stickigen Saal der „Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften“ getragen werden.

Selten war der Andrang bei der monatlichen Plenarsitzung des Deutschen Ethikrates so groß. Doch an diesem Donnerstag ging es um ein besonders heiß diskutierte Thema, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen. Seit das Kölner Landgericht im Juni in einem Urteil die Beschneidung als „rechtswidrige Körperverletzung“ und damit als grundsätzlich strafbar bewertete, hatte es eine breite öffentliche Debatte über die bei Juden und Muslimen übliche Beschneidung von männlichen Neugeborenen oder Kindern ausgelöst. Der Bundestag hatte daraufhin in einer Resolution die Straffreiheit gefordert. Im Herbst soll eine gesetzliche Regelung gefunden werden.

Kein Widerspruch zum Gesetz

Neben Latasch diskutierten am Donnerstag vier weitere Mitglieder des Rates die strafrechtliche, religiös-kulturelle, medizinische und ethische Aspekte der Beschneidung. Einzig der Hamburger Rechtsphilosoph Reinhard Merkel befand, solche Beschneidung seien nach geltendem Gesetz „rechtswidrig.“ Vor allem die Beschneidung ohne Betäubung sei „schmerzhaft und qualvoll“ für den Jungen, so Merkel, und deshalb „rechtlich wie ethisch inakzeptabel“.

Er warnte vor einem „jüdisch-muslimischen Sonderrecht“ und einem „Sündenfall des Rechtsstaates“, gleichzeitig betonte er aber auch Deutschlands „Verpflichtung zu besonderer Sensibilität gegenüber jüdischem Leben.“

Merkels Kollege Wolfram Höfling sah in der Beschneidung hingegen keinen Widerspruch zum Gesetz. Voraussetzung sei aber eine „schmerzvermeidende Durchführung“ sowie die „Anerkennung eines Vetorechtes älterer Jungen und die „Einwilligung beider Eltern.“

„Die Beschneidung ist ein Ritus zur Aufnahme in die Religionsgemeinschaft und somit das höchste Rechtsgebot“, befand der jüdische Arzt Leo Latasch. Er zeigte sich bestürzt über das Niveau der öffentlichen Debatte, in der alte Ressentiments wie das des Kinderschändens wieder belebt worden seien. Als Mediziner könne er keinen Verstoß gegen die Menschenrechte erkennen.

Auch für Muslime sei die Beschneidung unerlässlich, sagte Ilhan Ilkiliç, der muslimische Vertreter im Ethikrat. Er mahnte, dass „Beschneidung eine sozial-religiöse Realität mit Rechten und Pflichten“ bedeute, und hob negativen Konsequenzen für die Kinder bei einem drohenden „Beschneidungstourismus“ in Hinterzimmern hervor.

Die Mehrheit der Experten sprach sich am Ende für die jüdische und muslimische Tradition aus und forderte eine rasche gesetzliche Regelung, die sie straffrei stellt. Sie knüpften sie aber auch an bestimmte Auflagen: Notwendig sei eine umfassende Aufklärung und die fachgerechte medizinische Ausführung. Die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten sollte erforderlich sein, der Einsatz von schmerzmindernden Mitteln erlaubt werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

34 Kommentare

 / 
  • HR
    Hans Reimann
  • KA
    Keine anderen Probleme?

    Kinder in Blumenkästen verbuddeln und in Kühltruhen lagern, Krankenhausskandale, korrupte Ärzte, Täter- Väter und Großväter, die sicher keine Kinderfreunde waren und sind,aber ihren Kindern und Enkeln sicher einige Schnäppchen aus ihren Raubzügen zu vererben haben, konsequenterweise neue Nazis der NSU, die seit Jahren unbehelligt morden dürfen und hierzulande gibt es keine anderen Probleme als beschnittene Penisse? Oder grassiert vielleicht die Panik, dass solche mehr Befriedigung empfinden und bringen, als andere? Mein Rat: Probiert es doch aus, anstatt in altbekannter Manier Shit- Storm über Muslime und Juden auszuschütten. Bevor ihr wieder losgeht und mordet und plündert, denkt doch mal über euch selbst nach.

  • RH
    Richard Hagenauer

    Das Problem: Dem Ethikrat interessiert die Ethik reichlich wenig. Hier wird über Interessen entschieden. Die Lobbyisten geben die Richtung vor! Obwohl das Grundgesetz eindeutig die Beschneidung verbietet hört man Töne, die etwas anderes verkünden! Was brauchen wir dann einen Ethikrat?`

    Beschneidung ist schwere Körperverletzung, ob mit oder ohne Narkose. Eine Narkose ist für einen Säugling sehr gefährlich! Deshalb Finger weg! Warum will man unbedingt den Interessen des Islam nachkommen? Müssen wir noch immer in den Zwängen des Holocaust leben? Haben wir uns für die Fehler unserer Väter und Großväter nicht schon millionenfach entschuldigt?

