„Damit die Richtigen profitieren“

SPIELRAUM NUTZEN 74 Prozent der über 18-Jährigen haben kein Testament. Juristin Ilona Martini erläutert, was beachtet werden sollte und warum sich das persönlich lohnt

■ ist als Rechtsanwältin für die Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V. tätig. Die Digev ist eine Selbsthilfeorganisation im Bereich des Erb- und Vorsorgerechts. Der Verein unterstützt auch gemeinnützige Organisationen und ihre Spender in Erbrechtsfragen. Weitere Infos: www.digev-ev.de

taz: Wie kann man einer Organisation oder Stiftung etwas hinterlassen, wenn man stirbt?

Ilona Martini: Zum Beispiel mit einem eigenhändig handschriftlich verfassten Testament, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen. Jeder kann im stillen Kämmerlein in aller Ruhe seinen letzten Willen niederlegen und bestimmen, wen er darin bedenken möchte. Das Testament kann zu Hause aufgehoben oder bei einem Nachlassgericht hinterlegt werden, wenn man sichergehen will, dass es nicht verloren geht. Das kostet nicht die Welt.

Braucht man als Laie bei diesem Vorhaben Hilfe?

Grundsätzlich kann jeder ein Testament aufsetzen. Aber sind die Vermögens- und/oder Familienverhältnisse kompliziert oder will ich etwa die gesetzliche Erbfolge nicht befolgen, ist es besser, sich juristisch beraten zu lassen. Man sollte etwa wissen, dass eine gemeinnützige Organisation, die als Alleinerbe eingesetzt wird, auch für die Nachlassabwicklung zuständig ist, da sie die Rechte und die Pflichten des Erblassers übernehmen muss. Einige Organisationen sind damit überfordert, manche übernehmen das gerne. Am einfachsten ist ein Vermächtnis: Sie legen in Ihrem Testament eine Geldsumme oder einen Sachwert fest, den der Vermächtnisnehmer von den Erben beanspruchen kann.

Nimmt die Zahl der Erbschaften und Vermächtnisse für gemeinnützige Organisationen zu?

Die Spendenbilanz des Deutschen Fundraising Verbandes zeigt, dass die Einnahmen aus dem Erbschafts-Fundraising zugenommen haben und wohl zunehmen werden. Dies resultiert letztlich daraus, dass bei knapper werdenden Geldmitteln gemeinnützige Organisationen verstärkt um Testamentspender werben. Wir haben mittlerweile 27 gemeinnützige Organisationen, die bei uns Mitglied sind. Wir stehen ihnen und ihren Spendern mit unserer Expertise zur Seite und halten regelmäßig Vorträge zum Thema Testament und Erbrecht. Das wird sehr gut angenommen.

Ist es schwierig für die Organisationen, mit diesem Anliegen an die Öffentlichkeit zu gehen? Man kann ja auch ins Fettnäpfchen treten.

In Holland beispielsweise geht man mit Erbschafts-Fundraising offensiver um als bei uns. Das bringt den Organisationen dort keine negativen Schlagzeilen ein, weil der Tod kein Tabuthema ist. Aber auch hier fällt vielen der Umgang damit leichter als früher. Und es ist doch so: Je älter ein Mensch ist, desto unbefangener geht er mit dem Tod um. Es beruhigt in der Regel, wenn man weiß, dass der Nachlass geregelt ist und diejenigen davon profitieren, die einem wichtig sind. Das kann auch eine gemeinnützige Organisation sein, die man schätzt und der man sich verbunden fühlt.INTERVIEW: VERENA MÖRATH