Ausnahme für Armentafeln: Keine Mehrwertsteuer auf Spenden
Auf Lebensmittelspenden für Bedürftige ist eigentlich die normale Mehrwertsteuer fällig. Bund und Länder haben sich jetzt aber auf eine Ausnahmeregelung verständigt.
MÜNCHEN epd | Bund und Länder haben sich darauf verständigt, keine Mehrwertsteuer für gespendete Lebensmittel an Armentafeln zu fordern. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf Angaben des Bundesfinanzministeriums.
Man habe sich auf eine Billigkeitsregelung verständigt, heißt es in einer Zeitung vorliegenden Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk (CSU) an den Linken-Abgeordneten Richard Pitterle.
Es werde nicht beanstandet, wenn bei der unentgeltlichen Abgabe von Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums von einer Umsatzbesteuerung abgesehen werde, heißt es in dem Schreiben. Voraussetzung sei, dass die Abgabe aus mildtätigen Gründen erfolge und im Gegenzug keine Spendenquittung ausgestellt werde.
Hintergrund ist der Fall eines sächsischen Bäckers, der regelmäßig seine Brötchen der gemeinnützigen Organisation „Die Tafel“ gespendet hatte. Nach einer Steuerprüfung hatte sein Finanzamt ihm mitgeteilt, dass er für diese Spenden Mehrwertsteuer zahlen müsse. Laut Finanzministerium ist diese Einschätzung tatsächlich richtig. Um nun zu vermeiden, dass die Tafeln künftig keine Spenden mehr erhalten, haben die Behörden sich nun auf die Billigkeitsregelung geeinigt.
Die Tafeln sammeln Lebensmittel und verteilen sie gegen einen symbolischen Betrag an sozial Benachteiligte, die sich in aller Regel ausweisen müssen. Dabei handelt es sich etwa um Frischprodukte, die nicht mehr verkauft werden und von Händlern, Lebensmittelketten oder Gastronomiebetrieben gespendet werden.
Nach Angaben des Bundesverbands Deutsche Tafel versorgen die Tafeln inzwischen bundesweit rund 1,5 Millionen Bedürftige jährlich. Insgesamt existieren bundesweit rund 900 Tafeln mit zusammen mehr als 3.000 Ausgabestellen und Läden. Die erste Tafel in Deutschland wurde 1993 in Berlin gegründet.
Leser*innenkommentare
Hungerleider
Gast
Die gesparten Müllabfuhrgebühren für die fachgerechte Entsorgung des Sondermülls schlagen auch ganz schön zu Buch.
Eva 1811
Gast
Nun wie wäre es mal wieder die gesamte MwST und ihre vielfalt an Möglichkeiten samt Staffelung genauer unter die Lupe zu nehmen??
Es könnte vielleicht einen Hinweis geben, wie hier evtl. auch unsere Alltagskosten vielleicht billiger gemacht werden könnten?? (Strom, Sprit und co Steuer??)
Wieviele Steuerstaffelungen bei der MwST gibt es eigentlich, 7, 9, 19 % ?? oder gar mehrere??
Von den Ärmsten der Armen nehmen jaja das ist eine Methode aus dem Mittelalter..... und unser einfach nicht würdig im modernen Zeitalter....
Juergen K.
Gast
Stromsteuern und EEG Umlage !
Wo sind die Gebärmaschinen der Nation ?
von der Leyer und Schröder.
Oder "Haben sie es schon geschafft ?"