     

    Eines ist doch sicher. In Deutschland gelten unsere Gesetze und unsere Kultur. Wer diese nicht akzeptieren will, muss gehen!

  • MF
    Markus Freidenker

    Wenn man die Sachlage zur Beschneidung mit gesundem Menschenverstand beurteilt, dann ist die Entscheidung (der Kompromiss) der Ethikkommission nur schwer oder gar nicht nachvollziehbar.

    Die Beschneidung von Mädchen ist grundsätzlich verboten, warum soll dann sie Beschneidung von Jungen unter Bedingungen erlaubt werden ?

     

    Ich ziehe aus der ganzen Diskussion den Schluss: Religion und gesunder Menschenverstand sind zwei grundsätzlich verschiedene Sachen !

     

    Es ist doch kein kein großer Eingriff in die Religionsfreiheit, wenn Gläubige mit 18 Jahren ihre Einwilligung zur Beschneidung geben können.

     

    Ein guter Kompromiss hätte so formuliert werden können: "Geistliche haben an den Geschlechtsteilen von Kindern nichts verloren !"

  • F
    Falmine

    Die Bedeutung des Deutschen Ethikrats muss doch stark relativiert werden, wenn man sich das Gremium mal genauer ansieht:

    Den Ethikrat gibt es seit gerade einmal fünf Jahren. Diese Zeit ist viel zu kurz, um als wertegebundene Institution Reputation zu erwerben, aber lang genug, um die Abhängigkeit von der vorschlagenden Bundespolitik zu demonstrieren.

    Die 26 Mitglieder werden auf Vorschlag von Bundestag und Bundesregierung ernannt. Also denjenigen, die der Ethikrat anschließend beraten soll.

    Der Volksmund weiß: Wes' Brot ich ess', des' Lied ich sing'. http://www.ethikrat.org/ueber-uns/ethikratgesetz

    Damit hat die Politik sich ein vermeintlich "unabhängiges" Gremium geschaffen und zugleich sichergestellt, dass die so Nominierten der Mehrheitsmeinung des Bundestags nicht widersprechen. Sozusagen das Feigenblättchen, hinter deren jeweiligem Votum sich Politiker und Politikerinnen verstecken können, denen die Courage fehlt, sich eine eigene, unabhängige Meinung zu bilden.

    Unter solchen Vorzeichen ist das Alibi-Gremium 'Ehtikrat verzichtbar.

    Ich kenne übrigens altersbedingt Politiker, die gingen über ihre ethischen Vorstellungen noch mit sich selbst zu Rate: Willy Brandt, Helmut Schmidt, Herbert Wehner, Heiner Geisler, Rita Süßmuth, Norbert Blüm. ...

  • D
    D.J.

    @polyphem

     

    "Religion ist keine medizinische Indikation. Oder doch?"

     

    Aber sicher ist sie das. Religion ist eine "Kollektive Zwangsneurose", sagt Sigmund Freud.

  • U
    Ungläubiger

    Eine Sache ist doch sehr merkwürdig:

     

    Hier, in den Leserkommentaren, habe ich bis jetzt nur EINEN zustimmenden Beitrag PRO-Beschneidung gefunden.

     

    Die überwältigende Mehrheit ist dagegen, bzw. für den unbedingten Vorrang der Rechte von Kindern und von Säuglingen auf körperliche Unversehrtheit!

     

    Das gleiche Bild findet sich in ALLEN FOREN verschiedener Zeitschriften die ich bis jetzt gelesen habe.

     

    Wie kann es da sein, dass

     

    1. dieser „Ethik-Rat“ die Beschneidung in verharmlosender Weise diskutiert und erlauben will?

     

    2. der Bundestag „fraktionsübergreifend“ (was so nicht stimmt) ein GESETZ ZUR LEGALISIERUNG DER BESCHNEIDUNG fordert?

     

    Meine Schlussfolgerung:

     

    Entweder haben wir, die wir uns an den Werten des Humanismus und der Aufklärung orientieren etwas ganz grundsätzlich nicht verstanden

     

    Oder

     

    Die unabhängigen(?) „Experten“ des „Ethik“-Rates und die Politiker ziehen ihre wohl großteils unbeschnittenen Sch... ein, aus Angst sich mit den anscheinend Allmächtigen Religionsvertretern anzulegen.

     

    LEBEN WIR HIER DENN IN EINEM „GOTTESSTAAT“!?

     

    Ein Indiz dafür ist u.a., das in der BRD ernsthaft diskutiert wird, ob man das Abschneiden eines hochsensiblen, mit zahlreichen Nerven durchsetzten Teil des Körpers eines Säuglings(!) ohne(!) Narkose durchführen darf!

