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Streit im Beck VerlagVornehm arisiert

Zwei Historiker, zwei Bücher, zwei zerstrittene Brüder: 250 Jahre Beck Verlag – und kein Friede im Haus. Ein Fall von Methodenstreit und Altersstarrsinn.

Schauplatz der Zwistigkeiten: Die Frankfurter Buchmesse. Bild: dpa

Auf dem Buchmessen-Empfang des renommierten Verlags C. H. Beck kam es am vorletzten Freitag zum Eklat. Der Verlag feierte seinen 250. Geburtstag, und es ging um seine Geschichte selbst. Genauer um die Zeit zwischen 1933 und 1945, als Vater Heinrich Beck das Verlagshaus leitete. Seit 1972 steht sein Sohn Hans Dieter Beck der juristischen und Sohn Wolfgang der kulturwissenschaftlichen Sparte vor. Beide sind sehr erfolgreich. Hans Dieter ist heute 81, Wolfgang 72, zu gleichen Teilen sind sie Gesellschafter. Und uneins, was die historische Rolle ihres Vaters betrifft.

Der ältere Sohn, Hans-Dieter Beck, ließ deswegen den 81-jährigen Rechtshistoriker Uwe Wesel zusammen mit 26 Verlagsmitarbeitern eine Verlagsgeschichte schreiben, der jüngere Wolfgang Beck den 1961 geborenen Historiker Stefan Rebenich. Zentral geht es bei dem Historikerstreit im Hause Beck um „die Arisierung“ (Rebenich) des Verlags von Otto Liebmann 1933. Dessen Einverleibung in das Beck-Universum hält Wesel für einen eher normalen Geschäftsvorgang.

Wesel watschte in Frankfurt von daher den Kollegen Rebenich ab, dieser sei als 1961 Geborener zu jung, um mit ihm und anderen älteren Menschen wie Hans Dieter Beck über die Vorgänge im Nationalsozialismus zu reden. Ein Fall von Demenz, Altersstarrsinn, oder verbirgt sich dahinter ein ernst zu nehmender Methodenstreit?

Hält man sich, ohne Altersbeschränkung, an das, was Wesel und Rebenich in ihren Büchern geschrieben haben, sieht man, dass hier zwei Wissenschafts- und Geschichtsverständnisse aufeinanderprallen. Zwar brauchen beide Autoren für ihre Darstellung der Verlagsgeschichte zwischen 1933 und 1945 in juristischer bzw. kulturwissenschaftlicher Sicht fast gleich viel Platz, nämlich 71 bzw. 76 Seiten, doch inhaltlich sind die Unterschiede fundamental.

Die Bücher

Stefan Rebenich: „C. H. Beck 1763–2013. Der kulturwissenschaftliche Verlag und seine Geschichte“. München 2013, 859 S., 38 Euro

Uwe Wesel u. a.: „250 Jahre rechtswissenschaftlicher Verlag C. H. Beck. 1763–2013“. München 2013, 590 S., 38 Euro

Umstrittener Verlagsankauf

Wesel schätzt das Salongespräch und vor allem Superlative. Wie in der Phase der Faschisierung aus völlig anormalen Umständen Normalität wurde, interessiert ihn nicht, so wenig wie die Zeitumstände, die Otto Liebmann wegen seines jüdischen Hintergrunds zum Verkauf an Beck bewegten. Der Historiker Rebenich hingegen stellt dar, dass sich elementare Vorgänge wie Kauf und Verkauf zwischen jüdischen und nichtjüdischen Unternehmern unter der Nazi-Herrschaft nicht in der geselligen Atmosphäre von Salongesprächen abspielten, nicht als „juristisch einfach“ (Wesel) zu betrachten sind, auch wenn damals eine gewisse Geldsumme geflossen ist.

Rebenich verweist darauf, wie der Verleger Heinrich Beck Ende 1933 – unter fürsorglicher Beratung durch den später im Generalgouvernement mörderisch wütenden Hans Frank – dem Verleger Otto Liebmann seinen Verlag „abkaufte“. Und er kommt zu dem Schluss, dass Liebmann so wenig aus freien Stücken gehandelt habe wie der nationalkonservative Verleger Heinrich Beck selbst, als dieser nur wenige Monate später in einem anderen Fall dem Druck „von oben“ nachgeben musste.

Er wechselte damals den Herausgeber der Deutschen Juristen Zeitung (DJZ) aus und ersetzte ihn durch den „fürchterlichen Juristen“ Carl Schmitt. Dieser verpasste der DJZ innerhalb kurzer Zeit „eine der neuen Zeit entsprechende Grundlage“ (Carl Schmitt). Verleger Beck quittierte es mit einem „Heil Hitler“. Ein halbes Jahr nachdem Schmitt den Mord an mindestens 82 SA-Leuten um Ernst Röhm in der DJZ mit der Parole „Der Führer schützt das Recht“ legitimiert hatte, dankte Beck Schmitt für dessen Arbeit als DJZ-Herausgeber.

Im Jahre 1937 trat Beck in die NSDAP ein und erwies sich als rundum williger Zeit- und Parteigenosse. Bei Beck waren da bereits Gesetzeskommentare führender Nazis erschienen, wie zum Beispiel 1936 jener von Hans Globke und Wilhelm Stuckart zum „Blutschutzgesetz“. Antisemitismus, Rassismus: Schuld daran sind nach Wesel allein „die Zeitumstände“. Also niemand.

