Kommentar unabhängige Richter: Unrettbar befangen
Lassen sich Richter am Verwaltungsgericht in Oldenburg von den Ausländerbehörden vorab über geplante Abschiebungen, sind sie unrettbar befangen. Daran kann überhaupt kein Zweifel bestehen.
Lassen sich Richter am Verwaltungsgericht in Oldenburg von den Ausländerbehörden vorab über geplante Abschiebungen informieren, sind sie unrettbar befangen. Daran kann kein Zweifel bestehen.
In dem Moment, in dem sie die Akten der Betroffenen auf ihrem Schreibtisch haben, beginnt das Dilemma: Behalten sie den Abschiebetermin für sich, werden sie zum Geheimnisträger der Behörden und machen sich mit ihnen gemein. Geben sie aber bekannt, dass sie um den Termin wissen und die Akten zum Fall vorliegen haben, werden die Betroffenen und ihre Anwälte ihnen sofort Befangenheit vorwerfen und einen entsprechenden Antrag stellen.
Unangekündigte Abschiebungen sind schon belastend genug. Wenn sich dann auch noch das Verwaltungsgericht auf die Seite der abschiebenden Behörde stellt – und nichts anderes tun die Richter, wenn sie mit den Ausländerbehörden heimlich zusammenarbeiten – wird es wirklich unschön. Wozu gibt es denn Gewaltenteilung?
Um eben jene Interessenkonflikte zu vermeiden: Auf der einen Seite sollte in diesem Fall die Exekutive, also die ausführende Ausländerbehörde stehen und auf der anderen Seite die Judikative – vertreten durch unabhängige Richter. Und eben diese Unabhängigkeit geben die Richter natürlich dran, wenn sich sie sich zum Mitwisser machen und den Behörden Privilegien einräumen, die sie der Gegenseite nicht gewähren.
Kommentar unabhängige Richter: Unrettbar befangen
Lassen sich Richter am Verwaltungsgericht in Oldenburg von den Ausländerbehörden vorab über geplante Abschiebungen, sind sie unrettbar befangen. Daran kann überhaupt kein Zweifel bestehen.
Lassen sich Richter am Verwaltungsgericht in Oldenburg von den Ausländerbehörden vorab über geplante Abschiebungen informieren, sind sie unrettbar befangen. Daran kann kein Zweifel bestehen.
In dem Moment, in dem sie die Akten der Betroffenen auf ihrem Schreibtisch haben, beginnt das Dilemma: Behalten sie den Abschiebetermin für sich, werden sie zum Geheimnisträger der Behörden und machen sich mit ihnen gemein. Geben sie aber bekannt, dass sie um den Termin wissen und die Akten zum Fall vorliegen haben, werden die Betroffenen und ihre Anwälte ihnen sofort Befangenheit vorwerfen und einen entsprechenden Antrag stellen.
Unangekündigte Abschiebungen sind schon belastend genug. Wenn sich dann auch noch das Verwaltungsgericht auf die Seite der abschiebenden Behörde stellt – und nichts anderes tun die Richter, wenn sie mit den Ausländerbehörden heimlich zusammenarbeiten – wird es wirklich unschön. Wozu gibt es denn Gewaltenteilung?
Um eben jene Interessenkonflikte zu vermeiden: Auf der einen Seite sollte in diesem Fall die Exekutive, also die ausführende Ausländerbehörde stehen und auf der anderen Seite die Judikative – vertreten durch unabhängige Richter. Und eben diese Unabhängigkeit geben die Richter natürlich dran, wenn sich sie sich zum Mitwisser machen und den Behörden Privilegien einräumen, die sie der Gegenseite nicht gewähren.
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Kommentar von
Ilka Kreutzträger
Redaktionsleiterin Nord
Jahrgang 1977, die Soziologin arbeitete lange für die taz nord als Autorin und CvD sowie für den NDR in Hamburg als Nachrichtenredakteurin Online und Radio, ging dann kurz zum stern und war stellvertretende Ressortleiterin Lokales bei der Hamburger Morgenpost. Sie gibt an der Uni Bremen seit 2013 Schreib-Workshops. Seit 2023 ist sie Redaktionsleiterin der taz nord.
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