Berliner Kapitän vor Gericht: Wannseefähre rammt Segelboot
Weil der Kapitän einer BVG-Fähre ein Boot umgefahren hat, muss er tausend Euro Strafe zahlen.
Es war ein Sonntag im April, die Sonne schien, die Temperaturen kletterten auf sommerliche Werte. Auf dem Wannsee herrschte Hochbetrieb, als eine 40 Meter lange BVG-Fähre kurz nach 13 Uhr mit einem Segelboot kollidierte. Am Dienstag akzeptierte Guido B., der Kapitän der „MS Lichtenberg“, deswegen einen Strafbefehl über 1.000 Euro. Ihm war fahrlässige Gefährdung des Schiffsverkehrs vorgeworfen worden.
Der große, massige Schnauzbartträger war zwar persönlich vor dem Richter erschienen, ein Prozess indes fand nicht statt. Sogar der geschädigte Skipper war vorher „abgeladen“ worden. Dafür erschien Andreas S., ein 43-jähriger Journalist, der den Unfall aus nächster Nähe beobachtet hatte: „Ich saß auf dem Deck der vollbesetzten Fähre, links, in der zweiten Reihe.“ Der Zeuge hatte mitbekommen, dass der Kapitän etwa 150 Meter vor der Kollisionsstelle zwei Mal lang hupte. Höchstwahrscheinlich hatte der Segler die Fähre nicht rechtzeitig bemerkt, weil er „im Wind“ gestanden ist, also entgegengesetzt zur Windrichtung. So verfahren ein Skipper, wenn sie ihre Segel setzen wollen.
Im konkreten Fall seien diese zwar schon hochgezogen gewesen, hätten wegen des eingeschlagenen Kurses aber noch schlaff gehangen, erinnerte sich Andreas S. Vielleicht verdeckten die zum sogenannten Schmetterling ausgerichteten Segel eine Zeitlang die Sicht auf die Fähre, so dass der Skipper die herannahende Gefahr nicht rechtzeitig bemerkte – in jedem Fall hatte er beim Ertönen des Signals keine Chance mehr, der Kollision auszuweichen und machte dies gegenüber dem Kapitän auch deutlich. „Er stellte sich an den Bug und breitete hilflos die Arme aus“, beschrieb Andreas S. die Situation.
Doch Guido B. preschte weiter mit zwölf Stundenkilometern auf den etwa acht Meter langen Jollenkreuzer zu. Viel zu spät stoppte er und touchierte seitlich den hölzernen Rumpf des Kajütbootes, dessen Besitzer sich nur noch mit einem Kopfsprung ins frühlingskalte Wasser in Sicherheit bringen konnte. Er hatte viel Glück: Er geriet nicht in den Sog der Fährschiffsschraube und konnte das Wasser schnell wieder verlassen – ein weißes Motorboot habe ihn aufgenommen, erinnerte sich Andreas S. Rasch sei auch die Wasserschutzpolizei zur Stelle gewesen. Die Fähre musste mitten auf dem Wannsee halten, so lange, bis die Beamten den Schiffsführer und die geeignetesten der etwa 250 potentiellen Zeugen gesprochen hatte.
Kurz nach dem Unfall war das schlechte Gewissen bei der Reederei „Stern und Kreis“, welche im Auftrag der BVG die Fährroute betreibt, nicht sehr groß. Ein Sprecher erklärte gegenüber dem Tagesspiegel, die Berufsschiffer seien verpflichtet, den Kurs zu halten, selbst bei einem Hindernis voraus. Eine Kursänderung würde andere Boote gefährden und überhaupt betrage der Bremsweg bei einer Fähre weit über hundert Meter. Keine Rede war von der Pflicht, bei einem erkennbar manövrierunfähigen Boot sein Vorfahrtsrecht aufzugeben und der Kollision mit einem sogenannten „Mänover des letzten Augenblicks“ auszuweichen.
Die Verurteilung des Kapitäns tritt dieser „Dampframmen“-Mentalität“ klar entgegen. Es genüge nicht der Sorgfaltspflicht, nur Schallzeichen abzugeben, steht im Strafbefehl. Es „hing nur vom Zufall ab, dass der Geschädigte keine Verletzungen erlitt“. Das Urteil liefert dem geschädigten Segler jedenfalls gute Argumente für Schadenersatzforderungen. Hatte doch die Staatsanwaltschaft „nicht unerhebliche Kratzer, Farbabriebspuren sowie sichtbare Anstoßstellen“ ermittelt, die der „wertvolle Jollenkreuzer“ davon getragen hätte.
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