Geld bei Verspätung

Die EU-Verkehrsminister stärken Rechte von Fahrgästen. Kunden werden für verpasste Gelegenheiten entschädigt

BRÜSSEL taz ■ Sind Bahn oder Bus auf internationalen Strecken nicht pünktlich, sollen die Fahrgäste künftig Geld zurückbekommen. Darauf haben sich gestern die europäischen Verkehrsminister geeinigt. Stimmt nun noch das EU-Parlament zu, gilt spätestens ab 2008: Wer bis zu zwei Stunden später ankommt als geplant, kann ein Viertel des Ticketpreises zurückverlangen. Bei größeren Verspätungen oder Zugausfällen wird der halbe Fahrpreis ersetzt.

Verbraucherschützer fordern seit langem ein Gesetz, damit Passagiere eine Erstattung einklagen können. Innerhalb Deutschlands sind die Fahrgäste noch immer auf Kulanz der Unternehmen angewiesen. Die Deutsche Bahn AG hat zwar vor gut einem Jahr für den Fernverkehr eine „Kundencharta“ aufgelegt: Wenn sich ein ICE oder Intercity um mehr als eine Stunde verspätet, zahlt der Konzern 20 Prozent des Fahrpreises. Diese Entschädigung ist aber nur in den Beförderungsbedingungen festgeschrieben und kann jederzeit wieder geändert werden.

Die Bahn AG warnt vor „überzogenen Fahrgastrechten“. Diese wirkten sich „nachteilig auf die Preise aus“, heißt es in der Konzernzentrale. Bei strikten Haftungsregeln würden Tickets teurer. Für Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn ist indes klar: „Für eine schlechte Leistung muss der Kunde entschädigt werden!“ Ihm reicht der EU-Vorstoß nicht. Denn für einen Manager, der seinen Geschäftstermin verpasst, sei das Fahrgeld nicht alles: „Verkehrsunternehmen müssen garantieren, dass die Kunden am Ziel ankommen.“ Sie müssten auch ein Taxi ordern, falls ein Zug ausfällt – damit niemand in der „Gegend herumirrt“. HANNA GERSMANN