    Dieser Rabbi, es tut mir Leid dies so sagen zu müssen, trägt seinen Namen „Metzger“ in diesem Zusammenhang zu Recht und dies ist wohl auch noch ein Zeichen der göttlichen Fügung, die ich als Ungläubiger nicht verstehen kann.

    (Entschuldigung, aber ohne Zynismus kann ich mich über so was Unverschämtes kaum äußern. Auch die Religionsfreiheit und die Achtung vor den Anschauungen anderer Menschen kann so eine brutale Einstellung UND FORDERUNG m.E. nicht rechtfertigen!)

     

    Das sind Umstände, die mich, und sicher auch große Teile der in Deutschland lebenden Bevölkerung zutiefst empören!

     

    Im übrigen erweisen sich die „Gläubigen“ mit dem Durchpauken ihre antiquierten Rieten und der Diffamierung ihrer dies bezgl. Gegner u.a. als Anti-Semiten einen Bärendienst!

     

    Wer versucht sich dermaßen über das Rechtsempfinden von vermutlich der Überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung hinwegzusetzen, wird damit kaum einen Effekt zur Integration und Akzeptanz dieser Religionen erlangen können, nein im Gegenteil, das Beharren auf ihre Traditionen und die weitere Praxis der Beschneidung führt eher zu einer Ausgrenzung dieser fundamentalistischen Adepten.

     

    Das sollten die Abschneider von der, auch für das Lustempfinden wichtigen Vorhaut, die Beschneider von Kinder- und Menschenrechten auch mal bedenken.

     

    Da ich dort jedoch die Fähigkeit zur Einsicht bezweifele, so hoffe ich auf ein entsprechendes kindgerechtes Statement des Bundes Verfassungsgerichts, denn dort wird und muß die Frage letztendlich wohl leider beantwortet werden!

  • P
    Pete

    Ich bin Tierfreund und daher nach wie vor empört das das Schächten also das grausame töten von Tieren aus religiösen Gründen in Deutschland erlaubt ist. Es gehört verboten! Menschenfreund bin ich weniger und es ist mir egal ob sie sich gegenseitig den Pimmel abschneiden, lasst sie doch nur das es kleine Kinder sind - also hilflose Wesen genau wie die Tiere die stumm leiden müssen für nichts als Wahnvorstellungen es gäbe einen Gott oder so - da kommt mir einfach das Kotzen.

  • R
    Rainer

    Im 21. Jahrhundert bestimmt die Religion wieder über die Bürger. Mit diesem Deckmantel kann man wunderbar Macht ausüben, Normen setzen und andere die nicht so sind ausgrenzen und herabwürdigen. Ich fühle mich beleidigt ich bin nämlich kein Moslem und kein Jude und auch kein Christ jedoch ein aufgeklärter Mensch der solchen körper- und lustfeindlichen Riten nichts aber auch gar nichts abgewinnen kann schon gar nicht wenn sie in Gesetze gegossen werden die die Mehrheit zu der ich gehöre nicht will und nicht toleriert.

  • P
    polyphem

    ".. Er zeigte sich bestürzt über das Niveau der öffentlichen Debatte, in der alte Ressentiments wie das des Kinderschändens wieder belebt worden seien. Als Mediziner könne er keinen Verstoß gegen die Menschenrechte erkennen...."

     

    Wo hat der Herr Latasch nur diese "Kinderschänder"- Zitate her? Ich habe so etwas nicht gehört und halte die Behauptungen von Herrn Latasch für einen ungehörigen Versuch, nicht genehme Diskutanten zu diskriminieren. Und wenn er den Verstoß gegen Artikel 2 des deutschen GG nicht erkennen kann, sei ihm gesagt, dass zur Berechtigung von allen anderen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit, die so gern als vergleichbar zur Beschneidung angeführt werden, wie z.B. Impfen, Zahnkorrektur usw., eine medizinische Indikation zu Grunde liegt. Religion ist keine medizinische Indikation. Oder doch?

  • G
    Gunter

    Zum 11. April 2012 hat Bundestagspräsident Norbert Lammert auf Vorschlag von Bundestag und Bundesregierung folgende Mitglieder des Ethikrats ein zweites Mal bzw. erstmalig berufen:

     

    Katrin Amunts, Neuromedizinerin, Aachen

    Constanze Angerer, ehemalige Präsidentin des Landgerichts München I

    Wolf-Michael Catenhusen (wiederberufen)

    Peter Dabrock, evangelischer Theologe, Erlangen-Nürnberg

    Frank Emmrich (wiederberufen)

    Christiane Fischer, Allgemeinmedizinerin, Geschäftsführerin, Bielefeld

    Thomas Heinemann, Philosoph, Lehrstuhl für Medizinethik

    Wolfram Höfling, Staatsrechtler, Universität Köln

    Wolfgang Huber (wiederberufen)

    İlhan Ilkılıç, Humanmediziner, Philosoph, Mainz

    Leo Latasch, Mediziner, Leiter Rettungsdienst Frankfurt, Zentralrat der Juden in Deutschland, Frankfurt a.M.

