Kampf gegen Riesenbecher vorerst gescheitert

USA Ein New Yorker Gericht stoppt Versuch, süße Limonaden und Cola nur in kleineren Portionen ausschenken zu lassen

WASHINGTON taz | Softdrinkfirmen haben vorerst gesiegt: Ein Gericht in New York City hat das Verbot von übergroßen Bechern für Süßgetränke im allerletzten Moment aufgehoben. Am Montagabend, ein Tag bevor das Gesetz in Kraft treten sollte – und als viele Fastfoodläden bereits ihre Getränkekarten neu gedruckt hatten, erklärte Richter Milton Tingling, die Regelung sei „unbegründet und unberechenbar“. Bürgermeister Michael Bloomberg hatte die Kampagne angestoßen: Per Verbot wollte er gegen Dickmacher, Übergewicht und Diabetes vorgehen.

Die umstrittenen Becher haben die Größe von Tischmülleimern. Aus ihnen schütten Millionen US-AmerikanerInnen stark gesüßte Softdrinks in sich hinein. Die Portionen wurden in letzter Zeit immer größer: Softdrinks werden heute unter anderem in Bechern mit einem Fassungsvermögen von 16 Ounces (0,47 Liter), 20 Ounces (0,59 Liter) und 32 Ounces (0,95 Liter) verkauft.

Die Stadt New York, die auch beim Kampf gegen Tabak und gegen Schusswaffen vorangegangen ist, probierte die Pionierrolle jetzt auch gegenüber den Softdrinks. Die BürgermeisterInnen von anderen Städten in den USA überlegen, diesen Schritt ebenfalls zu tun. MedizinerInnen, LehrerInnen und SozialarbeiterInnen betrachten die schiere Menge als einen wichtigen Grund für das Übergewichtsproblem sowie Diabetes und andere Folgekrankheiten.

Rund 60 Prozent der New Yorker Bevölkerung – das entspricht dem nationalen Trend – sind übergewichtig. Besonders betroffen sind sozial Schwache und „Minderheiten“, womit Latinos und AfroamerikanerInnen gemeint sind.

Angekündigt hatte Bloomberg sein geplantes Verbot von Softdrinkbechern mit über 16 Ounces Größe bereits im vergangenen Jahr. Mit dem Plan, auch die dickbauchigen Flaschen mit Softdrinks aus den Regalen zu verbannen, drang er allerdings von vornherein nicht durch; und ein Verbot von alkoholischen Getränken (Bier, Margaritas etc.) in ebenso großen Behältnissen stand erst gar nicht zur Debatte.

Gegen das Verbot klagte die American Beverages Association, mehrere Fastfood-Unternehmen schlossen sich an. In einer überraschenden Allianz unterstützen auch Bürgerinitiativen von AfroamerikanerInnen (NAACP) und Latinos (Hispanic Federation) die Klage der Industrielobby. Die Gruppen argumentieren, dass Geschäfte, die von Angehörigen dieser Minderheiten geführt werden, besonders unter dem Gesetz leiden würden. Bürgermeister Bloomberg will sich nicht einschüchtern lassen. „Es ist nie einfach, der Erste zu sein“, sagte er am Dienstag in New York City: „die Spezialinteressen klagen immer. Das ist Amerika“. Der Softdrinkkrieg geht jetzt in die nächste Instanz. DOROTHEA HAHN