Grundsatzurteil zur E-Zigarette: Nikotin-Liquid ist kein Arzneimittel
Im Streit um die E-Zigarette hat ein Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen gegen mehrere Behörden entschieden. Nun ist Brüssel dran.
MÜNSTER dpa | Das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster hat ein Grundsatzurteil gesprochen. Nikotinhaltige Flüssigkeiten, die zum genussvollen Verdampfen in E-Zigaretten produziert werden, sind keine Arzneimittel.
Vor Gericht flossen Freudentränen: Eine Kauffrau hatte nach einer Entscheidung der Stadt Wuppertal ihre zwei Geschäfte schließen müssen. Jetzt darf sie die umstrittenen E-Zigaretten wieder verkaufen. Dies war einer der drei Fälle (Aktenzeichen: 13 A 2448/12, 13 A 2541/12 und 13 A 1100/12), über die das Gericht am Dienstag zum Thema E-Zigaretten beriet.
Das Urteil aus Münster aber ist längst nicht das Ende der Geschichte. Zum Umgang mit E-Zigaretten gibt es kontroverse Meinungen: Genussmittel oder Arzneimittel? Und gilt die Tabakverordnung? Die Verteidiger aller Seiten zitieren die jeweils passenden juristischen Stellen.
Die Stoffe würden keine therapeutische Wirkung haben, sagen die Gegner der Arzneimittel-Variante. Das sah nun auch das Gericht in Münster so.
Die Befürworter entgegnen, dass auch die Anti-Babypille keine therapeutische Wirkung habe. Trotzdem würde niemand daran zweifeln, dass sie ein Arzneimittel sei.
Hilfe soll jetzt aus Brüssel kommen. Die EU-Gesundheitsminister hatten im Juni Pläne für ein Anti-Rauch-Gesetz vorgestellt. Demnach wollen die Minister die E-Zigaretten nicht grundsätzlich verbieten, aber den Verkauf einschränken.
Nikotin-Menge ist entscheidend
Ab einer bestimmten Nikotin-Menge sollen die Produkte wie ein Medikament behandelt werden - und bräuchten dann auch die entsprechende Zulassung. Bei geringem Nikotingehalt würden die gleichen Auflagen wie für normale Zigaretten gelten.
Sollte das EU-Parlament diesen Plänen zustimmen, hätte Deutschland nach Aussage eines Gerichtssprechers in Münster 18 Monate Zeit, das EU-Recht in nationales Recht umzusetzen. Erst dann wäre in Deutschland vom Gesetzgeber die Ansicht festgeklopft, die die Stadt Wuppertal, das Land NRW und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vertreten.
Bis dahin aber bleiben viele Unsicherheiten. Das OVG in Münster hat in den drei Verfahren Revision zugelassen. Das Land NRW kündigte auch unmittelbar nach dem Urteil an, entsprechende Rechtsmittel zu prüfen. So wird nicht Brüssel, sondern im nächsten Schritt das Bundesverwaltungsgericht das Thema E-Zigaretten prüfen.
Leser*innenkommentare
Bernd
Gast
Ist es die Aufgabe einer Ministerin einen Feldzug zu führen, gegen etwas, was ihr persönlich nicht in den Kram zu passen scheint? Sie ignoriert alle Positivgutachten, unterschlägt sogar Gutachten, die sie selbst in Auftrag gegeben hat, weil ihr die Ergebnisse nicht passen. Wird vom OVG abgewatscht. Und ficht weiter einen Kampf gegen ein Produkt, das weniger schädlich ist, als das frei verkäufliche Konkurrenzprodukt. Hier geht es nicht mehr um Gesundheit. Das ist ideologie!
ridicule
Gast
Im Streit um die E-Zigarette hat ein Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen gegen mehrere Behörden entschieden. Nun ist Brüssel dran.
Nochens OVG?
Das wird die Rheinschiene freuen.
Keiner will nach Münster - reimt sich nur auf finster.
Mischa Grotjohann
Wunderbar konsequent, diese GRÜNE "Gesundheits"ministerin in NRW. Erwiesenermaßen tödliche "normale" Zigaretten bleiben unberührt, aber die E unmöglich machen. Mit Falschinformationen, gefakten Gutachten und jeder Menge GRÜNER Verve. Ich nutze die E seit ca. 2 Jahren, mir und meinem Geldbeutel geht es besser, aber dem Staat fehlt wohl die Tabaksteuer.