    Anton Losinger (wiederberufen)

    Reinhard Merkel, Strafrechtler, Rechtsphilosoph, Hamburg

    Herbert Mertin, Staatsminister der Justiz Rheinland-Pfalz a.D.

    Eckhard Nagel (wiederberufen)

    Peter Radtke (wiederberufen)

    Ulrike Riedel (wiederberufen)

    Edzard Schmidt-Jortzig (wiederberufen)

    Eberhard Schockenhoff (wiederberufen)

    Elisabeth Steinhagen-Thiessen, Medizinerin, Leiterin der Forschungsgruppe Geriatrie der Charité in Berlin

    Jochen Taupitz (wiederberufen)

    Silja Vöneky, Völkerrechtlerin, Freiburg

    Heike Walles (wiederberufen)

    Claudia Wiesemann, Ärtzin, Medizinethikerin

    Christiane Woopen (wiederberufen)

    Michael Wunder (wiederberufen)

     

    Wenn sich alle diese Herrschaften anscheinend bis auf Herrn Latasch für die Körperverletztung an kleinen Kindern ausgsprochen haben gehören sie alle abgesetzt unglaublich das ?!

     

    Als Bezeichnung für eine philosophische Disziplin wurde der Begriff Ethik von Aristoteles eingeführt, der damit die wissenschaftliche Beschäftigung mit Gewohnheiten, Sitten und Gebräuchen (ethos) meinte, wobei allerdings schon seit Sokrates die Ethik ins Zentrum des philosophischen Denkens gerückt war (Sokratische Wende). Hintergrund war dabei die bereits von den Sophisten vertretene Auffassung, dass es für ein Vernunftwesen wie den Menschen unangemessen sei, wenn dessen Handeln ausschließlich von Konventionen und Traditionen geleitet wird. Aristoteles war der Überzeugung, menschliche Praxis sei grundsätzlich einer vernünftigen und theoretisch fundierten Reflexion zugänglich.

     

    Vernünftig meinte er, vernünftig. Körperverletzung an Kindern ist nicht vernünftig sondern Körperverletzung!

  • M
    Mama

    Falls diese Frau, die da in Ohnmacht gefallen ist, tatsächlich wegen des vorgeführten Videos einen Zusammenbruch erlitt, dann hätte sie auch nicht dabei sein dürfen, als meiner damals 1-jährigen Tochter Blut entnommen werden musste (insgesamt 4 Ampullen für unterschiedliche Untersuchungen, da sie nicht der Norm entsprach, zu schnell wuchs, und eine Störung der Hormone vermutet wurde). Sie wehrte sich heftig, ICH musste sie dabei festhalten. Die ganze Prozedur dauerte mehrere Minuten, sie schrie wie am Spieß und der Rotz lief an uns beiden runter. Ich hätte mit ihr weinen können und war für den Tag komplett bedient. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass alle Werte in Ordnung sind.

    Auch von uns, den ach so aufgeklärten und den Humanismus mit Löffeln fressenden Westlern, wird in manchen Fällen Kindern Gewalt angetan, ganz einfach weil wir glauben, wir tun es für ihr bestes. Wie im obigen, selbst erlebten Beispiel: weil ich glaubte, diese Untersuchung könnte ihr nützlich sein, habe ich meine Tochter dieser Qual ausgeliefert.

    Auch religiöse muslimische und jüdische Eltern glauben, dass die Beschneidung in irgendeiner Hinsicht gut für ihr Kind ist und deswegen machen sie es. Seit dem Kölner Urteil wird aber so getan, als ob diese Kinder vor ihren Eltern geschützt werden müssten. Was für ein Hohn.

    Schützt doch die Kinder der Frauen, die bereits in der Schwangerschaft das Kind der Wirkung von Tabak und Alkohol aussetzten. Schützt die Kinder vor Demütigung, Vernachlässigung und von mir aus vor RTL II...

  • M
    Marc

    >>„Die Beschneidung ist ein Ritus zur Aufnahme in die Religionsgemeinschaft und somit das höchste Rechtsgebot“, befand der jüdische Arzt Leo Latasch.

  • WR
    Weiße Rose

    Vor ein paar Jahrhunderten gehörten Hexenverbrennungen der Inquisition noch zum religiösen und weltlichen Alltag.

    Was soll also heute das Geschrei um ein bißchen Knabenblut?

