Handelskammer will mehr Vertraulichkeit

Präses fordert wegen „verunsicherter Investoren“ neue Regeln bei Akteneinsicht. Weber sieht keinen Handlungsbedarf

Bremen taz ■ Die Handelskammer kritisiert undichte Stellen im Senat und fordert schärfere Regelungen bei der Akteneinsicht durch Abgeordnete. Es sei eine zunehmende Belastung für den Standort Bremen, glaubt Kammer-Präses Patrick Wendisch, wenn vertrauliche Daten über Geschäftsbeziehungen „regelmäßig an die Öffentlichkeit gelangen“. Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD) wies den Vorwurf zurück.

Bei der Handelskammer ist man dagegen überzeugt, dass mehrfach schutzwürdige Informationen an die Presse weitergegeben wurden, unter anderem im Zusammenhang mit umstrittenen Förderungen für Hotels der zu Zechbau gehörenden Atlantik-Gruppe. Eine permanente öffentliche Debatte um die Förderung von privaten Investitionen verunsichere Investoren und schädige deren Ruf.

Unterstützung bekommt die Kammer von der CDU: Es müsse grundsätzlich geklärt werden, wie verfahren werde, wenn Teile von Akten vertraulich seien, sagt der Sprecher von Wirtschaftssenator Jörg Kastendiek: „Die Grünen haben sich da zum Teil grenzwertig verhalten.“

Diese wehrten sich gestern gegen die Vorwürfe. Selbstverständlich müsse der Datenschutz gewahrt bleiben, so Fraktionschefin Karoline Linnert. „Allerdings müssen Firmen, die Steuergelder erhalten, akzeptieren, dass der damit verbundene Verwaltungsvorgang durch das Parlament kontrolliert wird.“

Die Grünen sehen einzelne Investoren bevorzugt. Man werde daher weiterhin auf einen fairen Wettbewerb achten, meint Linnert. Das nütze dem Standort Bremen. Der Vorstoß der Handelskammer dagegen „wirkt wie vom Wirtschaftsressort bestellt“.

Rückendeckung für die Grünen gibt es vom Bürgerschaftspräsidenten. „Wir widersprechen der Auffassung der Handelskammer“, sagt dessen Sprecher Horst Monsees. Man habe nicht den Eindruck, dass Geheimhaltungspflichten im Parlament nicht genügend beachtet worden seien. Zudem gebe es laut Verfassung für Abgeordnete ein Recht auf Akteneinsicht. Bei Verstößen seien zudem durchaus Sanktionsmöglichkeiten gegeben – „bis hin zum Ausschluss aus der Bürgerschaft“.

Achim Graf