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Kommentar Kritik an FunkzellenabfrageSchluss mit dem Datensammeln!

Konrad Litschko
Kommentar von Konrad Litschko

Angesichts des aktuellen Datenschutz-Berichts drängt sich der Eindruck auf: Die Abfragen gehören längst zum Standardrepertoire der Ermittlungen.

D ie Bilanz ist mauer als mau: 6,6 Millionen Handydaten sammelte die Berliner Polizei in den letzten dreieinhalb Jahren. 116-mal brachte dies neue Hinweise, so Innensenator Frank Henkel kürzlich. Ob und wie oft die Daten auch zu Tätern führten – das ließ der CDU-Mann offen. Bei den heiß diskutierten Autobränden ist das geklärt: 4,2 Millionen abgefragte Handydaten führten hier seit 2008 zu keinem einzigen Verdächtigen.

Jetzt kommt auch noch eine ausführliche Mängelliste des Datenschutzbeauftragten obendrauf: Zu leichtfertig angewendet, zu wenig transparent, zu selten gelöscht wurden die Abfragen. Die Polizei hat damit so ziemlich alles missachtet, was man datenschutzrechtlich missachten kann. Eine mächtige Schelte, die sich Polizei und Henkel als eifrige Verfechter der Maßnahme zu Herzen nehmen sollten.

Längst Standard

Denn Dix hat ja recht. Einst als letztes Mittel bei Schwerstdelikten gedacht, erwecken die riesigen Datenmengen einen anderen Eindruck: dass die Abfragen längst zum Standardrepertoire der Ermittlungen gehören. Und dass die Abgefragten davon gar nichts merken, macht die Sache nur schlimmer. Denn so kann die Polizei munter weiter ins Blaue schießen, zehntausendfach Daten von Unbeteiligten fischen – ohne anschließend Rechenschaft darüber abzulegen.

Sich jetzt, wie Henkel, hinter einer brachliegenden Bundesratsinitiative Sachsens zu verstecken, die das Prozedere rechtlich prüfen will, ist zu wenig. Ein Verfahren, das so fehleranfällig ist und zu so wenig führt, muss abgeschafft werden.

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Konrad Litschko
Redaktion Inland
Seit 2010 bei der taz, erst im Berlin Ressort, ab 2014 Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Studium der Publizistik und Soziologie. Mitautor der Bücher "Staatsgewalt" (2023), "Fehlender Mindestabstand" (2021), "Extreme Sicherheit" (2019) und „Bürgerland Brandenburg" (2009).
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