  • F
    Falmine

    Was soll ein solches Gesetz eigentlich gestatten? Eine Beschneidung NUR aus religiösen Gründen? Oder soll das Gesetz ein Sondergesetz für Muslime und Juden werden? Wer kontrolliert, ob beschneidungswillige Eltern nicht einfach nur behaupten, ihre Religion gebiete das? Gesetze binden doch ALLE, ohne Ansehen des Geschlechts, der Religion, der Nationalität usw.. Damit wären ALLE kleinen Jungen zukünftig grundsätzlich vor einer Beschneidung OHNE MEDIZINISCHE INDIKATION NICHT mehr geschützt? Ehrlich gesagt, traue ich der Gesetzgebungskompetenz des Bundestags diese hohe juristische Kunst nicht zu. Vielmehr ist mal wieder zu befürchten, dass interessierte Lobbyisten das Gesetz diktieren werden. Anschließend wird es sofort vorm Bundesverfassungsgericht landen.

     

    Die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer Rechtsstaat hat mit dem Grundgesetz die einzig richtige Lehre aus Nationalsozialismus und Holocaust gezogen. Das Grundgesetz gibt jedoch nicht nur Rechte, es bindet auch alle, unabhängig von ihrer Religion oder ihrem Geschlecht. Archaische religiöse Riten können in diesem Rechtsrahmen nur gefeiert werden, wenn sich Männer in freier Selbstbestimmung diesem Ritus unterziehen. Babys und kleine Jungen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, und dieses individuelle Menschenrecht ist auch von gläubigen Eltern zu achten. Deshalb würde ich gern weniger Religionsgelehrte als viel mehr Verfassungsrechtler hören. Kleine Nachhilfe: http://www.zis-online.com/dat/artikel/2010_7-8_468.pdf

     

    Das wäre mal ein transparenter Beschluss des Bundestags: Vor Eintritt in die Debatte zu diesem TOP wird der Plenarsaal verdunkelt und ALLE Bundestagsabgeordneten sehen sich den Youtube-Clip einer Beschneidung an. Das Ganze wird live auf Phoenix übertragen. ...

  • S
    sabine

    Tiere quälen - Kinder quälen - Deuschland Gottesstaat.

    Deutschland auf dem Weg zum Gottesstaat. Die Religiösen Führer bestimmen die Gesetze unseres Landes. Politiker haben das Heft des Handelns verloren. Einfachste Menchenrechte werden außer Kraft gesetzt. Der Bürger hat nichts mehr zu melden.

    Warum gibt es kene Volksabsimung?

    Soll doch die Bevölkerung entscheiden, ob sie religiöse Kinderschändung duldet oder nicht.

    Wo ist das Gewissen der Poitiker, die ein wimmerndes Kind sehen, das auf dem Schafott der Penisbeschneidung wartet?

  • G
    Gast

    Ist die Politik nun endgültig vor den Religionsfanatikern eingeknickt ! Gratualtion zur Abschaffung des Rechtsstaats. Gleichzeitig wird wegen der für alle Zeit weiterdauernden Schuld gegenüber dem Judentum ( ich dachte immer es gibt keine Kollektivschuld und diese

     

    wird auch nicht vererbt ? - wohl nicht in diesem Fall) eine unglaubliche Rechtsbeugung betrieben und einer Bevölkerungsgruppe ein Freibrief für Körperverletzung erteilt.

     

    Welche weiteren Rechte könnten wir denn noch für alle möglichen Religionen, Sekten und Extremisten aufweichen ? Welch peinlicher Auftritt in der Ethikkomission - es wird klar und deutlich bestätigt, daß die Beschneidung Körperverletzung ist , aber dann mit dem Nachsatz,

     

    daß natürlich Traditionen dagegen stehen. Was wiegt hier bitte mehr ? Falls der Ethik Rat hier noch zwiefelt sollte er seine Ämter zurückgeben. Wer sich in Deutschland dem deutschen Recht nicht unterstellen will hat alle Möglichkeiten, seine archaischen Traditionen anderswo auszuleben - dort ist die Tür ....

  • S
    Stephan

    Friedliches Zusammenleben der Menschen wird nicht gefördert, wenn Gleichheit vor dem Gesetz erodiert wird. Es ist wahrscheinlicher das damit Zynismus gefördert, und der Respekt vor dem Gesetz erodiert, wird.

     

    Es besteht jetzt eine Möglichkeit für jeden zu zeigen, wie ernst sie gegenseitigen Respekt und Toleranz nehmen. Die Gefahr ist, dass Unfähigkeit oder Widerwille dafür nicht als positive Errungenschaft angesehen wird, sondern einfach nur negativ als “vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.”

  • S
    Stephan

    Ich wundere, was falsch mit mir ist. Warum bin ich nicht tolerant genug, um zu akzeptieren, dass es in Ordnung ist, aus religiösen Gründen kleinen Jungen einen Teil ihres Penis abzuschneiden?

