VORWÜRFE GEGEN WULFF
: Bestechlichkeit – nicht nur Vorteilsnahme

HANNOVER | Die Staatsanwaltschaft Hannover hat ihre Vorwürfe gegen Exbundespräsident Christian Wulff offenbar verschärft. Das geht aus einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus hervor. Inzwischen gehe es um Bestechlichkeit, nicht mehr nur um Vorteilsannahme, heißt es. Bestechlichkeit kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, Vorteilsannahme nur mit bis zu drei Jahren. Das Ermittlungsverfahren soll in den nächsten Wochen abgeschlossen werden. (dpa)