SÜDWESTER
: Geld-zurück-Garantie

Ätsch. Lehrer haben nämlich wohl einen Anspruch auf Kostenerstattung für Schulbücher. Hat gestern das Bundesarbeitsgericht entschieden, nachdem ein Niedersachsen-Pauker sich durch alle Instanzen geklagt hatte. Für ein Mathematikbuch zu einem Kaufpreis von 14,36 Euro. Plus Zinsen. Und Zinseszinsen. Kriegt er jetzt alles wieder. Vom Land, seinem Arbeitgeber. Der müsse nämlich seinen Mitarbeitern „notwendige Arbeitsaufwendungen ersetzen“ begründete das Gericht. Maßgeblich sei einzig, so das Urteil weiter, dass der Kläger ohne das Schulbuch nicht Mathematik habe unterrichten können. Ein nicht nur juristisch richtungsweisendes Urteil: In Pädagogen-Kreisen wird nun davon ausgegangen, dass es endlich den Weg frei macht für’s lang ersehnte E-Learning.