Gunst der Stunde

Dabei galt Wesel einmal als (sozial)demokratischer Gelehrter, der auch in schwierigen 68er Zeiten als Konrektor der Freien Universität residierte. Der Kauf und Verkauf Liebmanns war kein „normales“ Geschäft, auch wenn Liebmann selber deutschnational und konservativ gesinnt war, so wie viele aus der deutschen Großbourgeoisie damals.

Den „Tag von Potsdam“, den Schulterschluss von Hitler und Hindenburg am 21. 3. 1933, begrüßte Liebmann als „Tag des Erwachens des deutschen Volks“. Er sah ihn als Chance, an der „Neu- und Umgestaltung“ mitzuwirken. Und er wollte „das Recht wahren“, dem das NS-Regime vom ersten Tag den Kampf angesagt hatte.

Auch der Aufkäufer, Heinrich Beck, war nicht weniger verblendet in seinem Antibolschewismus. Schon Ende März 1933 hielt er die „bürgerliche Freiheit“ für „überlebt“ und plädierte für eine „Art politischen Exerzierreglements“, „um der bolschewistischen Gefahr zu begegnen“. Beck war kein blutrünstiger Nazi, eher „nur“ der gewiefte Geschäftsmann, der im Deal mit Liebmann die Gunst der Stunde zu nutzen wusste und so in die Rolle eines „stillen Teilhabers“ (Rebenich) am verbrecherischen Regime schlüpfte.

Man kann Becks Geschäft, so Rebenich, nur als gewaltlose Arisierung bezeichnen. Liebmann hätte unter anderen Zeitumständen nicht verkauft oder einen höheren Preis erzielen können. Befremdlich an Wesels Darstellung hingegen ist, dass er das Wort „Arisierung“ in seinem Buch prinzipiell in Anführungszeichen setzt, so als ob derlei historische Vorgänge immer noch eine umstrittene Sache wären.

Rebenichs Fazit lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig: „Ohne die ’Machtergreifung‘ der Nationalsozialisten und die antijüdische Hetze der deutschen Rechtsfront hätte der Münchener Verleger [Heinrich Beck; d. A.] nicht zu günstigen Konditionen den renommierten jüdischen Verlag von Otto Liebmann erwerben können.“

Zahlung an Liebmanns Sohn

Karl-Wilhelm, der 1934 entlassene Sohn Otto Liebmanns, der unter prekären Bedingungen in Ecuador im Exil die Nazizeit überlebte, stellte nach 1945 Nachforderungen, da sein Vater 1933 zum Verkauf seines Verlags gezwungen worden sei. Heinrich Beck zahlte, aus welchen Motiven auch immer, 50.000 Mark nach. Auch hier weiß der psychologische Ferndiagnostiker Wesel Bescheid: „Das ist keinesfalls das Eingeständnis, der Kaufpreis sei zu niedrig gewesen“, schreibt er, „sondern ein typisches Zeichen für die Großzügigkeit seiner [Heinrich Becks: d. A.] vornehmen Haltung.“

Sein jüngerer Kollege Rebenich betont hingegen lieber die Fakten: „Zwischen 1933 und 1943 verdoppelte sich die Bilanzsumme des Verlags C. H. Beck, und der Reingewinn stieg um das 35-fache.“ Nicht zu unwesentlichen Teilen durch die Übernahme des Marktkonkurrenten Liebmann und dank dessen Kontakten zu den juristischen Institutionen des Reiches. Die „Großzügigkeit“ des Patrons, sein Griff in die Portokasse – um einen Kritiker ruhigzustellen –, schrumpft auch vor dem Wissen, dass man schon 1947 an den Neubau des zerstörten Verlagsgebäudes gehen konnte. Kosten: 600.000 Mark.

Das Alter der Teilnehmer dieser Debatte vor Augen – Wesel (Jg. 1933) und Hans Dieter Beck (Jg. 1932) erinnerten beide beim Empfang auf der Buchmesse an ihre eigene Jugend im Nationalsozialismus –, schiene vielleicht Milde angemessen. Auch angesichts der hervorragenden Leistungen des kulturwissenschaftlichen Teils des Verlags unter Wolfgang Beck. Doch Voraussetzung dafür wäre, dass die älteren Herren auch wüssten, wann sie öffentlich besser zu schweigen hätten. Der jüngere, Wolfgang Beck (Jg. 1941), geht da mit gutem Beispiel voran, so er sich nächstes Jahr wie angekündigt aufs verdiente Altenteil zurückzieht.

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3 Kommentare

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  • A
    AndreasP

    Man sollte auch nicht vergessen, dass das Zugpferd der juristischen Sparte, der 1938 erstmals erschienene "Palandt", nach wie vor nach einem der führenden Juristen des Dritten Reichs benannt ist. Dabei hatte Otto Palandt auch damals schon nichts von dem Werk geschrieben und nur das Nazi-Vorwort geliefert.

  • L
    lowandorder

    Auhauerha

     

    das ist ja noch schlimmer, als ich aufgrund der

    ersten Besprechung annahm;

    und dann noch " Der Führer schützt das Recht"

    Carl Schmitt und E.R.Huber waren zuvor die rechtlichen Berater des bestialisch ermordeten

    General v. Schleicher; perfider geht's eigentlich nicht;

    fällt für Herrn Wesel sicher auch unter normale Geschäftsvorgänge.

  • Da bin ich baff. Hab' beim alten Wesel noch Vorlesungen gehört. Dass der Mann im Alter versucht, einen gewissenlosen NS-Wirtschaftsführer reinzuwaschen, macht mich doch sprachlos.