Beweissicherung

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für die 1999er Elbvertiefung sind die Behörden dazu verpflichtet worden, die Veränderungen des Flusses zu dokumentieren. Im Zuge dieser „Beweissicherung“ soll festgestellt werden, ob die unsicheren Worst-Case-Prognosen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die Teil des Planverfahrens war, übertroffen werden. In diesem Fall müsste Schäden an der Natur in größerem Umfang als geplant ausgeglichen werden. Der Beweissicherungsbericht zum Jahr 2004 ist kürzlich erschienen und unter www.cux.wsd-nord.de/htm/zustimm.asp veröffentlicht. knö