  • ES
    emil sinnclear

    wir konstatieren also,wie sich othodoxe praktiken

    derartig fixieren,dass vorgeben werden kann ohne

    die beschneidung vor der volljährigkeit,also im

    rechtsstatus der mündigkeit,gäbe es keine mögliche religionszugehörigkeit und der ethikrat sich nunmehr beeilt der orthodoxen unbeweglichkeit im geiste und der menschenrechtstaatlichkeit zur weiteren geltung zu verhelfen mit einem zweifelhaften unredlichen argument sonst ginge man ins hinterzimmer oder

    andere zu verfügung stehenden räumen oder ins ausland.wir sehen also wie das ist, wenn sich in den religionen nichts bewegt,keine reformen keine modifizierungen an geltendes recht..wie es evtl. dem katholizistischen absolutismus und den religiösen weltbildern überhaupt wiederfahren ist.man ist eher bereit strafbare körperverletzungen durchzuführen als die jungen ohne beschneidung in die religionsgemeinschaft aufzunehmen.sie werden verzeihen...für mich ist das ein ethisches armutszeugnis..m.b.g.emil sinnclear

  • WB
    Wolfgang Banse

    Beschneidungen gehören zum Judentum und zum Muslime

    Ein Eingriff in die Religiosität gab eds nicht geben.Dies sieht das Grundgesetz der Bundesrepublik-Deutschland vor.Staat und Glaubensgemeinschaften sind getrennt und dies ist gut so und sollte auch weitzerhin Bestand in Deutschland haben.Zu begrüßen ist es dass der Ethikrat Beschneidungen für zulässig erklärt mit gewissen Auflagen.Diese sollten erfüllt werden.

  • M
    müllerlüdenscheid

    oberstes rechtsgebot ist die beschneidung...

    ho,da bin ich aber froh ,dass sich europa von der klerikalen bevormundung zumindest teilweise

    befreit hat.sonst könnten noch andere irrationalitäten oberstes rechtsgebot werden.

    und als mediziner keine bedenken zu haben

    zeigt nicht gerade die hohe sensibilität

    für die eigenen patienten...oder ist der

    jüdische arzt militärarzt oder bestellter amtsarzt?

  • P
    PeterWolf

    " Als Mediziner könne er keinen Verstoß gegen die Menschenrechte erkennen."

     

    Ja, das stimmt, konnten andere Ärzte auch nicht. Z. B. Josef M.

     

    Eine Aprobation macht aus einem Menschen eben noch nicht einen integren Menschen.

  • V
    vrh

    Würde der "Ethikrat" die weibliche Beschneidung befürworten, wäre das ein Skandal. Geht es um die Entfernung hochsensibler Teile des männlichen Genitals, sollen religiöse Gründe wichtiger sein ein die selbstbestimmter Umgang mit der eigenen Sexualität? Tut mir Leid, das ist nur noch peinlich. Die Religionen sind eingeladen, dazulernen, sich weiterentwickeln und nicht nur Frauenfreundlicher, sondern auch Männerfreundlicher werden. Ansonsten gilt: Ab 18 können die Leute machen was sie wollen, bis dahin wird das BVG alles rumgeschnippeln am männlichen Penis unter Strafe stellen müssen, falls es das GG noch ernst nehmen will. Vielleicht sollten die Abgeordenten des BT und die "Ethik"-Freaks die hiesige Verfassung zur Wissensauffrischung (Recht auf körperliche Unversehrtheit) noch mal zur Hand nehmen.

  • S
    sonnenwind

    (verbesserte form..)

    die empfehlung des ethikrates ist der versuch eine als körperverletzung konstatierte handlung so abzuschwächen,dass sie mit auflagen weiter praktiziert werden kann.

    eine frage nach der ethischen berechtigung der orthodoxen rituales in unserer zeit ist nicht öffentlich hinreichend geklärt worden.es wurde eher dem orthodoxen willen rechnung getragen.eine möglichkeit der modifizierung des initiationsrituals stand von seiten der orthodoxie nicht zur disposition.man will nicht auf die beschneidung verzichten.oder bis das kind volljährig ist.was früher recht war muss ja nicht recht bleiben müssen.aber das muß sein das beschneiden..?

    also hat der ethikrat zumindest entwicklungsabhängige

    zu stimmungsmöglichkeiten empfohlen.das hilft dem kinde aber nicht hinreichend.auch die zustimmungspflichtigkeit der eltern und die vermeidung von größeren schmerzen helfen nicht über den sachverhalt der körperverletzung und des unwiederbringlichen eingriffes in die autonomie des kindes hinweg.sie sind nur eine alibinierung um

    bornierte altpatriachalische betontraditionen aufrecht zu halten.die besondere berücksichtigung

    der verfolgung jüdischer menschen rechtfertigt nicht die mißachtung oder unterdrückung der kindesrechte.

