Freispruch für HSH-Nordbank-Vorstände: Staatsanwaltschaft geht in Revision
Die Staatsanwaltschaft will den Freispruch für die Vorstände der HSH Nordbank im Untreue-Prozess anfechten. Die Entscheidung sei nicht nachvollziehbar.
HAMBURG dpa | Die Hamburger Staatsanwaltschaft will den Freispruch der früheren Vorstände der HSH Nordbank um Dirk Jens Nonnenmacher anfechten. „Wir werden Revision einlegen“, sagte Behördensprecher Carsten Rinio am Donnerstag. „Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen.“ Der Fall landet damit aller Voraussicht nach vor dem Bundesgerichtshof.
Das Landgericht der Hansestadt hatte den kompletten früheren Bankvorstand am Mittwoch von den Vorwürfen der schweren Untreue und Bilanzfälschung freigesprochen. Die Entscheidung der Richter habe die Staatsanwaltschaft überrascht, erklärte Rinio.
In der Begründung des Gerichts hieß es, die sechs Manager hätten bei dem komplexen Finanzgeschäft „Omega 55“ im Dezember 2007 zwar ihre Pflichten als Vorstände verletzt. Diese Pflichtverletzungen seien aber nicht so evident oder schwerwiegend gewesen, dass sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Verurteilung wegen Untreue rechtfertigten.
„Wir teilen diese Bewertung nicht“, erklärte Rinio. „Wir sehen eine gravierende und evidente Pflichtverletzung.“ Seitdem die Strafkammer das Hauptverfahren eröffnet habe, habe sich nichts an der Tatsachengrundlage für die rechtliche Bewertung geändert: „Dann hätte das Hauptverfahren gar nicht eröffnet werden dürfen. Das ist für uns widersprüchlich und rätselhaft.“
Leser*innenkommentare
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Für diese eigentlich unbeabsichtigte und sinnlose Übernahme von Risiken bemühte Richter Tully einen seltsamen "Hinkebein Vergleich":
"Das ist wie die Heizdecke auf einer Butterfahrt."
Die Vorstellung, dass hier ein Anfangsverdacht gegen "Unbekannt" bestehen könnte, dass die französische Großbank BNP Paribas im Omega 55 Kreislaufgeschäft von vornherein die geradezu sittenwidrig Begünstigte war, um der HSH Nordbank beim mutmaßlichen Versuch des "Prospektbetrugs" im Wege ihres Börsengangs Beihilfe zu leisten, scheint zu keinem Zeitpunkt in diesem Prozess Gegenstand richterlicher, noch staatsanwaltlicher Betrachtungen und Ermittlungern gewesen zu sein.
Ist nicht bereits der Versuch eines Prospektbetrugs stafbar?
Sind hier die Straftatbestände nicht so offensichtlich, dass es wehtun muss, an diesen, wie der Richter Tully, deshalb wohl auch donnerwetternd vorbeizuschauen?
siehe dazu:
https://www.freitag.de/autoren/joachim-petrick/dr-no-eben-freigesprochen-droht-revison
JOACHIM PETRICK 11.07.2014 | 03:05
Dr. NO eben freigesprochen, droht Revison
Dirk Nonnenmacher Lächelt Dr. NO nie? Doch nach diesem Freispruch prekär fragwürdiger Güte- Klasse stiehlt sich unversehens ein erleichtertes Lächeln in Nonnenmachers Gesichtszüge.
Dr. NO mit mentaler "Fussfessel" in Freiheit
Rainer B.
"Rätselhaft" ist das für mich nicht. Ein weiterer Eintrag im Sudelbuch "Klassenjustiz in Deutschland" und der vorläufige Tiefpunkt einer völlig derangierten Justiz, die von unheilbar asozialen Bankern am Nasenring vorgeführt wird.