    obwohl der ethikrat zwar zustimmungsmöglichkeiten

    einkalkuliert, werden sie durch den zusatz "entwicklungsbedingt" reduziert und gelten wohl für kleinkinder und neugeborene nicht.besonders da nicht wo eltern der orthodoxie anhängen.

    so ist dem kindesrecht nicht hinreichend rechnung getragen worden.eine beschneidung im zustimmungsfähigen alter ist somit nur teilweise

    möglichkeit gegeben.auch diese dürfte gleich null

    sein,denn der psychische druck ist von einem abhängigen jugendlichen nicht zu tragen.bleiben also nur die medizinischen schmerz.- und risikoerleichterungen.die rechtsbeugung oder strafsache ist nicht aufgelöst.ein zukünftiges gesetz

    welches die faktische einwilligungsmöglichkeit in jedem falle nicht gewährleistet ,also eine reine freiwilligkeit der beschneidung garantiert, wird sich in einer ethisch und rechtlichen schmuddelecke bewegen.immerhin könnte eine beschneidung ja auch im

    frühen mannesalter also bei volljährigkeit erfolgen.

    allen religiösen sei gesagt es besteht auch im religiösen das primat der freiwilligkeit.oder mit emanuel kant:niemand ist eines anderen menschen zweck.der mensch ist sich selbst zweck.und so können kinder nicht der zweck elterlicher orthodoxie sein.alles klar?padre padrone mein vater mein herr???

  • S
    sonnenwind

    die empfehlung des ethikrates ist der versuch eine als körperverletzung konstatierte handlung so abzuschwächen,dass sie mit auflagen weiter praktiziert werden kann.

    eine frage nach der ethischen berechtigung der orthodoxen rituales in unserer zeit ist nicht öffentlich hinreichend geklärt worden.es wurde eher dem orthodoxen willen rechnung getragen.eine möglichkeit der modifizierung des initiationsrituals stand von seiten der orthodoxie nicht zur disposition.man will nicht auf die beschneidung verzichten.was früher recht war muss ja nicht recht bleiben müssen.aber das muß sein das beschneiden..?

    also hat der ethikrat zumindest entwicklungsabhängige

    zu stimmungsmöglichkeiten empfohlen.das hilft dem kinde aber nicht hinreichend.auch die zustimmungspflichtigkeit der eltern und die vermeidung von größeren schmerzen helfen nicht über den sachverhalt der körperverletzung und des unwiederbringlichen eingriffes in die autonomie des kindes hinweg.sie sind nur eine alibinierung um

    bornierte altpatriachalische betontraditionen aufrecht zu halten.die besondere berücksichtigung

    der verfolgung jüdischer menschen rechtfertigt nicht die mißachtung oder unterdrückung der kindesrechte.

    obwohl derethikrat zwar zustimmungsmöglichkeiten

    einkalkuliert werden sie durch den zusatz "entwicklungsbedingt" reduziert und gelten wohl für kleinkinder und neugeborene nicht.besonders da nicht wo eltern der orthodoxie anhängen.

    so ist dem kindesrecht nicht hinreichend rechnung getragen worden.eine beschneidung im zustimmungsfähigen alter ist somit nur teilweise

    möglichkeit gegeben.auch diese dürfte gleich null

    sein,denn der psychische druck ist von einem abhängigen jugendlichen nicht zu tragen.bleiben also nur die medizinischen schmerz.- und risikoerleichterungen.die rechtsbeugung oder strafsache ist nicht aufgelöst.ein zukünftiges gesetz

    welches die faktische einwilligungsmöglichkeit nicht gewährleistet also eine reine freiwilligkeit der beschneidung garantiert wird sich in einer ethisch und rechtlichen schmuddelecke bewegen.

    allen religiösen sei gesagt es besteht auch im religiösen das primat der freiwilligkeit.oder mit emanuel kant:niemand ist eines anderen menschen zweck.der mensch ist sich selbst zweck.und so können kinder nicht der zweck elterlicher orthodoxie sein.alles klar?padrepadronemeinvatermeinherr???

  • D
    Demokratie-Troll

    Die Würde des Menschen ist unantastbar.

    Auch Kinder sind in erster Linie als schützendswerte Individuen zu sehen und erst in zweiter Linie Mitglieder einer Familie oder Stammesgemeinschaft.

     

    Wie treffe ich rationale Entscheidungen?

     

    Der Ethikrat hat einen Schnellschuß gewagt und seinen Tribut an die großen Religionsgemeinschaften entrichtet. Das wundert mich, wo doch die Gesellschaft auch sonst ihr Urteil nicht fällt, ohne sich wissenschaftlichen Rat vermittels fundertier Reihenuntersuchungen an den Betroffenen einzuholen. Was das Beschneiden denn wirklich für sie an Belastungen bedeuten mag, sollte doch wohl als erstes rational ermittelt werden, um seine Entscheidungen dann auf Grundlage möglichst abgesicherter Erkenntnisse zu treffen. Bei der Vielzahl von Beschnittenen dürfte eine aussagekräftige Aussage über das bloße "Meinen" politisch oder religiös ortientierter Großredner hinaus nicht allzu schwierig sein. Also, was macht es mit den Betroffenen nun wirklich? Geht das nicht zu erforschen? Oder interessiert das nicht?

  • KB
    Karin Bryant

    Tja, Ethik wie so vieles was wir fuer gut und richtig gehalten haben hat auch nicht mehr die Bedeutung die sie mal hatte.Ethik ist kultursensibel und damit variabel geworden.

  • WK
    Wolfgang Klosterhalfen

    Der Eingriff ist irreversibel und hat negative Folgen, s. Stellungnahme der Giordano-Bruno-Sriftung: http://pro-kinderrechte.de/wp-content/uploads/2012/08/faq_beschneidung.pdf hat. Aber selbst, wenn es keine negativen Folgen gäbe: Zumindest die Säuglinge werden weiterhin unter starken Schmerzen zu leiden haben, da eine Vollnarkose zu riskant ist, ein Nervenblock nur von Spezialisten durchgeführt werden kann und wohl auch nicht immer funktioniert, und eine lokale Betäubung z.B. mit Salben nicht ausreichend ist.

  • AG
    Anton Gorodezky

    Ich bin wirklich überrascht, dass dieser Ethikrat zum Schluss kommt, dass das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit offenbar nicht so hoch aufgehängt wird wie das Erziehungsrecht der Eltern. Da kann man nur hoffen, dass das BVerfG ein entsprechendes Gesetz kassiert - schließlich deckt das Erziehungsrecht der Eltern auch keine Ohrfeigen oder "Hintern versohlen".

     

    Gerade das angeschnittene Vetorecht der Jungen (es dürfte wohl um Muslime gehen, Juden werden in einem Alter beschnitten, in dem sie sich nicht dazu äußern können) ist doch wohl ein Witz! Stellt euch den 10jährigen vor, der sich seiner Familie widersetzt. Lächerlich ist das.

  • U
    ungläubiger

    Habe ich das richtig verstanden, da berät der Ethikrat und die Experten, die dort ihre Positionen vortragen sind:

     

    2x Juristen

    1x muslimischer Arzt und Beschneider?

    1x Vertreter des Zentralrates der Juden

    1x muslimischer Vertreter

     

    DAS KANN DOCH NICHT WAHR SEIN!!!

     

    Wo Vertreter von Kinderschutzorganisationen, wo Vertreter von "Freidenkern", wo finden die Opfer, die Beschnittenen, an ihren Rechten, ihrem Genital und zum Teil auch ihrer Würde beraubt denn dort Gehör?

     

    Das ist ja unfassbar. Da könnte man auch RWE etc. über die Nutzung der Kernenergie abstimmen lassen, dass hätte den gleichen Aussagewert!

  • M
    menschenfreund

    Beschneiden von unmündigen Kindern verletzt in eklatanter Weise das elementare Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Selbstbestimmung.

    Siehe GG Art. 2 Abs. 1+2.

    Das ist nach unserem Recht kein Kavaliersdelikt und muß entsprechend hart geahndet werden. Selbstverständlich gehören ausnahmslos jene zu den Rechtsverletzern/innen, die Beschneidungen fordern und/oder fördern.

  • U
    ulli

    Irgendwie ist die genaue Liste der 'Experten' die der Ethikrat angehöhrt hat untergegangen. Ich denke die hätten mal auch einen Kinderarzt, einen Urologen und vielleicht einen Sexualberater zuziehen sollen. So waren mal wieder die klassischen Böcke als Gärtner am Rednerpult.

     

    Auch wenn die männliche Beschneidung mit den nach allgemeiner Übereinstimmung völlig inakzeptablen Klitorisverstümmelungen nicht direkt vergleichbar ist, es geht in die Richtung, dass das Sexual-er-leben beschnittener Männer wohl ein anderes ist, als das unbeschnittener. Und da bin ich froh, dass das nicht mein Vater für mich entschieden hat. Es ist völlig unglaublich, dass die Tatsache, dass diese Barbarei vor 4000 Jahren erfunden wurde, Leuten die sich dem Geist der Aufklärung verpflichtet fühlen oder fühlen sollten, als akzeptable Rechtfertigung gilt, diesen Unfug und perversen Unterwerfungsritus zu perpetuieren.

  • SD
    Stoppt den Wahnsinn

    Offizielle Petition beim Deutschen Bundestag für ein Verbot von Beschneidungen bei Minderjährigen

     

    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_06/_27/Petition_25502.html